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Neuer Laser-Blitzer an der Eupener Straße in Aachen befindet sich etwas tiefer in Richtung Innenstadt (Aktualisierung)

Am Dienstag wurde an der Anlage noch gearbeitet. Foto: OD

Wie ein Leser von „Ostbelgien Direkt“ bereits am Montag bemerkte, wird der neue und hochmoderne Blitzer auf der Eupener Straße in Aachen nicht zwischen Grindelweg und Zweiweiherweg zu stehen kommen, wie ursprünglich von der Stadt Aachen gemeldet, sondern etwa 100-150 Meter tiefer in Richtung Innenstadt.

Die Geschwindigkeitsmessanlage befindet sich – wenn man aus Belgien kommt – auf der linken Seite kurz vor der letzten Linkskurve in Richtung Innenstadt (oder auf der rechten Seite kurz hinter der ersten Rechtskurve in Richtung Belgien).

Der Blitzer könne beide Fahrtrichtungen überwachen und arbeite mit hochmoderner Lasertechnologie, teilte die Stadt Aachen mit.

Der Standort wurde von der Unfallkommission ausgewählt, weil es dort sehr häufig, teils sogar massive Übertretungen der maximalen Geschwindigkeit und auch viele Unfälle gibt, obwohl auf diesem Teilstück nur 50 km/h erlaubt sind.

In Betrieb geht der neue Blitzer voraussichtlich an diesem Mittwoch, 2. Dezember. Am Dienstag wurde an der Anlage noch gearbeitet (siehe Foto).

Bei zu schnellem Fahren an dieser Stelle könnten für viel Belgier die Weihnachts-Einkäufe, die sie vielleicht in Aachen zu tätigen gedenken, teurer werden…

57 Antworten auf “Neuer Laser-Blitzer an der Eupener Straße in Aachen befindet sich etwas tiefer in Richtung Innenstadt (Aktualisierung)”

        • lambertz printe

          22 Jahre „auf“ Führerschein.
          Nur zur Info meinen Führerschein besitze ich schon seit 37 Jahren und habe in dieser Zeit auch noch kein Knöllchen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ( Wahrscheinlich bin ich nicht so Gesetzestreu wie Du und habe einfach nur Glück gehabt) erhalten

    • Christophe Nix

      Super Kommentar, komplett Sinnfrei.
      Sie sind sicher noch nie zu schnell gefahren, halten sich immer überall und zu jeder Zeit an alle Gesetze in In- und Ausland. Haben noch nie im Halteverbot gestanden und auch die Steuer für Ihr Autoradio bezahlt.
      Die Reifen werden immer pünktlich gewechselt und auch der Gurt wird angelegt bevor der Schlüssel im Schloss steckt. Noch nie haben sie jemandem die Rechtsvorfahrt genommen oder einen Radfahrer trotz durchgehend weißer Linie überholt. Vor Schulen fahren Sie auch Nachts höchstens 30 und am Ortseingangsschild würde noch nie vergessen das Fernlicht abzuschalten. An Stopschildern öffnen Sie Ihre Fahrertür und tippen kurz mit dem Fuß am Boden (sicher ist sicher) und desweiteren haben Sie noch nie am Steuer geraucht, gegessen oder telefoniert. Der Schulterblick vor dem Abbiegen ist bei Ihnen so obligatorisch wie das Einstellen der Rückspiegel vor Abfahrt. Das Tuch in Ihrer Tasche dient nicht dem Nase Schnäutzen sondern dem Abwischen Ihrer Scheinwerfer. Sie legen die Hand dafür ins Feuer das weder Ihr Feuerlöscher noch Ihr Verbandskasten abgelaufen sind. Und sie haben 5 Warnwesten und 2 Alkohltester an Bord. Die Parkuhr wird bezahlt auch wenn das finden dieser länger dauert als der Anlass des Parkens. Auch ein Muss and ist stets zur Hand um nach Abstellen des Fahrzeugs verlässlich den verbliebenen Platz für Fußgänger und Fahrzeuge zu überprüfen.

