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Hass im Netz: Deutscher Alleingang sorgt für Ärger bei der EU-Kommission

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Was tun gegen Hass und Gewaltaufrufe auf Online-Plattformen? In Deutschland ist vor kurzem ein Gesetz in Kraft getreten, das die Betreiber in die Pflicht nimmt. Selbst in der EU-Kommission werden allerdings Risiken gesehen.

Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission, hat den deutschen Alleingang im Kampf gegen Hass und Hetze im Internet kritisiert.

„Es ist wirklich schlecht für die EU, wenn alle Mitgliedstaaten anfangen, ihre eigenen Regeln aufzustellen“, sagte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Für die Menschen und Unternehmen in Europa, aber auch für globale Plattformen wie Facebook, Twitter und YouTube werde es sehr schwer sein, unterschiedliche Regelwerke zu verstehen. Ziel sollte es eigentlich sein, eine Zersplitterung zu vermeiden.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Ansip bezog sich damit auf das neue deutsche Gesetz zum härteren Vorgehen gegen Hass im Netz. Dieses sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz war Anfang Oktober mit einer Übergangsregelung in Kraft getreten und soll dazu führen, dass Online-Netzwerke strafbare Inhalte schneller löschen.

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Vom 1. Januar an soll eine Frist von 24 Stunden oder in komplizierten Fällen von einer Woche greifen. Bei systematischen Verstößen gegen die Vorgaben sind Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro vorgesehen.

Ob die EU-Kommission nun auf Basis des deutschen Gesetzes eine europäische Richtlinie vorschlagen wird, um ein Regelungswirrwarr zu verhindern, ließ Ansip offen. Seinen Worten zufolge soll erst einmal beobachtet werden, ob ein vor kurzem präsentierter Leitfaden für Online-Plattformen die gewünschte Wirkung bringt. Er ergänzt einen Verhaltenskodex, mit dem sich Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft bereits 2016 freiwillig verpflichtet haben, stärker gegen Hasskriminalität im Internet vorzugehen.

Hass und Hetze im Internet seien ein sehr ernstzunehmendes Problem geworden, kommentierte Ansip. Man müsse den Plattformen aber ein bisschen Zeit geben, darauf zu reagieren.

Meinungsfreiheit bewahren

Der aus Estland stammende EU-Vizekommissionspräsident äußerte zudem die Befürchtung, dass eine Regelung nach deutschem Vorbild in anderen Staaten dazu genutzt werden könnte, die Meinungsfreiheit einzuschränken. „Ich mache mir keine Sorgen um Deutschland“, sagte er. Anderswo könnten solche Gesetze aber in sehr anderer Art und Weise umgesetzt werden.

Namen von Ländern nannte Ansip nicht. Die EU-Kommission sieht aber schon seit längerem Entwicklungen in Staaten wie Polen oder Ungarn sehr kritisch. Polen droht wegen des Vorwurfs, die Unabhängigkeit der Justiz einzuschränken, derzeit sogar ein Verfahren nach Artikel 7 des Europäischen Vertrages. Es könnte damit enden, dass Polen das Stimmrecht bei Abstimmungen im EU-Ministerrat entzogen wird. (dpa)

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