Politik

Kammer verabschiedet Pensionsreform: Wer länger arbeitet als erforderlich, hat Anrecht auf einen Bonus

Foto: Shutterstock

Die Kammer hat am Donnerstagabend mit den Stimmen der Mehrheit gegen die der Opposition den von Pensionsministerin Karine Lalieux (PS) eingebrachten Gesetzentwurf über die Reform des Rentensystems in Belgien angenommen. Dabei handelte es sich um eine der wichtigsten Vorhaben der Föderalregierung von Premierminister Alexander De Croo (Open VLD).

Die Reform sollte bereits 2022 verabschiedet werden, doch die zunehmende Vergreisung der Bevölkerung und Empfehlungen der EU-Kommission erforderten Anpassungen.

Die Reform beinhaltet unter anderem die Wiedereinführung des Pensionsbonus für Personen im Rentenalter, die länger arbeiten wollen als nötig, und zwar ab dem 1. Juli 2024. Die ersten Boni werden an Personen ausgezahlt, die ab dem 1. Januar 2025 in den Ruhestand gehen dürfen. Um sie in Anspruch nehmen zu können, muss der Rentner eine zusätzliche Arbeitsperiode von mindestens sechs Monaten über das Datum seiner Frühverrentung hinaus nachweisen.

Pensionsministerin Karine Lalieux (PS). Foto: Belga

Für jedes zusätzliche Arbeitsjahr wird der Arbeitnehmer einen Bonus erhalten. Dieser Bonus beträgt im ersten Jahr 314,58 Euro pro Monat der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, im zweiten Jahr 629,17 Euro pro Monat und im dritten Jahr 943,75 Euro. Insgesamt haben Arbeitnehmer, die ihre Laufbahn um drei Arbeitsjahre verlängern, Anspruch auf einen Gesamtbetrag von 22.650 Euro netto.

Für Arbeitnehmer mit langen Laufbahnen (43 oder 44 Berufsjahre vor dem Zugang zur Frühpension), die daher vor dem 20. Lebensjahr mit der Arbeit begonnen haben, beträgt der Bonus ab dem ersten zusätzlichen Arbeitsjahr 11.325 Euro und nach drei Jahren 33.975 Euro netto.

Diese Beträge werden einmalig ausgezahlt. Wenn der Rentner es wünscht, kann er verlangen, dass der Bonus in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt wird. Der Rentenbonus wird sowohl Arbeitnehmern als auch Selbstständigen und Beamten zugänglich sein.

Künftig werden für Vollzeitbeschäftigte 5.000 tatsächliche Arbeitstage erforderlich sein, um den Anspruch auf die Mindestpension zu rechtfertigen, was einem Drittel der gesamten Laufbahn entspricht. Für Teilzeitbeschäftigte wird diese Voraussetzung 3.120 Tage betragen. Die Berechnung in Arbeitstagen während der gesamten Laufbahn ermöglicht es, diejenigen zu schützen, die eine unregelmäßigere Laufbahn haben, vor allem Frauen, betont Pensionsministerin Lalieux.

Die Abgeordneten-Kammer in Brüssel. Foto: Eric Lalmand/BELGA/dpa

Eine Liste von Urlaubszeiten, die als tatsächliche Arbeit gelten (Mutterschaft, Stillen, Aufnahme, Zeitkredit für Palliativpflege oder die Pflege eines Kindes mit Behinderung, präventive Freistellung von der Arbeit, Kurzarbeit usw.), ist dem Gesetzentwurf beigefügt. Für Künstler sieht die Reform besondere Modalitäten vor, um insbesondere die für ihre Auftritte erforderlichen Vorbereitungstage zu berücksichtigen.

Was die Selbstständigen betrifft, deren Tätigkeit während der Covid-Krise stark beeinträchtigt wurde, so werden die krisenbedingten Zeiten der Beitragsbefreiung zwischen 2020 und 2022 als tatsächliche Arbeit angesehen.

