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Kollision mit fünf Toten – darunter eine Mutter mit ihren zwei Kindern – in Stolberg kurz vor Heiligabend 2018: Drei Jahre und sechs Monate Gefängnis für den Raser

24.01.2020, Nordrhein-Westfalen, Aachen: Kreuze und Grablichter stehen in der Nähe eines Unfallortes. Hier starben fünf Menschen bei einem Unfall am 22. Dezember 2018. Foto: Henning Kaiser/dpa

Nach einem Raserunfall mit fünf Toten, darunter eine Mutter mit ihren zwei Kindern, in Stolberg bei Aachen kurz vor Heiligabend 2018 ist ein 22-Jähriger zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Das Amtsgericht sprach den Angeklagten am Mittwoch unter anderem wegen fahrlässiger Tötung von fünf Menschen und verbotenem Kraftfahrzeugrennen schuldig, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Demnach stellten die Richter auch die besondere Schwere der Schuld fest. Der Prozess war nicht öffentlich.

24.01.2020, Nordrhein-Westfalen, Aachen: Der Angeklagte (r) und sein Anwalt Osama Momen (l) warten in einem Saal im Langericht in Aachen auf ihren Prozess. Foto: Henning Kaiser/dpa

Der damals 20-Jährige sei am 22. Dezember 2018 mit mindestens 120 Stundenkilometern über die Tempo-70-Straße gerast. An der Unfallstelle sei er auf die Gegenspur gefahren, um einer Radaranlage auszuweichen.

Nach damaligen Angaben der Polizei krachte er dabei in ein entgegenkommendes Auto, in dem eine Mutter mit ihren 16 und 17 Jahre alten Kindern saß. Der Wagen ging in Flammen auf, alle Insassen starben. Auch zwei weitere Personen von 21 und 22 Jahren, die in dem Auto des Angeklagten gesessen hatten, überlebten nicht. (dpa)

41 Antworten auf “Kollision mit fünf Toten – darunter eine Mutter mit ihren zwei Kindern – in Stolberg kurz vor Heiligabend 2018: Drei Jahre und sechs Monate Gefängnis für den Raser”

  1. Peer van Daalen

    Drei Jahren und sechs Monaten Haft sind nicht unbedingt beeindruckend für mein Gerechtigkeitsempfinden (falls es sowas überhaupt individuell angemessen gibt) aber trotzdem …

    Vielleicht sollte man überlegen, die Kommentarfunktion für dieses Thema zu deaktivieren, sonst haben wir hier bald wieder jede Menge selbsternannte Inquisitoren zu Gange, die das Vierteilen, öffentliche Verbrennen, den Spanische Bock oder die Eiserne Jungfrau sowie das pfählen und enthaupten propagieren…

      • Peer van Daalen

        An @schlechtmensch = dummmensch:

        Mein erster Satz impliziert doch inhaltlich eindeutig meine Ansicht, daß diese Strafe von 3 Jahren und 6 Monaten zu gering ausfällt, wie ich finde. Ich habe mich allerdings gegen eine dem Mittelalter entsprechende Strafmethode(!) ausgesprochen.

        Sie sind anscheinend mit einfachsten Satzstrukturen intellektuell überfordert.

