Aufgrund stetig sinkender Infektions-Zahlen und dank der bisher guten Impfquote können weitere Schritte zu einer Öffnung der Alten- und Pflegeheime in der DG unternommen werden.
Darauf hat Antonios Antoniadis (SP) als zuständiger Minister für Gesundheit und die Aufsicht über die Wohn- und Pflegezentren in der DG in einem Rundschreiben an die Heimleiter der Wohn- und Pflegezentren für Senioren (WPZS) hingewiesen.
„Wir nehmen als Regierung zur Kenntnis, dass die WPZS im Rahmen ihrer Autonomie seit dem 19. März 2021 individuelle Stufenpläne erarbeitet haben. Wichtig bleibt, dass die Maßnahmen Sicherheit bieten, aber verhältnismäßig bleiben“, erklärt Antoniadis in einer Pressemitteilung.
Zu den neuen Lockerungen, die auf Basis der föderalen Richtlinien von Sciensano und der Beschlüsse des Konzertierungs-Ausschusses für die einzelnen Einrichtungen empfohlen werden, gehört unter anderem die Aufhebung der Einschränkungen in der Mobilität der Bewohner innerhalb der Einrichtung.
So können Aktivitäten entweder individuell oder im Kollektiv organisiert werden. Außerdem darf das Prinzip der Kontaktblasen in den Wohnbereichen aufgehoben werden.
Für die Organisation von Aktivitäten, an denen Angehörige der Bewohner beteiligt sind, sind die föderalen Regelungen für organisierte Aktivitäten zu beachten. Diese finden unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregeln statt, und es gilt die Maskenpflicht.
Ferner können seit kurzer Zeit weitere externe Dienstleister (neben Friseuren und Fußpflegern nun u. a. auch Priester und Animatoren) ihre Tätigkeit innerhalb der Einrichtung – unter Einhaltung der Hygienevorschriften und der föderalen Maßnahmen für den jeweiligen Sektor – ausüben.
Auch für die Besucher in den WPZS gibt es positive Nachrichten. Die Anzahl der erlaubten Gäste für die Heimbewohner richtet sich nun nach der Anzahl enger Kontakte, die für die Allgemeinbevölkerung vom Konzertierungsausschuss festgelegt werden (aktuell acht Personen, Kinder unter zwölf Jahren ausgenommen). Dabei können die Besuchspersonen alle 15 Tage wechseln.
Es gilt weiterhin, dass die Gäste die üblichen Hygieneregeln beachten und für die Gesamtzeit des Aufenthaltes in den öffentlichen-gemeinschaftlichen Bereichen der Einrichtung eine chirurgische Maske tragen.
Zu besonderen Anlässen sind mehr Personen für den Besuch zugelassen. Wenn diese innen stattfinden, müssen die Anwesenden sitzen, die Sicherheitsabstände einhalten, die Hygieneregeln beachten und einen Mund- und Nasenschutz tragen.
Wie der Minister mitteilt, ist eine weitere Empfehlung, dass der körperliche Kontakt zwischen dem Bewohner und den Besuchern unter Einhaltung der Hygieneregeln erlaubt ist. Ebenfalls möchte der Minister zu Spaziergängen oder Aktivitäten im Freien auch außerhalb der Einrichtung (und unter Einhaltung der föderalen Maßnahmen) ermuntern. Das kann auch im Beisein der Familien erfolgen.
„Das Einkaufen außerhalb der WPZS ist ebenso gestattet, dies aber natürlich weiterhin unter der Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen. Eine Quarantäne für die Bewohner bei ihrer Rückkehr von solchen Ausflügen ist nicht notwendig, insofern sie nicht länger als 48 Stunden fortbleiben. Dann wird für doppelt Geimpfte ein Schnelltest empfohlen.