Um die Solidarität der höchsten Renten zu gewährleisten, wird schließlich ab dem 1. Januar 2028 eine Verdoppelung des Sonderbeitrags, des sogenannten „Wijninckx-Beitrags“, auf Zusatzrenten eingeführt. Dieser wird von 3 auf 6 Prozent steigen. Dieser Beitrag wird fällig, wenn der Betrag der außergesetzlichen Rente die Obergrenze der maximalen Rente im öffentlichen Sektor, die sogenannte „Wijninckx-Obergrenze“, überschreitet. (cre)

19 Antworten auf “Kammer verabschiedet Pensionsreform: Wer länger arbeitet als erforderlich, hat Anrecht auf einen Bonus”

      • Pinke pinke

        Eifel_er! Genau so! Davor bedienen sich die Politikleute selber saftig am Pensionstopf! Da kommen ganz andere Sümmchen ins Spiel! Obschon der Normalo hart dafür gearbeitet hat, und das über 40 Jahre, bekommt er zur Zeit noch keine 2.000 Euro Monatlich! Da lachen sich die Politiker ins Fäustchen und bekommen das X fache an Rente! Ob die dafür so hart arbeiteten? Sicher nicht!
        Aber keiner ändert da was dran! Es läüft still weiter so! Unverständlich das da nicht gemeutert wird.

      • @ – Eifel_er 17:08
        Ich glaube den Fehler gefunden zu haben .
        Was ist mit den Leuten , die 12 bis 13 Stunden am Tag gerakert haben?
        Die haben doch womöglich 40 Jahre lang ein Viertel mehr geleistet , bzw , insgesamt ein Viertel mehr Leistung zum Wohle der Gesellschaft erbracht und bekommen weitaus weniger Rente als manch ein Staatsangestellter , der in den 8 Stunden seiner täglichen Arbeitszeit , aus purer Langeweile , 4 Stunden den Bleistift gespitzt hatte , oder den Radiergummi gequält.
        Der arbeitenden Bevölkerung mehr Pensionen zu zahlen , ist kein schlechter Vorschlag.
        Es ist aber auch nichts um sich zu brüsten .
        Wohl eher die Angst , dass die ältere Bevölkerung bald auf die Barrikaden geht , weil sie sich bei der anhaltenden Inflation , in dieser Geschwindigkeit , nichts mehr leisten kann .
        Da hilft es auch nicht , wenn man länger am Arbeitsplatz bleibt als nötig , bzw seinen wohlverdienten Ruhestand nicht genießt.
        Und noch mal , es sei denn man arbeitet direkt für den Staat .
        Und genau bei diesem Unterschied ,liegt die größte Ungerechtigkeit.
        Natürlich schreibt hier kein Politiker vor den Wahlen , welches die durchschnittliche Rente eines Staatsangestellten ist, oder die Durchschnittsrente der arbeitenden Bevölkerung .
        Bei der arbeitenden Bevölkerung ist die Rechnung einfach , weil ja fast jeder die gleichen Almosen im Ruhestand erhält .
        Bei den Staatsangestellten gibt es da große Schwankungen und wenn man die Durchschnitts Pension veröffentlichen würde, kommt bestimmt der eine oder andere Arbeiter vom Glauben , an die gute Politik ab !!
        Und was ich damit verdeutlichen möchte , ist nicht der Abzug einer gewissen Prozentzahl , der Auszahlungen von Pensionen für Staatsangestellte, um sie der sich im Ruhestand befindlichen arbeitenden Bevölkerung zu überreichen.
        Wie ihr an das Geld gelangt um mehr Gerechtigkeit zu schaffen , ist euer Problem und zum Lösen von Problemen werdet ihr bezahlt .
        Die Tricksereien immer vor den Wahlen , mit dem – wir geben um danach zu stehlen – Spielchen , wirft auch kein besseres Licht auf euren Heiligen -schein-
        Und wer länger am Arbeitsplatz bleibt , nimmt der nachrückenden Generation teilweise die Chance , einen Arbeitsplatz zu finden .
        Sicher , sicher , Fachkräftemangel , Wa ?
        Da haben wir gelacht :)))), 3 Säcke voll , der Rest in Tüten , mit Partei Namen Aufdruck .