      So jetzt hören Sie mal auf zu träumen und stehen Sie auf es ist schon nach Mittag.

      • Granite12

        ???…dein Kommentar ist genauso sinnfrei , letztendlich hat rb1976 lediglich darauf hingewiesen das man sich eigentlich nur an die Verkehrsregeln halten muss damit einem nichts passiert. Damit hat er ja wohl Recht. Es steht gar nicht die Frage im Raum ob er perfekt ist , denn das ist niemand von uns… Sie sind wahrscheinlich die Sorte von Mensch die auch noch anfangen mit den Beamten zu diskutieren wenn man einen Fehler begangen hat anstatt einsichtig zu sein , das ist leider mittlerweile das Problem in unserer Gesellschaft das niemand mehr seine eigenen Fehler wahrnimmt. NB die Person ist vielleicht schon länger auf wie sie !!! Gruß

    • Böse Zunge

      Auch wenn man nicht zur Raserfraktion gehört, passiert es doch schon mal, dass man in Gedanken, im falschen Moment, an der falschen Stelle, unbewusst einen „Hauch“ zu schnell fährt und auch dann schnappt die Falle gnadenlos zu.
      Deshalb, danke für den Hinweis an OD.

            • Böse Zunge

              Der Unterschied zwischen einem Raser und eine Schleicher ist die defintiv die Aufprallgeschwindigkeit und somit die Überlebenschance.

              Aber ganz falsch ist es nicht, dass Schleicher auch eine Gefahr bilden. Wenn ich alleine an das Gedrängele und die gewagten Überholmanöver der genervten Raser denke.

                • Böse Zunge

                  „Auch wenn man nicht zur Raserfraktion gehört, passiert es doch schon mal, dass man in Gedanken, im falschen Moment, an der falschen Stelle, unbewusst einen „Hauch“ zu schnell fährt und auch dann schnappt die Falle gnadenlos zu.
                  Deshalb, danke für den Hinweis an OD.“

                  Wenn es blitzt, ja !

  1. Hallo zusammen,
    der Standort ist nicht richtig angegeben. Die Blitze steht aus Richtung Belgien kommend weit unterhalb des Zweiweiherwegs auf der linken Seite, kurz vor der Linkskurve.
    Mit freundlichen Grüßen

  2. Ratgeber

    Warum wird Eupen eigentlich derart favorisiert? In anderen Ortschaften sind die „starren Kasten“ genauso wichtig, wenn nicht sogar wichtiger… Ich denke da zum Beispiel an viel befahrene Straßen wie die N62, die ja andauernd Titelthema in den Zeitungen ist… Warum nicht einmal dort von Luxemburg bis St.Vith an beiden Orten eine „Geschwindigkeitsmessung“ und das Ergebnis durch die mindestens benötigte Zeit (bei Fahren nach Geschwindigkeitsvorschrift) teilen? Rechnen wir noch eine Toleranz von 5-8 % drauf und die Sache wäre perfekt… WARUM?!

  3. Tom Deleeuwen

    Fragen Sie bei der Polizeizone Eifel nach. Die ist für die N62 zuständig. Die PZ Weser-Göhl hat im Eupener Land bereits vor Jahren fünf Starrenkästen installieren lassen!
    Die Streckenabschnittskontrollen, die Sie ansprechen, sind in Flandern schon längst im Einsatz (u.a. Autobahn E40 Brüssel-Gent). Auch auf immer mehr Regionalstraßen im Einsatz. Dort sind es ebenfalls lokale Polizeizonen, die die Geräte beantragen.

  4. Graf Ortho

    Nur eine Frage: Hier ist von „starren Kasten“ und „Starrenkästen“ die Rede. Heißen die etwa so, weil sie im Gegensatz zu dem mobilen Radarfallen „starr“, also ortsgebunden sind?

    Der Verdacht geht um, diese Radarfalle sei auf Drängen der Initiative „Eupen kauft lokal – Ich auch!“ aufgestellt worden, um die Eupener dazu zu bringen, ihre Weihnachtseinkäufe vor Ort zu erledigen, statt mal auf die Schnelle (!) nach Aachen zu fahren.