        • Diktionär

          Peer van Daalen – Inquisitoren ; damit die Leute auch verstehen was sie mit solche hochgestochenen Wörtern meinen:
          Ein Inquisitor (lateinisch für „Untersuchungsrichter“) war Leiter und Vorsitzender eines kirchlichen Verfahrens im Rahmen der Inquisition zum vorrangigen Ziel der Verfolgung von Häresien.
          Inquisitoren leiteten seit dem 13. Jh. bis in die Frühe Neuzeit Inquisitionskommissionen, die im Auftrag der Römisch-katholischen Kirche vor allem in süd- und mitteleuropäischen Gebieten eingesetzt wurden, um dort auf Prozessbasis des Inquisitionsverfahrens gegen sog. Ketzer vorzugehen, sie im Sinne der „Reinheit des Glaubens“ zu Reue und Buße zu bewegen oder gegebenenfalls zu bestrafen. Inquisitoren konnten Verdächtige vorladen, verhören, exkommunizieren, ihnen die Absolution erteilen, Haft oder Folter anordnen und Urteile fällen. Auch besaßen sie das Recht, Helfer und Stellvertreter zu bestimmen.[1] Seit den 1240er Jahren bürgerte sich für Inquisitoren die Bezeichnung „Inquisitores heretice pravitatis“ (Verfolger ketzerischer Verderbtheit) ein. Die Tätigkeit eines Inquisitors war im Mittelalter in der Regel befristet, d. h., sie konnte enden, sobald eine inquisitorische Untersuchung für ein Gebiet als abgeschlossen betrachtet wurde. Auch ist von vielen Geistlichen bekannt, dass sie zwar den Titel Inquisitor führten, jedoch in der Ketzerbekämpfung nicht aktiv waren (Titularinquisitoren). Mit der Veramtlichung der Inquisition in der Frühen Neuzeit in manchen südeuropäischen Ländern wurden für übergeordnete Inquisitionsbeauftragte dauerhafte General- bzw. Großinquisitorenämter geschaffen (siehe auch: Großinquisitor).
          Katholische Bischöfe konnten, insbesondere im 13. Jh., von sich aus als Inquisitoren tätig werden. Rechtliche Basis hierfür bildete die 1184 unter Papst Lucius III. (1181–1185) erlassene Bulle Ad Abolendam, die sogar eine Inquisitionspflicht für Bischöfe vorsah, der jedoch nur mangelhaft entsprochen wurde. Parallel dazu wurden, nach Vorbild der 1206 von Papst Innozenz III. erlassenen Dekretale Qualiter et quando seit den 1230er Jahren vom Heiligen Stuhl vermehrt eigene Inquisitoren als päpstliche Legaten bestellt, v. a. aus den Reihen der oben genannten Orden. Aufgrund dieser unterschiedlichen Bestellpraxis kann auch in bischöfliche und päpstliche Inquisitoren unterschieden werden. Zwar hatten auch zuvor schon Inquisitoren über Häretiker zu Gericht gesessen, doch die volle Gerichtsbarkeit wurde ihnen offiziell erst mit der 1252 unter Papst Innozenz IV. erlassenen Dekretale Ad Extirpanda zuteil. Dasselbe Dokument gestattete den Inquisitoren auch die Anordnung des Einsatzes der Folter zu Wahrheitsfindung bei Verhören. 1254 wurde ihnen unter Papst Alexander IV. auch die Führung der Aufsicht bei Folterverhören genehmigt. Inquisitoren wurde in diesem Zusammenhang erlaubt, sich gegenseitig für ihr Handeln die Absolution zu erteilen. Aufgrund von Kompetenzstreitigkeiten zwischen päpstlich eingesetzten Inquisitoren und Bischöfen legte 1311 das Konzil von Vienne fest, dass der Vorsitz bei einer durchzuführenden Inquisition gleichermaßen vom Diözesanbischof wie vom bestellten Inquisitor zu führen sei.

          • Faktenjeck

            Wären Sie bitte so freundlich auch zu googeln, welcher Bedeutung es hat, wenn im Kommentar „12/02/2020 16:32“ gleichzeitig das Wort „interlektuell“ und der Name “ Peer van Daalen „steht ?
            @ Diktionär – der immer auftaucht, wenn PvD sich interlektuell verausgabt hat.

  2. Weil er zum Zeitpunkt des Unfalls 20 Jahre alt war kam er vors Jugendgericht, daher die milde Strafe.
    Mit 20 vor’s Jugendgericht? Volljährig. Führerscheinpflichtig. Wenn nicht strafmündig, sollte man auch keinen Führerschein ausgeben. Wenn einem 20jährigen seine Taten nicht bewusst sind sollte man ihnen auch keinen Führerschein, bzw Volljährigkeit geben.

    • Alfons van Compernolle

      Nun es gibt auch 93 & 97 jaehrige ehemalige SS.-Angehoerige , welche 75 Jahre nach dem WK II
      vor die Jugendstrafkammer landen , weil sie als 18 – 19 jaehrige auf dem Wachturm im KZ Dienst taten.
      Aber grundsaetzlich finde ich dieses Urteil eine Schande fuer die Deutsche Justiz !
      Zumal dann , wenn man das STGB kennt, dass die „besondere Schwere der Schuld“ nur fuer Mord & Mordversuch vorsieht !

      • Jockel F.

        Ohne stumpfsinnige Nazi-Vergleiche geht hier für manch einen wohl gar nichts mehr. So sehr hat der allgegenwärtige Gottseibeiuns mit Hakenkreuzfahne das Hirn zersetzt.
        Abgesehen davon schreiben Sie vollkommenen Unsinn.

        • Jockel Alaaf

          Wiedermal überall dabei der Jockel…nichts zu sagen aber Hauptsache schreiben. Sie wissen ja sicherlich, wenn ein Thema einen besonders aufregt, dann ist es eins, mit dem man sich besonders identifiziert. Komisch…beim Thema Nazi sind Sie immer ganz weit vorne mit dabei. Gruß und Alaaf!

  3. Mithörer

    Ab 18 Jahre sind Jugendliche zwar befugt, wie Erwachsene ein Auto zu führen. Geschieht aber ein Unfall mit Todesfolge, werden sie nicht wie Erwachsene sondern wie Kinder bestraft. „Deux poids, deux mesures“ sagt man auf französisch dazu. Entweder Führerschein erst mit 21 oder Volljährigkeit ab 18 Jahren.

  4. nonstop nonsens

    Zu wenig oder zu viel Strafe, darüber läßt sich ewig streiten. Wenn der Mann ein gewissen hat, wird er sein Leben lang mit diesem Unfall zu tun haben, ob im Gefängnis oder nicht!

