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Weiter Verstöße gegen die Sprachengesetzgebung: DG-Regierung und VSZ schicken Gerichtsvollzieher zu ENECO

Ein Gerichtsvollzieher wird vorstellig. Illustration: Shutterstock

Ungeachtet zweier Urteile des Appellationshofes, der den Energieversorger ENECO dazu verpflichtet hatte, einige seiner in Ostbelgien ausgeübten Dienstleistungen in deutscher Sprache durchzuführen, ist der multinationale Konzern den Auflagen innerhalb der festgelegten Fristen nicht umfassend nachgekommen. Das will man nicht so einfach durchgehen lassen.

Wegen fortdauernder Verstöße gegen die Sprachengesetzgebung haben DG-Regierung und Verbraucherschutzzentrale (VSZ) einen Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung von Zwangsgeldern im fünfstelligen Bereich beauftragt.

„Dies sollte durchaus als Signal an ENECO und andere Energieversorger verstanden werden, dass wir es mit unserer Forderung nach Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen zum Gebrauch der deutschen Sprache ernst meinen“, so DG-Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG).

Das Energieunternehmen ENECO ist dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen in der DG künftig auch in deutscher Sprache anzubieten. Foto: Shutterstock

Am 27. Mai 2021 hatte der Lütticher Appellationshof geurteilt, dass ENECO gegen das Wirtschaftsgesetzbuch verstoße, indem es die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Rechnungen sowie den Schriftverkehr (Rechnungsdokumente, Zahlungsaufforderungen, Mahnungen sowie jeglichen anderen Schriftverkehr oder Kommunikationen) nicht in deutscher Sprache zur Verfügung stelle.

Ein zweiter Entscheid vom 14. Oktober 2021 schuf indes auch Klarheit in punkto Webseite, Call-Center und Erreichbarkeit des Kundendienstes in Deutsch. ENECO musste in der Folge auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen und den erwähnten Schriftverkehr in deutscher Sprache gewährleisten.

Mithilfe der beiden Gerichtsentscheide soll weiter Druck auf Energieanbieter ausgeübt werden, die auf dem Gebiet deutscher Sprache sowie in den Gemeinden mit Spracherleichterungen (Weismes und Malmedy) tätig sind, damit diese den Auflagen der Sprachengesetzgebung nachkommen, heißt es in einer Pressemitteilung des Kabinetts Paasch. Entsprechende Beschwerden von Seiten der Bevölkerung nimmt die VSZ entgegen.

11 Antworten auf “Weiter Verstöße gegen die Sprachengesetzgebung: DG-Regierung und VSZ schicken Gerichtsvollzieher zu ENECO”

  1. Auf einem Auge blind

    Was ein Brösel: dann sollten Sie zuerst einen Gerichtsvollzieher zum Föderalstaat schicken, da etliche FÖD überhaupt nicht die Sprachengesetzgebung einhalten. Die meisten K.E. werden nicht (mehr) in die deutsche Sprache übersetzt.

    • Soweit ich mich nicht irre, gibt es mehrere Richtlinien für den Gebrauch der 3 Landessprachen.
      Es ist daher ein Unterschied, ob man von Geschäftsbedingungen spricht, oder aber von Gesetzen oder Dekreten.
      Für den Föderalstaat gilt seit jeher, dass die Gesetze und K.E. „nur“ in F und NL gewählt und veröffentlicht werden. Eine Übersetzung in die deutsche Sprache erfolgt dann in einer „vernünftigen Frist“ , insofern das Justizministerium dies für erforderlich erachtet.

  2. Krisenmanagement

    Es sind so viele Institutionen, die sich nicht an die Sprachengesetzgebung halten. Die DG Regierung hätte es in der Hand. Wir fangen schon beim Königshaus an. Die Social Media Post sind nur auf Niederländisch und Französisch.

      • 9102Anoroc

        @ – 5/11 19:53

        Was wäre daran so ungewöhnlich ?
        oder in ihren Augen lustig ?
        Der belgische Staat ist froh Leute zu haben die Ihnen bei der Kommunikation ,beispielsweise zwischen Deutschland und Belgien ,auf politischer kommunikationsebene helfen können.

        Der flämische Teil Belgiens würde sich beschweren wenn Erklärungen zu Rechnungen nur in französischer Sprache erhältlich sein würden.
        Der französischsprachige Teil Belgiens würde sich beschweren wenn es die gleichen Erklärung nur in niederländische Sprache geben würde .
        Ist Belgien jetzt dreisprachig oder nicht ?
        Man kann sich in Brüssel sicherlich oft darüber freuen, weil das kommunikationsmäßig auch politische Vorteile hat, man kann aber auch nicht erwarten dass jeder Belgier diese drei Sprachen studiert hat.
        Also sollte man nicht nur die Vorteile für sich nutzen in der Politik , sondern auch dafür sorgen das ein Teil der Bevölkerung nicht für jeden Schriftverkehr einen Übersetzer braucht.
        ihre Antwort?

        ich mach das schon .

        ja wer kann denn nicht unsere drei Landessprachen???

        Stellen Sie diese Frage auf deutsch den Bürgern im wallonischen Teil unseres Landes.
        Bin gespannt wie viel antworten Sie erhalten.

        Zu versuchen alles ins Lächerliche zu ziehen , was nicht unbedingt lächerlich ist , finde ich persönlich lächerlich.

  3. Der Beobachter

    es gibt tausende in Belgien die geschäfte machen und die deutsche Sprache missachten , soviele Gerichtsvollzieher kann ein Land garnicht haben , diese Nachricht ist augenwischerei

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