  5. „Starrekästen“ sind ja nicht verkehrt und die so genannte “ sektion control “ – überwiegend auf Autobahnen zu finden – auch nicht. diese wären auf so mancher Nationalstrasse auch zu begrüssen davon mal abgesehen…….einzigsten Nachteil den ich in beiden sehe ist der dass ausländische Autofahrer eigentlich so gut wie NIE für ihre Vergehen zur Kasse geben werden – warum auch immer – und die Einheimischen mitunter schon horrende Knöllchen bezahlen müssen – so nach dem Motte – ok die Ausländer können wir nicht habhaft werden – also sollen die Einheimischen mehr latzen um das auszugleichen was ausländische Raser verbockt haben……

    • Diese Knöllchen von ausländischen Fahrern bringen ohnehin nicht viel in die Kassen ein.
      Genauso ist es auf deutscher Seite. Vieles wird durch Verfahrensfehler und der einfachen Tatsache, dass die deutsche Polizei nicht so ohne weiteres einfach bei jemanden an der Haustür schellen darf, verursacht.
      Erinnert mich an die Diskussion der PKW-Maut in Deutschland. Da sind es auch die „bösen Ausländer“, die in Wahrheit aber nur an genau einem Prozent des Verkehrsaufkommen überhaupt beteiligt sind.
      In Belgien sieht das auch nicht viel anders aus.

    • Nein, es sind meistens die, die die Schnauze voll haben von Hunderten Verkehrstoten im Jahr, speziell auf Walloniens Landstraßen, wo manche minderbemittelte Zeitgenossen denken sie müssten rasen wie die Sau, ohne Rücksicht auf Verluste…

    • Meistens ist dann die Verjährungsfrist abgelaufen, wenn bis dahin der Fahrer nicht ermittelt worden ist. Die Verjährungsfrist für solche Vergehen liegt in Deutschland bei 3 Monaten.
      Innerhalb der 3 Monate würde der Polizist aus Deutschland persönlich vorbei schauen kommen um den Fahrer zu ermitteln. Da von Deutschland aus die Bußgeldbescheide erst 2 Monate später abgeschickt werden ist es den belgischen Behörden dann zu verdanken, dass nicht viel weiteres passiert.
      Hat derjenige der das Blitzerfoto analysiert gesehen wer gefahren ist und kann es nachweisen, ist ein Umgehen der Strafe ohnehin nicht möglich, da die Verjährungsfrist aussetzt.

      • Böse Zunge

        Naja, in D sind die Bußgelder ja noch „menschlich“.
        Ich sollte mal in Holland 278 Gulden zahlen, weil mein Parktiket, das ich ja bezahlt hatte (in Burgh Haamstede),3 Minuten abgelaufen war. Ich war schlicht 3 Minuten zu spät zurück am Parkplatz. Das habe ich „natürlich“ nicht bezahlt „ABZOCKE“ und habe Holland die nächsten Jahre gemieden.
        Aber die zwei berechtigten Peanutsprotokolle“15€“ aus D, habe ich anstandslos bezahlt. Ich war schlicht knapp zu schnell. Also mein Fehler.

  6. Paul Siemons

    Nur zur Info: Die Blitzer heißen Starenkästen. Und ein Starenkasten ist ein Nistkasten für den (Vogel) Star. Da diese so ähnlich aussehen wie Blitzerkästen hat sich der Name übertragen.

  7. Ostbelgien Direkt

    @Freddy: Kommentar wurde gelöscht, und Ihr Kommentar dazu natürlich auch. Nochmal der Hinweis: Falls ein Kommentar jemandem als nicht angemessen erscheint, bitte melden. Gruß

  8. Das Stück zu Fuss gehen ! oder die Geschwindigkeit respektieren.
    Zur Info, die Wallonische Region hat im September beschlossen an allen “ grossen“ Kreuzungen ab 2017 zu blitzen. Genauso wie in Flandern, mit Starenkästen.

