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Gutachten: Geplante deutsche Pkw-Maut nicht mit EU-Recht vereinbar

Foto: dpa

Ein neues Gutachten hält es für sehr wahrscheinlich, dass die geplante deutsche Pkw-Maut gegen geltendes europäisches Recht verstößt. Die Expertise bestätigt im Grunde genommen das, was Kritiker immer schon gesagt haben: Autofahrer aus dem Ausland würden schlechter behandelt als deutsche Autofahrer, und das sei mit europäischem Recht nicht vereinbar.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, die der Aachener Zeitung (AZ) vorliegt, kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer Pkw-Maut in der vorgesehenen Form eine „mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit“ zur Folge hätte, „die sich nicht auf unionsrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgründe stützen lässt“.

In Auftrag gegeben wurde das Gutachten vom Grünen-Bundestagsabgeordneten Oliver Krischer aus Düren, der auch stellvertretender Vorsitzender seiner Fraktion ist. „Die absurde Idee einer Maut, bei der am Ende nur Ausländer zahlen sollen, ist eine Diskriminierung und verstößt gegen EU-Recht.“

Der Bundestagsabgeordnete der Grünen, Oliver Krischer (im Hintergrund 2.v.r., hier bei einem Anti-Atomkraft-Protest am Grenzübergang Köpfchen im Januar 2016). Foto: OD

Die Maut sei kein Beitrag zum Erhalt unserer verfallenden Straßen-Infrastruktur, sondern Ausdruck einer Verkehrspolitik der großen Koalition, die an den tatsächlichen Herausforderungen komplett vorbeigehe, so Krischer.

Grünen-Politiker Krischer sieht sich von dem neuen Gutachten in seiner Kritik bestätigt. Er fordert die Koalition auf, das Projekt zu begraben, und erhöht den Druck vor allem auf die SPD: „Wir sind gespannt, ob die SPD und ihr Kanzlerkandidat die eigene Kritik an der Dobrindt-Maut nun ernst nehmen und das CSU-Projekt im Bundestag zu Fall bringen.“

Zur geplanten deutschen Pkw-Maut meldete sich auch noch einmal der ostbelgische Europaabgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) zu Wort.

„Dieses Maut-Modell ist diskriminierend und muss geändert werden. Nach wie vor werden EU-Ausländer im Ergebnis stärker belastet als deutsche Staatsangehörige. Ein belgischer Autofahrer mit Euro-6-Klasse bezahlt die Maut, ein deutscher Autofahrer nicht!“, machte Arimont deutlich.

Arimont verlangte von der zuständigen EU-Kommissarin, das bislang auf Eis liegende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland fortzusetzen und die angestrebten Gesetze vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. „Diese Maut verletzt die Grundprinzipien unserer Union, die die Kommission schützen muss“, so der Ostbelgier.

„Anti-Maut-Koalition“: Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (r.) mit Parlamentskollegen und dem österreichischen Verkehrsminister Jörg Leichtfried (2.v.l.) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Brüssel im Januar 2017. Foto: EPPGroup-Photo – MLahousse

In ihrer Antwort betonte Kommissarin Violeta Bulc, dass lediglich eine „politische Einigung“ zwischen EU-Kommission und dem deutschen Verkehrsminister erreicht worden sei, die mit Vorgaben an die deutsche Regierung verbunden gewesen sei, um Diskriminierung zu vermeiden. Über weitere Schritte könne die Kommission erst nach Verabschiedung der entsprechenden Gesetze durch den deutschen Bundestag entscheiden.

„Ich bin mir der Bedenken der Nachbarländer durchaus bewusst“, erklärte Bulc. Sie machte deutlich, dass das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland „keinesfalls“ beendet worden sei. Dies könne erst dann geschehen, wenn die einmal verabschiedeten Gesetze als nicht diskriminierend eingestuft werden könnten. Die Kommission werde die Gesetze nach Debatte und Abstimmung im Deutschen Bundestag daher erneut bewerten.

Das Bundeskabinett hat am 25. Januar 2017 das geänderte Gesetzespaket zur Pkw-Maut verabschiedet und in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Am 10. März 2017 soll sich der Bundesrat in erster Lesung damit befassen, bevor es dann im Bundestag weitergeht. Abschließend wird das Gesetz erneut in der Länderkammer behandelt. (cre)

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