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Webseite liefert Infos über die neuen Regeln in Sachen Führerschein

Bei der „Autosécurité“ in Eupen ist die Führerscheinstelle untergebracht (hier beim Ansturm am 27. Dezember 2017 im Vorfeld der Einführung neuer Regeln für die theoretische Prüfung). Foto: OD

Seit Jahresbeginn gibt es strengere Regeln für den Erhalt des Führerscheins in der Wallonie. Was diese neuen Regeln beinhalten, darüber informiert eine am 1. Februar 2018 freigeschaltete neue Webseite, die es bisher leider nur in französischer Sprache gibt.

Die neuen Bestimmungen in Bezug auf die theoretische Prüfung sind bereits am 1. Januar 2018 in Kraft getreten, weshalb es im Dezember 2017 in allen Führerscheinzentralen in der Wallonischen Region, auch in der in Eupen, zu großem Andrang kam, weil sehr viele junge Menschen ihre theoretische Prüfung noch unter den alten Regeln ablegen wollten.

Die neuen Bestimmungen in Bezug auf die praktische Prüfung gelten ab dem 1. Juli 2018.

Ein belgischer Führerschein. Foto: OD

Auf der Webseite (Link am Ende des Artikels) bekommt man alle Infos zum Führerschein in der Wallonischen Region geliefert. Welche Bedingungen muss man erfüllen, um die Führerscheinprüfung machen zu können, und welches sind die Kriterien, die man erfüllen muss, um die Prüfung zu bestehen?

Auch die Adressen der verschiedenen Führerscheinzentralen und die  Kosten einer Führerscheinprüfung findet man auf der Webseite.

Die ostbelgische Regionalabgeordnete Jenny Baltus-Möres (PFF-MR) bedauert, dass die Webseite erst einen Monat nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen zum theoretischen Führerschein online gestellt und die deutsche Sprache nicht berücksichtigt wurde. Sie hat sich diesbezüglich an den wallonischen Verkehrsminister Carlo Di Antonio (CdH) gewandt. Eine Antwort des Ministers steht noch aus. (cre)

Die Webseite findet man unter folgendem Link:

www.monpermisdeconduire.be

9 Antworten auf “Webseite liefert Infos über die neuen Regeln in Sachen Führerschein”

  1. dieweltamabgrund

    Die sollen endlich diesen 1835 gegründeten Pufferstaat (Bananenstaat) auflösen und zwar nach eteblierten Sprachräumen!
    Der momentane ist sowieso an Lächerlichkeiten kaum zu überbieten!

  2. Trucker_Bill

    Als ich 1990 im Alter von 21 in Eupen den LKW Führerschein machen wollte, wurden gleichzeitig die Gesetze so geändert das für LKW und Anhänger jeweils 8 Stunden Fahrunterricht genommen werden mussten, hinzu kam auch die Theoretische Prüfung sowie die Medizinische Untersuchung.

    Damals war der Andrang hier in Eupen sehr groß so das ich länger hätte warten müssen, weil die Fahrschulen ausgelastet waren und der Theoretische Unterricht nur einmal alle 6 Wochen statt fand. Weil ich aber keine Lust hatte so lange zu warten ging ich mich in Lüttich informieren und stellte fest das es dort viel schneller ging woraufhin ich den LKW Führerschein in Lüttich machte. Nachdem ich dort den C bestanden hatte wurde mir gesagt das ich mir den C Führerschein erst von der Gemeinde ausstellen lassen muss um die Prüfung für den CE machen zu dürfen, was ich aber NICHT tat. Nachdem ich die 8 Stunden CE genommen hatte und zur Prüfung vorstellig wurde, wurde mir gesagt das ich die Prüfung nicht machen darf weil ich keinen gültigen C Führerschein vorlegen kann, obwohl ich ihm doch seinen von ihm selbst ausgestellten Wisch vorlegte hatte dieser keinen Wert mit der Begründung das es sein könnte, das die Gemeinde mir den C eventuell nicht ausstellen würde, aber dann würde ich doch den CE auch nicht bekommen, wäre dem so dürfte ich den B Führerschein auch nicht besitzen, und hätte den C nicht erst machen dürfen. Die 8 Fahrstunden CE musste ich daraufhin wiederholen! Wer lässt sich so einen Schwachsinn einfallen, und warum?

    Das es die Webseite der autosecurité nicht auf Deutsch gibt ist ein Zeichen der Schwäche unser Deutschsprachigen Regierung die nicht in der Lage ist zeitig für einen Übersetzung zu sorgen, statt dessen meldet sich eine hiesige Politikerin um über Missstände zu klagen für die sie selber mitverantwortlich ist. Und wer soll das übersetzen, wird die Wallonische Regierung vielleicht ein Deutsches Übersetzungsbüro damit beauftragen? Verkehrsminister Carlo Di Antonio wird es uns sagen.

  3. Alemannia4ever

    Die Verwaltung führt Entscheidungen der Regierung aus. Und eine Verwaltung hat die Webseite im Auftrag der Regierung erstellt. Nun fragt eine Parlamentarierin bei der Regierung nach, ob und wann es eine deutsche Übersetzung gibt. Es ist dann Aufgabe der Verwaltung, für die Übersetzung zu sorgen. genauso wie Parlamente die Regierung hinterfragen. Alles ganz normal.
    Für Trucker-Bill dürfte es aber bis zur Unersetzung kein Problem sein, die Webseite zu verstehen, da er den camion-Führerschein früher in Lüttich gemacht hat.

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