„Für Personen, die einmal oder nicht geimpft sind, gilt eine zehntägige Quarantänezeit mit einem PCR-Test bei der Rückkehr, der nicht älter als 48 Stunden ist, und einem zweiten Test nach Tag sieben“, erläutert der SP-Minister. Falls der zweite Test negativ ausfällt, entscheidet der Koordinationsarzt der Einrichtung, ob die Quarantäne aufgehoben werden kann.
Doppelt geimpfte Bewohner werden indes bei einer Rückkehr aus dem Krankenhaus (mindestens eine Übernachtung, ansonsten Schnelltest empfohlen) oder bei einem Neueinzug (in Kombination mit einem PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist) von der Quarantäne befreit. Senioren, die ein- oder keinmal geimpft sind, müssen zehn Tage in Quarantäne und bei der Rückkehr bzw. Einzug sowie am siebten Tag einen PCR-Test ablegen. Fällt dieser negativ aus, kann auch hier der Koordinationsarzt der Einrichtung veranlassen, die Quarantäne aufzuheben.
Ferner ist es bereits seit einiger Zeit für die Bewohner möglich, die Cafeteria aufzusuchen und ihre Mahlzeiten im Restaurant oder in den Gemeinschaftsräumen zu sich zu nehmen.
Da die Wohn- und Pflegezentren autonom die einzelnen Lockerungsmaßnahmen beschließen, sollten sich Besucher vorab bei den jeweiligen Einrichtungen über die
aktuellen Besuchsbedingungen erkundigen.
Es wäre zu wünschen dasss unsere Heimbewohner sich ohne Masken in Seniorenheimen bewegen düften!!! Die Bewohner sind alle geimpft. Es ist doch bestimmt nicht schön am Ende des letzten Lebensabschnitt mit Masken in einer sowieso in den letzten Monaten künstlich geschaffenen Blase die angebotenen Aktivitäten mit Maske wahrzunehmen zu müssen und auch das Zimmer nur „maskiert“ verlassen zu dürfen.
Grausam und der Beschluss von Herrn Antonids unverständlich und nicht nachvollziehbar… Die Lebensqualität war wegen der bekannten CORONA Massnahmen sowieso gegen null und nun wieder Masken… Sehr sehr fragwürdig.
Bleiben Sie alle gesund!
@Astrid Pitz: Ich kann nur für Kelmis sprechen. Dort brauchen die Bewohner schon lange kein Maske mehr zu tragen. Nur das Personal und die Besucher. Im Zimmer und in der Cafetaria brauchen Besucher kein Maske zu tragen. Ich nehme mal an, dass diese Maßnahmen in den Altenheimen der gesamten DG gelten.
Wo müssen denn die Bewohner noch Maske tragen Astrid Pitz? Normalerweise ist die Masken Pflicht für die Bewohner innerhalb der Einrichtung komplett aufgehoben, aber schon länger. Das gilt nicht für Personal und Besucher, nur für die Bewohner….
„Das Einkaufen außerhalb der WPZS ist ebenso gestattet, dies aber natürlich weiterhin unter der Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen. Eine Quarantäne für die Bewohner bei ihrer Rückkehr von solchen Ausflügen ist nicht notwendig, insofern sie nicht länger als 48 Stunden fortbleiben. Dann wird für doppelt Geimpfte ein Schnelltest empfohlen.
Für Personen, die einmal oder nicht geimpft sind, gilt eine zehntägige Quarantänezeit mit einem PCR-Test bei der Rückkehr, der nicht älter als 48 Stunden ist, und einem zweiten Test nach Tag sieben“, erläutert der SP-Minister.
Verstehe ich das richtig? Wenn jemand Omi oder Opi aus dem Heim holt, um entweder gemeinsam einzukaufen oder sonntags mit der Familie zu essen (wie es vor Corona der Fall war), muss Omi oder Opi dann nach der Rückkehr 10 Tage in Quarantäne, sofern nicht geimpft?
