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Grenz-Echo erleidet Schlappe vor Gericht: Verlag muss Ex-Redakteur Bildstein mit 124.000 Euro entschädigen

Der Journalist Patrick Bildstein (Bild rechts) konnte im Rechtsstreit mit seinem früheren Arbeitgeber Grenz-Echo einen Erfolg erzielen. Fotos: Shutterstock-Gemeinde Kelmis

Das Grenz-Echo hat vor Gericht eine empfindliche Schlappe erlitten. Im Rechtsstreit mit dem im Februar 2019 fristlos entlassenen Redakteur Patrick Bildstein hat der Arbeits-Gerichtshof Lüttich den Eupener Zeitungsverlag verurteilt.

Wie der Verband der belgischen Berufsjournalisten mitteilte, war die fristlose Kündigung nicht rechtens. Das Lütticher Gericht bestätigte mit Datum vom 17. Mai 2021 das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts in Eupen von April 2020.

Das Grenz-Echo muss Bildstein den Angaben zufolge eine Entschädigung in Höhe von 123.491,90 Euro brutto (zuzüglich Zinsen) zahlen. Außerdem hat es die Verfahrenskosten von 12.000 Euro zu übernehmen.

Der damalige Grenz-Echo-Redakteur Patrick Bildstein (rechts) im Gespräch mit Ministerpräsident Oliver Paasch (links) und Pressereferent Serge Heinen bei einem Regierungsgespräch in Eupen Anfang April 2016. Foto: OD

Patrick Bildstein war im Februar 2019 fristlos entlassen worden, weil er während der Arbeitszeit zusammen mit zwei Kollegen in einem Restaurant ausgiebig Alkohol konsumiert hatte. Im Gegensatz zu Bildstein, der sofort vor die Tür gesetzt wurde, kamen die beiden Kollegen mit einer Verwarnung davon.

Bildstein wollte sich dies nicht bieten lassen und zog mit der Unterstützung des Journalisten-Verbandes, dessen Delegierter er rund 20 Jahre lang war, vor Gericht.

Nach Meinung des Lütticher Arbeitsgerichtshofes hätte eine „durchschnittliche Disziplinarstrafe“ seitens des Grenz-Echo ausgereicht, um den Redakteur wegen der Vorkommnisse, die ihm vorgeworfen wurden, zu sanktionieren. Eine fristlose Entlassung erachtete das Gericht als überzogen.

Bildstein arbeitet heute als Übersetzer für die Provinz Lüttich und ist zudem für die Kommunikation der Gemeinde Kelmis zuständig. In der Redaktion des Grenz-Echo war er bis zu seinem Rausschmiss einer der wenigen kreativen Köpfe. Als Redaktionssekretär trug Bildstein zwischen Juli 2016 und März 2018 mit dazu bei, dass man am Eupener Marktplatz fast zwei Jahre lang ohne Chefredakteur auskommen konnte. (cre)

41 Antworten auf “Grenz-Echo erleidet Schlappe vor Gericht: Verlag muss Ex-Redakteur Bildstein mit 124.000 Euro entschädigen”

  1. Kriesenmanagement

    Das war ein Eigentor für das Grenzecho. Herzlichen Glückwunsch Herr Bildstein. Es ist ein trauriges Beispiel dafür, wie es um das Grenzecho auch heute noch steht. Wer nicht spurt wird rausgeworfen. Das Grenzecho biedert sich nur der Politik an.

  2. Herzlichen Glückwunsch Herr Bildstein, von diesen 124.000 Euro können sie schon mal kein Geld für Papier und Tinte verschwenden, für ein Blatt das niemand braucht und wie im obigen Artikel schon erwähnt, ein Propagandaprospekt für hiesige Politiker ist.

    • Walter.Keutgen@gmail.com

      EH, die 124.0000 erhält Bildstein nicht. Davon werden seine soziale Lasten und die Einkommensteuer abgezogen. Das GenzEcho muss überdies die sozialen Lasten des Arbeitgebers bezahlen.

  3. Die Wahrheit

    Nicht schlecht Herr Specht. Gratulation.
    Der Kampf hat sich gelohnt.
    Für diese Summe zu erhalten, muss ich lange arbeiten.
    Hoffentlich entlässt mein Arbeitgeber mich auch mal, wenn diese Summe nachher kassieren darf.

  4. Die Wahrheit

    Ach ja, die Person, die den Rauswurf unterschrieben hat, soll diese Summe zahlen.

    Es geht nicht, dass wir Steuerzahler mit unseren Steuergelder das Grenzecho untrstützen und das Grenzecho, dieses Geld dann braucht, um Bilstein auszuzahlen.

      • Bücherwurm

        Tja, der Rausschmiss von Patrick hatte sicherlich noch andere Gründe als sein Fernbleiben von der Arbeit wg. feuchtfröhlichen Kneipenbesuchs. Da gab es wohl auch einige (persönliche) Abrechnungen zu begleichen. Patrick ist nun mal niemand, der seinen Mund hält. Dennoch und gerade deswegen seien alle Arbeitgeber gewarnt: Eine fristlose Kündigung zieht meistens einen Prozess nach sich. Sehr unvorsichtig vom Grenzecho!

      • Piersoul Rudi

        @ Die Wahrheit(05/07/2021 18:29);
        …Dummheiten…
        Dann würde ich gerne ihre Meinung zur 500.000€ Auszahlung am Ex Postvorstand Van Avermaet kennen.
        Der hat sich auch für nichts verantworten müssen…
        Gott sei Dank steht er jetzt vor dem Gericht in den USA…für ungefähr das gleiche Vergehen.