  1. Freiheit.

    Wer früher Stirbt ist länger Tot
    Wozu wurden den die Fachkräfte, Importiert. ?
    Zahlen Flüchtlinge in Deutschland Steuern?
    Wer in Deutschland eine Wohnung oder ein Haus bewohnt oder sich dauerhaft (also länger als 6 Monate) in Deutschland aufhält, muss sein gesamtes Einkommen in Deutschland versteuern . Eine Asylunterkunft oder eine Erstaufnahmeeinrichtung gilt jedoch nicht als Wohnung oder Haus in diesem Sinne . Quelle Google

    • Ming Sching sin fing

      Wir reden hier mal ausnahmsweise NICHT über unsere germanischen Nachbarn, diese haben ihr eigenes Rentensystem an dem ich ebenfalls 3 Jahre teilgenommen habe.
      Bleiben Sie einfach bei den Fakten.

  2. Raerener

    Das gab es schonmal, und genau 1 Jahr vor meiner Rente (2018) wurde alles gestrichen, da war ein Blauer an der Regierung. hatte bis 2018 schon 4 Jahre mehr gemacht wie benötigt, ich bedanke mich nochmals bei den Blauen Nullen welche dicke Gehälter, Pensionen und andere Zuwendungen in ihren großen Taschen stecken.

  3. Ein Bonus für länger arbeitende ist ja toll.Aber was wird aus all jenen die einen schweren Beruf ausübten und froh darüber sind es wegen kaputter Gesundheit nur bis zum frühstmöglichen Pensionstermin geschafft zu haben?

    • @ – Detlef 22:53
      Da bin ich ganz bei Ihnen .
      Nur diese Erklärung unseren Entscheidungsträgern zu vermitteln , dürfte schwierig sein.
      Die möchten ja schließlich einen Anreiz schaffen , die kaputt gearbeiteten , kaputter als nötig zu bekommen und haben für unser eins nichts übrig.
      Eventuell möchte man sich auf diese Weise , die Auszahlungen von Pensionen für den Normalbürger komplett sparen .
      Denn wer vor seiner Pension stirbt , erhält natürlich auch keine .
      Irgendwann kommt sicher jemand auf die Idee , die Pensions-auszahlungen erst im Alter von 99 Jahren an den Arbeitnehmern zu überweisen , bzw , wir erst im Alter von 99 Jahren die Frühpension erhalten dürfen .
      Das sieht dann für die meisten ganz schlecht aus .
      Aber der Umsatz von Champagner würde sich durch die Feiernden in den Parlamenten , wegen den Einsparungen sicher erhöhen.
      Wenigstens etwas .-)

    • Die Lösung...

      Dafür werden die demnächst eine neue Verwaltung aufsetzen, die diesen ‚beruflich Gebeutelten‘ ein schlechtes Gewissen einreden darf, so wie kürzlich die VoG, die man ins Leben gerufen hat um die ‚zu Pflegenden und Betagkten‘ angeblich notwenig zu therapieren, die in den Altenheimen und Pflegeheimen Panik bekommen, wenn sie auf dem Flur einen ‚forschen‘ Gang der Pflegenden wahrnehmen (die ja die Sekunden zählen müssen, um ihre Existenzberechtigung auch gut vergütet bekommen zu können, von unserern ‚Rentabilitätsschweinen‘), nach dem Motto, wenn du eben ins Pflegeheim kommst, bist du selbst schuld, die Politik kann dafür gar nichts !

Antworten

Impressum Datenschutzerklärung
Desktop Version anfordern