Notizen

Händler dürfen Cent-Beträge auf- oder abrunden

Eine 1-Euro-Cent-Münze. Foto: Shutterstock

Ab diesem Mittwoch, 1. Oktober 2014, ist es Einzelhändlerm gestattet, den Kassenbetrag auf den nächsten vollen 10-Cent- bzw. 5-Cent-Betrag auf- oder abzurunden.

Damit sollen die lästigen Ein- und Zwei-Cent-Münzen mit der Zeit aus dem Handel verdrängt werden.

Geschäfte, die von dem Rundungsrecht Gebrauch machen, sind übrigens mit der Zeit an einem Aufkleber an der Ladentüre erkennbar. Die Preise von bestimmten Produkten sind vom Auf- und Abrunden ausgenommen. Dies ist beispielsweise für Medikamente der Fall.

In zwei Jahren sollen die 1- und 2-Cent-Stücke ganz abgeschafft werden. Voraussetzung ist, dass das Rundungsverfahren gut angenommen wird.

Für Proton beginnt der Anfang vom Ende

Am Mittwoch, 1. Oktober 2014, wurde auch das Ende des elektronischen Bezahlsystems Proton eingeleitet. Die Aufladestationen werden bis zum Jahresende aus dem Verkehr gezogen.

Proton gab es in Belgien seit 1996. Bis vor ungefähr zehn Jahren war das System noch einigermaßen erfolgreich. Seitdem wurde es jedoch immer weniger genutzt, weil die Handhabung mit vorheriger Aufladung am Automaten zu aufwändig und unübersichtlich ist.

Zum 1. Januar 2015 wird der Dienst komplett eingestellt.

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