  5. Ich gehe davon aus, dass er nie mehr einen Führerschein bekommen wird. Außerdem muss er mit dieser schweren Schuld leben. Dennoch finde ich die Gefängnisstrafe zu gering. Vielleicht ist er nächstes Jahr schon ein freier Mann.

  6. Akneverkäufer

    Natürlich ist das ganze ein Drama, das ist sicher und dessen bin ich mir bewusst. Aber bei solchen Themen stelle ich mir ja immer die Frage, ob diejenigen die hier nach mehr Gerechtigkeit schreien, selbst freiwillig lebenslang in den Bau gehen würden, wenn sie mal Scheisse gebaut haben. denn wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein. Die meisten von uns und fahren mal zu schnell, oder mit ein paar Bier zu viel, aber die meisten von uns haben einfach nur Glück, dass nie was passiert ist. Von daher würde ich mir ein Urteil sparen…

      • @Richter
        Ja,da bin ich 100% bei ihnen,wer ohne Fehler ist……
        Aber nun mal,das Ganze ,aus folgender Perspektive:
        Es ist ihre Frau und ihre beiden Kinder,die da zu Tode gekommen sind.Wären sie dann auch mit dem „Strafmaß “ (ein SCHLECHTER Witz in sich) einverstanden!?.
        Haben sie sich schonmals mit solch einem Gedanken auseinander gesetzt?
        Es geht mir nicht um die Bestrafung eines fünffachen Mö…rs,der sich nicht mehr so genau an alle FAKTEN erinnern kann,sondern um Gerechtigkeit für diese grausame Tat.
        Mein Mitgefühl gilt den Familien der Opfern nicht dem Mö..er.

        • @Nur so
          – Gerechtigkeit für diese grausame Tat. –
          Was wäre denn Gerecht ? Jede Münze hat ihre zwei Seiten. Man kann es nicht immer Allen Recht machen. Ich habe absolut kein Mitgefühl für solche Straftäter. Ein lebenslanges Fahrverbot wäre mit Sicherheit in diesem Fall in meinen Augen eher angebracht und wäre zusätzlich eine Abschreckung für andere Raser…

          • Sorry
            für die Angehörigen.
            Aber,wenn man das Bild,von diesem Mö..er im Krankenbett ein wenig überdenkt,dann stellt sich mir die Frage,(und bestimmt nicht nur mir) ob dieser mord..de Zeitgenosse sich überhaupt der Tragweite seiner Tat bewusst ist.
            Für mich ist das Urteil eindeutig zu MILDE.
            Aber,wie sie schon richtig schrieben,jede Medaille hat……

    • Pensionierter Bauer

      Das habe ich damals als einen riesengroßen Skandal angesehen und gesagt: Mord ist mittlerweile ein kalkulierbares Risiko geworden.
      Ich selber war damals einfach nur noch wütend!

  7. Skandalurteil von Maldingen

    Erinnere in diesem Zusammenhang nochmals an das Skandalurteil von Maldingen. Wo noch zusätzlich Unfallflucht und Vertuschung der Tat hinzukam? Der Unfallverursacher wurde beim Umpritzen seinen Unfallwagens erwischt und musste noch nicht mals einen Tag in den Knast? Die Frau wurde auf dem Zebrastreigen tod gefahren!
    In Belgien wäre er gar nicht eingesperrt worden da die Gefägnisse überfüllt sind und die Richter anordnung haben bewährungsstrafen und Sozialstunden den Tätern aufzubrummen. Ist immer Dienstags im Grenzecho zu lesen. Und falls doch mal eine Gefängnisstrafe von einem Jahr ohne Bewährung fahren die einen Tag ein und sind am zweiten mit Fussfessel wieder draussen?

    • Familienvater

      Er hat an einem illegalen Rennen teilgenommen und billigend den Tod unbeteiligter Menschen in Kauf genommen. Das war Mord. Das Zeigen des Stinkefingers bedeutet „ihr könnt mich mal alle!“ Damit verhöhnt er die Opfer und und spricht ihnen ihr Menschsein ab. Der Typ ist ein Monster der sich selbst entmenschlicht hat. Er hat seinen Platz in der Gemeinschaft der Menschen verloren. Er gehört nicht mehr zu uns, er ist untragbar. Er tötet und verhöhnt seine Opfer. Er fügt den Eltern unsägliches Leid zu.Er gehört für immer hinter Gittern.

    • Bild sprach zuerst mit dem Toten

      Nicht, dass ich die Tat des jungen Mannes verteidigen möchte.
      Das Bild ist kein Selfie. Wenn das kein selfie ist. Wer hat es gemacht? Warum ?
      Warum zeigt er den Mittelfinger ?
      Wurde er vom Bildreporter gebeten mal zu lächeln ?

  8. Ich erinnere noch daran dass der Täter kurz nach dem Unfall aus dem Klinikum ein Foto postete, in dem er den Mittelfinger zeigte.. soviel zum Thema Gewissen.
    Dieser abartige Typ sollte minimum zweistellige Jahre hinter Gittern

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