Als im Oktober 2016 in einem TV-Bericht in den Niederlanden vor einer möglichen Gefährdung der Gesundheit von Fußballern durch Gummigranulat in Kunstrasenplätzen gewarnt wurde, war die Aufregung groß.
Einige Granulate in der Füllschicht dieser Kunstrasen sollten dem Bericht zufolge auf vielen Fußballfeldern eine stark erhöhte Konzentration von potenziell krebserregenden Stoffen, den so genannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), enthalten.
Verschiedene niederländische Kunstrasenplätze waren daraufhin sogar geschlossen worden, damit weiterführende Untersuchungen durchgeführt werden konnten.
Auch in der DG entstand Unsicherheit, schließlich gibt es hier vor Ort insgesamt sieben Kunstrasenplätze.
In einer schriftlichen parlamentarischen Anfrage wies der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) die Kommission damals auf diesen Zustand hin. In ihrer nun erfolgten Antwort erklärt die Kommission, dass sie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bereits am 1. Juni 2016 gebeten habe, zu prüfen, ob das Vorhandensein bestimmter Stoffe in Gummigranulaten, die in der Füllschicht von Kunstrasen verwendet werden (vor allem PAK), „ein inakzeptables Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt“. Ebenfalls habe sie die Agentur ersucht „gegebenenfalls Empfehlungen über die erforderlichen Maßnahmen für das Risikomanagement auszusprechen“. Die Ergebnisse dieses Berichtes werden laut Angaben der Kommission für Februar 2017 erwartet.
Sollten sich die Befürchtungen bewahrheiten, werde die Kommission weitere Maßnahmen zur stärkeren Beschränkung des Gehalts von PAK in Gummigranulat für Kunstrasenplätze vorschlagen.
Gleichzeitig betont die Kommission, dass es verfrüht sei, „darüber zu spekulieren, ob die Bedenken hinsichtlich der Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von recyceltem Gummi für die Füllschicht von Kunstrasen durch die Ergebnisse der Bewertung durch die ECHA bestätigt werden“. Gleiches gelte für die Empfehlungen für etwaige Vorsichtsmaßnahmen oder eine Aussage über die weitere Verwendung von Kunstrasen in Sportstätten.
Darüber hinaus weist die Kommission darauf hin, dass Anbieter von Kunstrasen mit Gummigranulat in jedem Fall bereits jetzt sicherstellen müssten, dass das Material den bestehenden Beschränkungen der so genannten REACH-Verordnung entsprechen muss.
Der ostbelgische EU-Abgeordnete will die betroffenen Fußballvereine Ostbelgiens schriftlich über die Antwort der Kommission informieren und sie auf die Vorgaben der REACH-Verordnung hinweisen, die Anbieter von Kunstrasen mit Gummigranulat aktuell zu beachten haben.