Und:
„Senioren, die ein- oder keinmal geimpft sind, müssen zehn Tage in Quarantäne und bei der Rückkehr bzw. Einzug sowie am siebten Tag einen PCR-Test ablegen.“
Die ungeimpfte Person, die ins Heim einzieht, muss 10 Tage in Quarantäne?
Ohne Besuch von Verwandten?
Wie grausam ist das denn? Gerade demenzkranke Personen haben Ängste, wenn sie aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden. Und dann darf 10 lange Tage nicht einmal mehr eine geliebte Person zum Bewohner. Wie kann man diesem Vorgehen zustimmen?
Haben unsere Alten, denen wir viel verdanken, nicht schon genug gelitten während der letzten Monate?
Es genügt inzwischen schon kein (fraglicher) PCR-Test mehr, sondern man muss als älterer Mensch schauen, dass man geimpft ist, falls man mal plötzlich ins Heim muss.
Wie sagte doch unser Gesundheitsminister Antoniadis: Es wird keine Impfpflicht geben.
@Robin Wood: Sie verstehen alles falsch, weil Sie alles falsch verstehen wollen. Den Bewohnern in den Altenheimen geht es prächtig. Sie können sich dort ohne Maske frei bewegen. Sie werden vom Personal und von ihren Verwandten aufopferungsvoll gepflegt und versorgt. Gehen Sie mal hin und überzeugen Sie sich vor Ort, ehe Sie krankhaft versuchen, die Regeln der Regierungen in den Schmutz zu ziehen.
@Logisch
Warum denn gleich so harsch? Bitte richtig lesen. Ich setzte meinen beiden Fragen ein „Verstehe ich das richtig?“ voran.
Wenn Antoniadis sagt „Senioren, die ein- oder keinmal geimpft sind, müssen zehn Tage in Quarantäne und bei der Rückkehr bzw. Einzug sowie am siebten Tag einen PCR-Test ablegen.“ und ich persönlich finde das grausam, wenn ein ungeimpfter Senior nach einem Ausflug 10 Tage in Quarantäne muss, hat das weder mit dem Personal oder den Verwandten der Bewohner zu tun. Und ich fragte ja, ob ich das richtig verstanden habe.
Ich weiß zwar nicht, wieso Sie meine Kritik an einigen Regeln der Regierung als „krankhaft in den Schmutz ziehen“ ansehen, aber das ist Ihre Sicht der Dinge, auf die Sie selbstverständlich ein Anrecht haben.
@Robin: Sie dramatisieren eine Regel, die so gut wie nie eintritt. Erstens sind alle Bewohner seit Wochen zweimal geimpft und zweitens verlassen die Bewohner auch so gut wie nie das Altersheim um zu verreisen. Schließlich handelt es sich um pflegebedürftige alte Menschen und nicht um fitte Junggebliebene, die dreimal im Jahr auf Urlaub fahren. Schauen Sie sich mal ein Altersheim aus der Nähe an. Dann können Sie sich ein Bild machen, wie das Leben dort wirklich aussieht.
@ Robin: ihre Fragen sind pertinent und sie haben alles richtig verstanden, auch wenn andere alles schönreden.
Altersheime sind Orte wo wir unrentabel gewordene Menschen abstellen um auf den Tod zu warten, das sollte jeder wissen der seine Eltern dort abgibt.
Jetzt wird die Jagt auf ungeimpfte eröffnet. In Deutschland wird schon über Sanktionen und Strafen nachgedacht..
Da haben Sie was falsch verstanden. Nicht Ungeimpfte sollen sanktioniert werden, sondern Personen, die ihren Impftermin ohne Absage verstreichen lassen.
Peter Müller, das ist wie Logisch Ihnen geantwortet hat. Die Bundesregierung ist nicht dafür. Es soll sich um 25 EUR handeln. Wenn man in Belgien eine Arzttermin nicht einhält, verlangt der Arzt auch 20 EUR. Angeblich sogar bei Zuspätkommen.