    In der Ruhe liegt die Kraft !
    Fuss weg vom Gaz

  9. @ Freddy

    Inzwischen geht in Deutschland kein Polizist mehr irgendwohin um Fahrer zu ermitteln. Wenn der Fahrzeughalter nicht bereit oder in der lage ist den Fahrer zu benennen wird ihm das führen eines Fahrtenbuches verpflichtend zur Auflage gemacht.
    Im Rahmen der EU Vereinbarungen ist es ferner möglich durch die Behörden des Herkunftlandes Bussgelder beizutreiben. Im übrigen waren es die deutschen Behörden die als erste Halterdaten an die anfragenden EU Länder herausgegeben haben. Dabei spielt es keine Rolle das nur in Deutschland die Fahrerhaftung gilt während alle anderen EU Staaten die Haltergaftung in ihrer StVO verankert haben.
    Auch ist es eine Mähr die gerne und viel erzählt wird das die „Knöllchen!“ ausländischer Fahrer nicht viel bringen. Da Deutschland ein Transitland ist bringen die „Ausländer“ durchaus ein erkleckliches Sümmchen in die Staatskasse. Das Problem ist nur die Gleichbehandlung die Deutsche Autofahrer benachteiligt. Ab einer „Spende“ von 40 €uronen gibt es für deitsche Autofahrer einen Punkt in der flensburger „Verkehrssünderkartei“. Wer da fleissig Punkte sammelt darf wieder Radfahren oder zu Fuß gehen. Dieses „Strafdoppel“ gibt es für ausländische Fahrer nicht. Die zahlen den gleichen Tarif wie ihre deutschen „Mitsünder“ nur ohne das Damoklesschwert des Führerscheinverlustes.

    • Wegen der Deutschen Fahrerhaftung verfolgt die Deutsche Justiz keine Belgischen Protokolle wenn der Fahrer nicht erkennbar ist! Und da die Belgischen Blitzen oft von hinten „blitzen“, kann in D kein Protokoll eingetrieben werden…
      Wenn schon EU übergreifend, dann auch gleiches Recht für alle! Ich hoffe dass die Belgische Justiz die Füße still hält wenn die Deutschen ein Foto schicken…

      • Polizeidirektion Aachen

        Sie sind ja anscheinend ein ganz Schlauer!
        Schon mal dran gedacht, das wir auch direkt vor Ort die Straftat anden können?
        Bleiben Sie bitte in Belgien , wenn Sie ein Problem damit haben sich an die deutsche Gesetzesgebung zu halten. Wir haben schon genug Probleme mit Belgiern , welche von unserem Strassenverkehr überfordert sind!

      • @ Dax

        Schöne Illusion, stimmt aber nicht. Der belgische Staat „verkauft“ seine Ansprüche an die Bundesrepublik Deutschland die sie vollstreckt. Normalerweise reicht die Androhung ein Fahrtenbuch führen zu müssen um einen Fahzeughalter zu überzeugen das es besser ist das Bussgeld zu bezahlen und sich die Kohle wenn denn ein anderer gefahren ist bei dem einzutreiben.Das führen eines Fahrtenbuches ist bei deutschen Gerichten in solchen Streitfällen mittlerweile obligatorisch.

        • Verkehrsdelikte im Ausland werden nach Deutschem Recht in Deutschland behandelt. Wenn das betroffene Ausland die Fahrerhaftung nicht belegen kann (was in B in der Regel nicht der Fall ist), wird die Sache in D nicht weiter verfolgt.
          http://www.focus.de/auto/experten/winter/achtung-bei-verkehrsverstoessen-im-ausland-krank-schwerhoerig-depressiv-wann-sie-noch-auto-fahren-duerfen_id_4584380.html
          ….
          Kann die ausländische Behörde mithilfe der erhaltenen Daten nicht nachweisen, wer gefahren ist, endet das Verfahren ohne Folgen für den Halter. Anders als in vielen europäischen Staaten gibt bei uns nämlich keiner Halterhaftung im fließenden oder ruhenden Verkehr

          Also noch mal, der Deutsche Autofahrer wird für eine Geschwindigkeitsübertretung in Belgien NICHT zur Kasse gebeten, da in B nur das Nummernschild ( also der HALTER) und nicht der FAHRER geblitzt wird!! Von daher, wie gesagt, ich hoffe die Belgier lassen dann im Gegenzug die Deutschen Fotos „verjähren“….