        • Walter Keutgen

          Piersoul Rudi, bei der Höhe von Bezügen werden die Abfindungen gesetzeskonform bei Vertragsabschluss festgelegt. Van Avermaet steht in den USA wegen Preisabsprachen mit der Konkurrenz vor Gericht, nicht weil er angetrunken im Büro erschienen ist, wo denn auch?

          • Piersoul Rudi

            @Walter Keutgen(06/07/2021 11:16)
            Es ging mir nur darum das sich manch einer, in diesen Falle Herr van Avermaet,
            einiges (mehr)leisten dürfen…
            Der seine „Fehltritte“ darf auch die Allgemeinheit“ zahlen.
            Eine WEITERE SCHANDE ist das „diese Abfindungen (für V.Avermaet) gesetzeskonform“ festgelegt werden…
            Beim Ende meine Laufbahn bekam ich auch keine Abfindung…die gab es nicht mal eine Möglichkeit des unterhandeln…
            Übrigens behaupten Sie, das Herr Bildstein „angetrunken“ im bureau erschienen ist…
            Mit solche Behauptungen wäre ich sehr…sehr vorsichtig…
            Das eis könnte irgendwann sehr dun sein…
            MfG.

            • Walter Keutgen

              Piersoul Rudi, geschrieben habe ich, dass Van Avermaet in den USA nicht wegen Alkoholkonsum vor Gericht steht, ich habe nichts über Bildstein geschrieben sondern OstbelgienDirekt. Und wenn auch, das würde die Justiz der USA nicht kitzeln, es geht um Preisabsprachen. Von belgischer Sozialgesetzgebung scheinen Sie nicht viel zu kennen. Der Arbeitgeber darf jeden grundlos oder mit vorgegebenen Grund kündigen, wenn er die Abfindung zahlt. Das GrenzEcho hat es hier auf den schweren Fehler ankommen lassen. Das kommt vor und es gehört zum Berufsrisiko der Arbeitgeber, dass das Arbeitsgericht das umkippt und dann die Entschädigung festlegt. Manchmal versucht ein Arbeitnehmer eine höhere Entschädigung zu erstreiten und der Richter legt eine höhere oder … geringere fest.

              • Piersoul Rudi

                @Walter Keutgen(08/07/2021 13:00)
                …Und ich meinte nur das ich keine Abfindung bekommen habe, wie den Herr V.Avermaet, weil das System es gar nicht vorgesehen hat.
                Sie haben schon angedeutet das jemand angetrunken im Bureau erschienen ist…und das Thema war anfänglich „die Sache Herr Bildstein“…
                Nichts für ungut Herr Keutgen…
                MfG.

        • Die Wahrheit

          Es ist schon dekadent und nicht mehr normal.
          Die Briefträger müssen sich abmurksen, damit dieser Herr noch 500000 Euro erhält.
          Anstatt Geld zu bekommen, müsste dieser Mann zur Kasse gebeten werden.
          Unverschämt. Ein Schlag ins Gesicht für das arbeitende Volk.

          • Bulletin

            „Die Briefträger müssen sich abmurksen, damit dieser Herr noch 500000 Euro erhält.
            Anstatt Geld zu bekommen, müsste dieser Mann zur Kasse gebeten werden.
            Unverschämt. Ein Schlag ins Gesicht für das arbeitende Volk.“

            Das sehe ich so wie Sie. Allerdings trifft das auch für viele Arbeitnehmer/innen in der Privatwirtschaft zu. Dort scheffeln Unternehmer Millionen in ihre eigene Tasche und das „arbeitende Volk“, wie Sie es treffend ausdrücken, murkst sich oftmals mit Niedriglöhnen und/oder Gehältern um 1.500 € netto und weniger im Monat (bei Vollzeit) ab. ..

          • Mal eine Frage sind sie für oder gegen eine überwiegende Privatisierung von Unternehmen wie Bpost, Proximus usw.. Wenn sie dagegen sind, dann sollten ihnen auch egal wenn solche Zahlungen die Steuerzahler ziemlich direkt trifft!

  5. Käseblatt

    Glückwunsch Herr Bildstein! Dieses niveaulose Käseblatt hätte noch einige Klagen mehr verdient, nicht nur von voreilig gefeuerten Journalisten sondern auch von anderen « durch den Kakao gezogenen »…

    • Regierungsblatt

      Wieso soll der Bürger das Regierungsblatt kaufen wenn es ohnehin von der DG mitfinanziert wird?
      Hat eigentlich nur seine Daseinsberechtigung für Todesanzeigen, Fussball, Karnevalsberichte und veröffentlichungne der Gemeinde?
      Neutraler Journalismus sieht anders aus?Immerhin hat das GE uns anfang des Jahres informiert dass das Steueramt jederzeit auf unser Bankkonto einsicht hat.

  6. Piersoul Rudi

    Nur mal so „nebenbei“!!!!
    Hier noch ein klares Bsp das der Arbeitgeber, in diesen Falle, der Staat sich einfach nicht ALLES LEISTEN kann…
    Artikel aus DH von 07/07/2021;
    …André Body, viré après 30 ans de carrière à l’Etat pour quelques heures d’absence, savoure sa victoire : „Ils me cherchaient, ils m’ont trouvé !“…
    Gut so…

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