Viele Menschen, die bereits in „normalen“ Zeiten auf Hilfe angewiesen sind, werden durch die Corona-Krise vor weitere Herausforderungen gestellt. Aufgrund der jüngsten Entscheidungen des Nationalen Sicherheitsrates wurde der Zugang in Supermärkten und Geschäften auf einen Kunden pro Haushalt und auf 30 Minuten limitiert. Für Behinderte und Pflegebedürftige gibt es aber Ausnahmen.
Familienminister Antonios Antoniadis (SP) appellierte in einer Pressemitteilung an den hiesigen Einzelhandel, der besonderen Situation von Menschen mit Unterstützungsbedarf Rechnung zu tragen. Diese seien nämlich auf die Solidarität und das Miteinander ihres Umfelds angewiesen. Viele Menschen könnten die Einkäufe nur in Begleitung erledigen.
„Seit der Bekanntgabe der Maßnahme durch den Nationalen Sicherheitsrat gibt es Hinweise aus der Bevölkerung und den Diensten der häuslichen Hilfe, dass Menschen mit Unterstützungsbedarf der Zutritt in Begleitung einer Person verwehrt wurde“, so der Familienminister, der Wert darauf legt, dass der Zugang in diesen Fällen ausdrücklich gestattet ist und das in einem Schreiben an alle Supermärkte in der Region klarstellt.
„Natürlich können die Betreiber im Rahmen des Hausrechts auf die Beschränkung des Zugangs auf eine Person pro Einkauf pochen, aber diese Maßnahme erachte ich als unverhältnismäßig. Das Coronavirus sollte ein Grund für ein Zusammenrücken der Gesellschaft und für ein Mehr an Solidarität mit denjenigen stehen, die Unterstützung benötigen“, so Antoniadis.
Bereits seit März hatte der Familienminister wiederholt alle Supermärkte in der DG kontaktiert, um Inhaber und Personal auf die Situationen von Familien und Alleinerziehenden mit Kleinkindern aufmerksam zu machen. (cre)
Traurig genug dass auf etwas, das selbstverständlich sein sollte, extra hingewiesen werden muss.
In manchem Supermarkt hat man eh den Eindruck, dass die Zeiten, in welchen der Kunde noch König war, längst der Vergangenheit angehören.
Ich, als “ Normalbürger“ kann es mir leisten, den Laden mit den Worten zu verlasssen: “ Dann kauf ich halt woanders.“
Wenn ich allerdings mitbekäme, dass einer offensichtlich abhängigen Person der Zutritt nicht mit Ihrer Begleitung gestattet würde, hätte ich schnell das Handy zum Filmen in der Hand.
Wenn dann das Filmchen bei Facebook und Co. auftauchen würde, mit dem entsprechenden Kommentar, würde mancher Geschäftsführer umdenken.
So eine Aktion wäre sinnvoller, als die Veröffentlichung sogenannter Polizeigewalt.