                • Öppe Alaaf

                  Das Geld kann also durchaus eingetrieben werden.

                  Sollten Sie nicht zugeben, dass sie gefahren sind, begehne Sie einen Kavaliersdelikt, der aber nichts damit zu tun hat, dass Belgien nicht eintreibt.
                  Wobei man in Belgien aufpassen muss: Je nach Schwere des Vergehens holt man sich im Zweifelsfalle das Geld beim Fahrzeughalter, der dann die Beweislast trägt und beweisen muss, dass jemand anderes gefahren ist. (Da brauchen Sie schon sehr gute Freunde.)

                  In D ist es einfacher: Kein klares Foto, kein Beweis. Daraus kann man aber nicht ableiten, dass in Belgien das selbe gilt, weil es ja per se kein Fahrerfoto gibt.

                  • Öppe Alaaf

                    Sie verwechseln Äpfel mit Birnen, lieber Dax.

                    Nehmen Sie das Auto eines Freundes mit deutschem Nummernschild, lassen Sie sich in Belgien blitzen (wenn’s geht über 70 € Bagatellgrenze). …wenn Sie keinen finden, der so blöd ist, haben Sie entweder schlechte, feige oder intelligente Freunde.

                    In dem Falle muss der Fahrzeughalter ein Alibi haben, das beweist, dass er nicht gefahren ist. …nicht Sie.

                    Kommen wir zurück zur Ursprünglichen Aussage: „der Deutsche Autofahrer wird für eine Geschwindigkeitsübertretung in Belgien NICHT zur Kasse gebeten“ ist Quatsch und gilt nur bei vorsätzlicher Falschaussage.

                    Das ist uncool, Dax. Haben Sie es jetzt verstanden?

            • Polizeidirektion Aachen

              Es hat keinen Zweck. Er will es nicht verstehen! Früher oder später werden wir solchen „Kleindenkern“ doch habhaft. Traurig nur, wie solche Menschen, dem Ansehen der belgischen Autofahrer in Deutschland schaden!

          • Kann die ausländische Behörde mithilfe der erhaltenen Daten nicht nachweisen, wer gefahren ist, endet das Verfahren ohne Folgen für den Halter. Anders als in vielen europäischen Staaten gibt bei uns nämlich keiner Halterhaftung im fließenden oder ruhenden Verkehr

            @ Dax

            Mit diesem Satz ist alles gesagt, In der Regel ist der Fahrer ermittelbar, wenn nicht tritt die Fahrtenbuchregelung in Kraft. Bei einem Einspruch gegen einen Bussgeldbescheid wegen nichtfestellbarkeit des Fahrers wird ein Fahrtenbuch zwingend vorgeschrieben, aus der ehemaligen „kann-Bestimmung“ ist inzwischen die Regel geworden. Verstössen gegen diese Auflage sind keine Ordnungswidrigkeit und werden entsprechend hart geahndet.Möglicherweise kann ein Bussgeldbescheid nicht vollstreckt werden, die danach können es in jedem Fall.

