Verbraucher, die wegen der Coronavirus-Krise ihre Pauschalreise haben nicht antreten können, bekommen statt einer Erstattung des gezahlten Betrags einen Gutschein. Das hat die föderale Regierung entschieden.
Nach Angaben der Verbraucherschutz-Zentrale (VSZ) spielt dabei keine Rolle, ob der Reiseveranstalter oder der Verbraucher selbst die Pauschalreise annulliert.
Der Ministerielle Erlass vom 19. März 2020 sieht außerdem vor, dass der Verbraucher diesen Gutschein nicht ablehnen kann. Diese Regelung gilt allerdings nur vom 20. März bis zum 21. Juni 2020.
Der Gutschein muss folgende Bedingungen erfüllen:
- Der Gutschein muss den Gesamtwert des vom Reisenden bereits gezahlten Betrags darstellen;
- Für die Zustellung des Gutscheins dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden;
- Der Gutschein hat eine Gültigkeit von mindestens einem Jahr;
- Der Gutschein muss deutlich anzeigen, dass er in Folge der
Coronavirus-Krise ausgestellt worden ist.
Die Verbraucherschutzzentrale macht aber darauf aufmerksam, dass diese Maßnahme gegen geltendes EU-Recht verstößt: „Wir verstehen, dass der Tourismussektor von der Coronavirus-Krise sehr stark getroffen wurde und deshalb Maßnahmen beschlossen werden, um ihn zu helfen. Dies darf aber nicht auf Kosten der Verbraucher geschehen“, sagt VSZ-Geschäftsführer René Kalfa.
Ansich eine gute Idee und ein Schutz für die Reisebranche. Allerdings sehe ich die Frist von einem Jahr bedenklich. Wenn der Gutschein jetzt ausgedruckt wird, die Krise eine Reise in den nächsten 5 Monaten verhindert, müssen alle Leute in den verbleibenden 7 Monaten ihre neue Reise buchen. Können die Reiseziele denn innerhalb einer solch kurzen Zeit so viele Gäste aufnehmen? Denn dann verreisen die Leute, die sowieso dann verreisen wollten plus die Personen, die schnell den Gutschein einlösen müssen? Das kann doch eigentlich nicht gehen. Ich fânde einen Zeitraum von 24 Monaten angebrachter und realisierbar.
Die Reise muss innerhalb 12 Monate nach Ausstellung des Gutscheins GEBUCHT werden. Der Urlaub kann jedoch Monate später erfolgten. Wenn der Gutschein z. B. vom 10.04.2020 datiert, muss die Reise spätestens am 10.04.2021 gebucht werden, kann jedoch z. B. am 20.06.2021 beginnen.
Und wen juckt das schon..
Ob die Leute keine anderen Sorgen haben., als in Urlaub zu fahren.
Als ob die Leute keine anderen Sorgen haben als sich die Frage zu stellen ob Leute keine anderen Sorgen haben als im Urlaub zu fahren?
Mit einem Gutschein ist man an die Reisegesellschaft gebunden. Mit den Euros kann man auswählen.
Mit Euros kann man etwas anders machen, wenn die Reisegesellschaft in Konkurs geht.
Wer einen Gutschein akzeptiert, statt Geld zu fordern, gibt der Reisegesellschaft einen Kredit, der möglicherweise nicht zurückgezahlt wird.
Wenn die Reise letztes Jahr bereits gebucht wurde hat man im Moment schon die Sorge ob man antreten kann….da ja auch der Jahresurlaub an der Arbeit genommen wurde. Wenn man selbst nicht betroffen ist, vielleicht einfach mal den Mund halten und um eigene Sorgen kümmern!!!