Es wurde heute morgen von Seiten eines CSP-Kandidaten beanstandet, dass Fahrzeuge mit Wahlwerbung vor dem Wahlbüro Kettenis zu entfernen sind. Wenn das für alle gilt, ist das schon in Ordnung, erst recht wenn es vom Gesetzgeber festgelegt worden ist.
Aber wie nennt man denn die Präsenz einiger CSP-Kandidaten in den Wahlbüros, ist das etwa keine unlautere Wahlwerbung? Es ist auf jeden Fall unmittelbare Einflussnahme auf alle noch nicht schlüssigen Wähler.
14.10.2012 Heinz Treinen, Eupen
So etwas nennt sich Wahlbeobachter und JEDE Partei darf einen solchen, ob Kandidat oder nicht, in JEDES Wahlbüro entsenden. Der darf allerdings keine Wahlempfehlungen geben oder sonstwas. Das hat es immer gegeben und die meisten Parteien haben dieses Recht immer wahr genommen. In den Zählbüros gilt Ähnliches..
Ich hab‘ mich allerdings auch gewundert, dass in meinem Wahlbüro auch nur einer von der CSP saß. Waren die anderen vielleicht schon beim Feiern, oder steckte Absicht dahinter? Isch weiß et nich…
P.S.: Wo bleiben aber die ersten Wahlberichte, Herr Cremer?
Darauf wäre ich nicht gekommen Herr Bosch, Danke. Diese Leute sollen sich in den Wahlbüros aufhalten und beobachten und nicht vor den Büros hin und her laufen und Wähler ansprechen. Letzendlich hat dies der CSP auch nichts genutzt und gut ist’s.