              • @ Dax

                Ich versuch meine Bemerkungen dazu auf Ihr Neveau herunterzubrechen. Stellen Sie sich vor Sie sind ein deutscher Autofahrer (Ich weiß eine Zumutung per se versuchen Sie es bitte trotzdem) und bekommen einene Anfrage wegen zu schnellem fahren in Belgien. Da auf dem Beweisfoto, so eines beiliegt, kein Gesicht zu sehen ist streiten Sie ab gefahren zu sein. Sie schicken den Anhörungsbogen mit dem Vermerk „Fahrer unbekannt“ zurück. Trotzdem bekommen Sie einen Bussgeldbescheid ujnd haben jetzt 3 Möglichkeiten.
                Die erste, sie leiten den weiter an den Fahrer ( schliesslich wissen Sie ja wen Sie Ihr Auto leihen)
                Die zweite, sie bezahlen das Bussgeld ( Der Weg des geringsten Widerstandes)
                Die dritte Sie glauben Sie wären im Recht ( ein Glaubensbekenntnis das deutschen Autofahrern gerne unterstellt wird) und ignorieren das ganze. Wenige Wochen später erhalten Sie Post von der Staatsanwaltschaft mit der Aufforderung fürderhin ein Fahrtenbuch zu führen. Diese Massnahme, und das steht in dem Bescheid, dient dazu solche „Streitfälle“ künftig zu vermeiden. Wenn Sie Glück haben wird diese Massnahme zeitlich befristet. Im dümmsten Fall ignorieren Sie das auch, geraten in eine Verkehrskontrolle und dieser Verstoss wird bei der Halterabfrage festgestellt. Bei Ihren Halterdaten steht ein F wenn Sie jetzt kein Fahrtenbuch mit ordnungsgemäss eingetragener Abfahrtszeit vorweisen können wird gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet. Sollten Sie auch noch Wiederholungstäter sein kann das, wegen fehlender Reife zum führen eines Kraftfahrzeuges, sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

                Jetzt sagen Sie mir bitte für welche der drei Möglichkeiten Sie sich entscheiden.

                • …Kann die ausländische Behörde mithilfe der erhaltenen Daten nicht nachweisen, wer gefahren ist, endet das Verfahren ohne Folgen für den Halter.
                  ….
                  Verstehen Sie den Sinn dieses Satztes nicht? …endet das Verfahren OHNE FOLGEN FÜR DEN HALTER! Also auch kein Fahrtenbuch. Ihre Rechthaberei wird langsam peinlich….

  10. Zaungast

    „…von Hunderten Verkehrstoten im Jahr, speziell auf Walloniens Landstraßen, wo manche minderbemittelte Zeitgenossen denken sie müssten rasen wie die Sau, ohne Rücksicht auf Verluste…“

    Und die Deutschsprachigen aus der DGB, die halten sich selbstverständlich immer und überall strikt an die Verkehrsregeln und fahren auch mitten in der Nacht nur 30 vor den Schulen. Nein, natürlich nicht, es sind ja auch „deutschsprachige Wallonen“. Was kann man da schon erwarten?

    Aber die echten Deutschen, die fahren dann aber immer und überall schön nach der Strassenverkehrsordnung, schließlich sind sie ja als pedantisch gesetzestreue Bürger bekannt oder verschrieen. Na, ich bin jetzt so um die 400 Km auf Autobahnen in NRW unterwegs gewesen. Die Wagen, die die jeweiligen Begrenzungen auf 100 oder 120 km/h nicht eingehalten haben, die bei starkem Regen mit einer Wahnsinnsgeschwindigkeit überholt haben, die gedrängelt haben, brutal die Spur gewechselt haben, da wäre man mit dem Zählen nicht nachgekommen.

    Aber wenn man Klischees bedienen kann…

    • Nein, kein Klischee, sondern Wahrheit. Auf deutschen und niederländischen Landstraßen wird bedeutend langsamer gefahren als in Belgien, das Resultat (Stand 2013):

      Belgien: 8.1 Verkehrstote pro 100000 Einwohner pro Jahr
      Deutschland 4.7
      Niederlande: 3.9

      Fast doppelt so viele in Belgien. Und das nur weil hier Rasen immer noch als „Cool“ gilt (Was ja schon in diesem Forum ersichtlich wird, wo Rasen ja sozusagen als Grundrecht angesehen wird…). Das ist in den uns umringenden Ländern längst nicht mehr der Fall… Wird Zeit dass wir da mal ein bisschen dazulernen…

  11. Frau Mahlzahn

    Seinerzeit, als ich noch Jung war und Knöllchen produzierte wurde noch der Unterschied gemacht, ob man von der Polizei oder von der Stadt belangt wird. Es hieß, dass man das von der Stadt nicht bezahlen brauchte?

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