Gesellschaft

Eltern können künftig einen halben Tag (z.B mittwochs) Urlaub nehmen für Kinderbetreuung

Ein Vater bei der Betreuung eines Kindes. Foto: Shutterstock

Die Kammer hat vor der Sommerpause ein Gesetz verabschiedet, das den Elternurlaub ausweitet. Demnach können künftig Väter und Mütter, die dies wünschen, einen halben Tag pro Woche frei nehmen, um ein Kind zu betreuen, etwa am Mittwoch im Nachmittag (oder an einem ganzen Tag alle zwei Wochen).

Das meldeten die Zeitungen der Verlagsgruppe Sudpresse. Das neue Gesetz muss allerdings noch im Staatsblatt erscheinen. Außerdem fehlen die Ausführungs-Bestimmungen, um es umsetzen zu können.

Das Vorhaben stieß bei den Abgeordneten auf große Zustimmung. Lediglich fünf flämische Parlamentarier, vor allem vom rechten Rand, stimmten dagegen.

Eine Mutter bei der Kinderbetreuung. Foto: Shutterstock

Die Ausweitung des Elternurlaubs gibt den Vätern und Müttern die Möglichkeit, flexibler zu sein, wenn es um die Betreuung der Kinder geht. Möglich ist auch, dass man einen ganzen Tag alle zwei Wochen Elternurlaub nimmt.

Bisher konnten Eltern ganztags, halbtags oder zu 1/5 (an einem Tag in der Woche) aussetzen, um mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen zu können. Künftig wird man also auch zu 1/10 Elternurlaub beantragen können.

Dieser Elternurlaub zu 1/10 wäre für eine Dauer von maximal 40 Monaten erlaubt. Einen kompletten Elternurlaub kann man für maximal 4 Monate beantragen, halbtags für höchstens 8 Monate und bei einem Elternurlaub von 1/5 (ein Tag pro Woche) maximal 20 Monate.

Die CdH-Abgeordnete Catherine Fonck hatte während der Debatte im Parlament vorgeschlagen, dass Elternurlaub nicht mehr nur bis zum 12., sondern bis zum 15. Lebensjahr des Kindes genommen werden könne. Dieser Vorschlag wurde aber nicht angenommen, die Diskussion darüber soll den Sozialpartnern überlassen bleiben. (sudinfo.be/cre)

6 Antworten auf “Eltern können künftig einen halben Tag (z.B mittwochs) Urlaub nehmen für Kinderbetreuung”

    • Anonymous

      Wer junge Arbeitskräfte will, muss eben familienfreundlich sein. Sonst gibt es sicher haufenweise Arbeitslose über 50, die erwachsene Kinder haben und sich bestimmt über Jobangebote in kleinen Betrieben freuen.

  1. Bezahlen -> hier ändert sich nichts (Annahme 1 Monat = 20 Arbeitstage)
    Bisher:
    – Kompletter Elternurlaub -> 4 Monate -> 80 Tage
    – Halbtags Elternurlaub -> 8 Monate -> 80 Tage
    – 1 Tag pro Woche Elternurlaub -> 20 Monate ->80 Tage
    Nunmehr
    – 1/2 Tag pro Woche Elternurlaub -> 40 Monate -> 80 Tage
    – 1 Tag jede zweite Woche -> 40 Monate -> 80 Tage.
    Die Frage nach dem Kostenfaktor hätte man schon bei Einführung der bisherigen Regelung stellen sollen. Generell gilt: wenn es der Attraktivität des Arbeitsplatzes dient, handelt es sich um Massnahmen, die sagen wir 1-4 Mal in einer Karriere vorkommen. Ist also vom Kostenpunkt eher eine Bonuszahlungen und somit für den Argbeitgeber billiger als eine Gehaltserhöhung. Der Arbeitnehmer hat einen realen Vorteil, der nicht zu versteuern ist.

    Zu Organisation:
    Sollte der Arbeitgeber hinkriegen. Wenn bei der bisherigen Regelung jemand 4 Monate fehlt, Muss er ersetzen und dann wiederbeschäftigen. Bei 50% das Gleiche. Bei 20% und noch eher bei 10% lässt sich das einfacher darstellen.
    Vor all dem war die Dame dann gegebenenfalls definitiv weg; die Herren nicht betroffen, aber das ist eine andere Debatte.

    Zu Lehrern
    Der öffentliche Sektor bleibt ein ewiges Geheimnis.

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