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[April, April…] Justiz ermittelt gegen Evers wegen Diskriminierung nach Klage des Rates für Chancengleichheit

Eupens Ehrenbürgermeister Fred Evers bei der Vorstellung der neuen Eupener Mehrheit nach der Stadtratswahl von 2012. Foto: Gerd Comouth

Der Ärger im Zusammenhang mit den Aussagen des ehemaligen Eupener Bürgermeisters Fred Evers über das heutige Stadtoberhaupt, seinen Parteikollegen Karl-Heinz Klinkenberg, ist noch längst nicht ausgestanden. Im Gegenteil: Der Streit innerhalb der PFF hat eine ganz neue Dimension angenommen, denn inzwischen befasst sich die Eupener Justiz mit der Angelegenheit.

Die Prokuratorin des Königs beim Gericht Erster Instanz in Eupen, Andrea Tilgenkamp, gab bekannt, dass die Staatsanwaltschaft auf Grundlage einer Klage des Zentrums für Chancengleichheit in Brüssel ein Ermittlungsverfahren gegen Fred Evers wegen Diskriminierung eingeleitet habe.

Wie berichtet, hatte Evers in einem Interview mit dem Grenz-Echo wörtlich in Bezug auf Rollstuhlfahrer Klinkenberg erklärt: „Auf Dauer ist es dem Amt sicherlich nicht dienlich, wenn man sich nicht traut, einen Bürgermeister anzugreifen, weil er eine Behinderung hat. Das mag vielleicht etwas hart klingen, aber es ist doch das, was die Leute denken. Und ich finde, das sollte man auch so aussprechen dürfen.“

Karl-Heinz Klinkenberg (rechts) beim Interview mit dem BRF. Foto: OD

Das Zentrum für Chancengleichheit wurde darüber informiert. Das Gremium berief sich auf das Gesetz vom 10. Mai 2007, das jegliche Diskriminierung, insbesondere aber eine „Discrimination des personnes avec un handicap“, also eine Diskriminierung von Personen mit einer Beeinträchtigung, unter Strafe stellt.

Hinzu kommt, dass Belgien seinerzeit auch der Internationalen Konvention der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit einer Beeinträchtigung beigetreten ist. Bei ihren Ermittlungen will die Eupener Justiz herausfinden, ob Fred Evers auch gegen den Text der besagten Konvention verstoßen hat.

Sollten die Ermittlungen zu einer Anklageerhebung führen, kann ein Gericht dem Opfer der Diskriminierung, in diesem Fall Bürgermeister Klinkenberg, eine Entschädigung und Schmerzensgeld zusprechen.

Auf Wunsch des Zentrums für Chancengleichheit soll die Justiz – unabhängig von der Aussage von Fred Evers über Karl-Heinz Klinkenberg – darüber hinaus klären, ob es erlaubt ist, den heutigen Eupener Bürgermeister den „Schäuble von Ostbelgien“ zu nennen oder ob dies eine Beleidigung darstellt. Auf das Ergebnis der Ermittlungen darf man gespannt sein. (cre)

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf „Ostbelgien Direkt“:

19 Antworten auf “[April, April…] Justiz ermittelt gegen Evers wegen Diskriminierung nach Klage des Rates für Chancengleichheit”

  1. Pensionierter Bauer

    Au Banan, darf man denn jetzt nicht mal mehr sagen was man denkt ? Die tote DDR und der Erdowahn lassen grüßen. Die Gutmenschen bauen sich ihre eigene Diktatur auf und zerstören die Meinungsfreiheit und somit auch die Demokratie. Beeinträchtigt oder nicht, in Führungspositionen muss man mit Angriffen und Kritik umgehen können. Ich finde es schäbig wenn ein aussenstehendes Zentrum eine Klage in Vertretung einer Führungspersöhnlichkeit einreicht. Ich bin aber überzeugt der Lange nimmts gelassen zur Kenntnis.

    • Du siehst, lieber pensionierter Bauer, das blaue Licht des Bildschirms , die späte Uhrzeit und das Internet im allgemeinen bekommen Dir nicht. Das erklärt überhaupt so manch wirren Kommentar und Paranoia an dieser Stelle ..
      Falls Du es noch nicht geschnallt hast: April, April.

  2. LosKotzos

    So sind sie, unsere politische Elite,

    Die brauchen Diskussionsstoff in dem es um nichts geht.
    Da kann man sich so herrlich aufregen und von den wirklichen Problemen ablenken.
    Hier kommt man sich mittlerweile vor wie in der Augsburger Puppenkiste.

  3. Mischutka

    Eine Frage bitte : Wird nicht der Ärgo-Wahn als neutraler Richter verpflichtet ? Er hat doch vor ein paar Tagen noch getönt, er werde in Zukunft ganz Europa im Griff haben und viele würden sich noch wundern….
    (Danke, sollte es jemand wissen, aber dann bitte vor 0.00 Uhr heute…).

  4. Justiziar

    „Das Zentrum für Chancengleichheit wurde darüber informiert. Das Gremium berief sich auf das Gesetz vom 10. Mai 2007, das jegliche Diskriminierung, insbesondere aber eine „Discrimination des personnes avec un handicap“, also eine Diskriminierung von Personen mit einer Beeinträchtigung, unter Strafe stellt.“

    Nicht, dass dieser Aprilscherz im Nachhinein kein Scherz mehr bleibt und sich das „Zentrum für Chancengleichheit“??? tatsächlich noch einschaltet. Andererseits ist ein juristisches Fehlverhalten seitens Evers m.M.nach so nicht gegeben. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hat Evers die körperlichen Behinderung bei Bgm Klinkenberg angesprochen , selbige aber nicht in irgendeiner Weise (juristisch) relevant in abfälliger Weise erwähnt. Wie gesagt, dass Herr Klinkenberg eine körperliche Behinderung hat,ist allgemein bekannt wird idT nicht von Herrn Klinkenberg bestritten und die Tatsache,dass Herr Evers dies auszuspricht, ist alleine gesehen, keine Diskriminierung im juristischen Sinn. Wie heißt es doch oftmals bei angeblichen Straftaten:“ moralisch verwerflich, juristisch aber nicht zu ahnden“.

  5. Wird leider wohl ein Aprilscherz sein…Aber der Evers würde ich eine Verurteilung gönnen.
    Es gibt Sachen im Leben die macht man nicht, einen Behinderung ins Lächerliche ziehen ist u.A. eines!!!!!!!!
    Leute wie der Evers müsste man mal richtig zeigen woran man sich zu halten hat

    • Evers hat sich keinesfalls über die Behinderung von Herrn Klinkenberg lustig gemacht. Er hat einzig und allein gesagt, er glaube, dass sich keiner traut, Herrn Klinkenberg in seiner Funktion als Bürgermeister zu kritisieren (was notwendig wäre), wegen dessen Behinderung.
      Und genau dies passiert zur Zeit in der PFF hinter vorgehaltener Hand.
      Und die Königsmörder stehen schon in den Startlöchern, um ihn zu beerben.
      Evers hält seinen eigenen heuchlerischen Leuten einen Spiegel vor. Gut gemacht Fred !

  6. Der lustige Eupener

    Liebes OD Team, wenn nur ein Teil wahrheit an der Sache ist so sollten die Rechte zum Schutz behinderter Mitbürger anwendung finden.
    Sollte es sich nun in der Tat um einen Aprilscherz handeln so ist dies mit sicherheit ein schlechter Witz, denn keiner sitzt gerne und sicher nicht freiwillig im Rollstuhl

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