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Gerichtsentscheid: Energieanbieter ENECO muss im Kundendienst die deutsche Sprache respektieren

Verbraucher aus der DG beschweren sich regelmäßig bei der Verbraucherschutzzentrale und der DG-Regierung, dass ihr Energieanbieter sie trotz entsprechender Anfrage nicht in ihrer Muttersprache bedienen wollte. Illustrationsbild: Shutterstock

Die DG-Regierung hat zusammen mit der VSZ (Verbraucher-Schutz-Zentrale) Ostbelgien vor Gericht einen bedeutenden Erfolg erzielen können. Demnach ist der Energieanbieter ENECO unter Androhung eines Zwangsgeldes verpflichtet, in seinem Dienst am Kunden die Sprachengesetze zu beachten, im vorliegenden Fall die deutsche Sprache.

„Zufriedenheit über den wichtigen Etappensieg und der feste Wille, am Ball zu bleiben.“ Unter diesem Motto stand am Dienstag eine virtuelle Pressekonferenz von Ministerpräsident Oliver Paasch, René Kalfa von der Verbraucher-Schutz-Zentrale (VSZ) und ihrem Rechtsbeistand Rainer Palm von der Kanzlei Zians & Haas.

Das Energieunternehmen ENECO ist dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen in der DG künftig auch in deutscher Sprache anzubieten. Foto: Shutterstock

Anlass war ein Gerichtsentscheid, der das Energieunternehmen ENECO dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen in der DG künftig auch in deutscher Sprache anzubieten. Sollte dies nicht geschehen, droht dem Unternehmen ein Zwangsgeld von 5.000 Euro pro Verstoß und Monat.

„Ein richtungsweisender Gerichtsentscheid, der mit Blick auf unsere dauerhaften Bemühungen für einen respektvollen Umgang mit der deutschen Landessprache und den Menschen, die sie sprechen, noch einmal ein deutliches Signal sendet an alle privaten Einrichtungen öffentlichen Interesses und darüber hinaus: Die belgische Sprachengesetzgebung ist einzuhalten ist – und es hat Folgen, wenn dies nicht geschieht“, so Oliver Paasch.

Seit längerer Zeit schon beschwerten sich Verbraucher aus der DG regelmäßig bei der Verbraucher-Schutz-Zentrale (VSZ) und der DG-Regierung darüber, dass ihr Energieanbieter sie trotz entsprechender Anfrage nicht in ihrer Muttersprache bedienen wollte.

„Alle unsere gütlichen Versuche, diese Streitigkeiten beizulegen, sind fehlgeschlagen. Selbst der Ombudsmann des Energiesektors, den wir konsultiert hatten, war nicht in der Lage , die Energieanbieter zu überzeugen“, erinnerte VSZ-Geschäftsführer René Kalfa an die Ursprünge des Verfahrens.

DG-Ministerpräsident Oliver Paasch bei einer Pressekonferenz im Europasaal des Ministeriums in Eupen. Foto: Gerd Comouth

Daraufhin schrieben Ministerpräsident Paasch und die VSZ im Dezember 2018 neun Energieanbieter an, die auf dem Gebiet der DG aktiv sind, „mit dem Hinweis, dass wir aufgrund der Empfehlung der Ständigen Kommission für Sprachkontrolle der Auffassung sind, dass sie ihre Dienstleistungen in deutscher Sprache anbieten müssen“.

Laut einem Gutachten der genannten Kommission sind Energieversorger juristische Personen, die mit einem Auftrag betraut sind, der die Grenzen eines Privatunternehmens übersteigt. Somit  müssen auch sie als Energieversorger die Vorschriften der „Koordinierten Sprachgesetzgebung in Verwaltungsangelegenheiten“ (KGSV) einhalten.

Nachdem die Rückmeldungen darauf entweder gar nicht oder nicht zufriedenstellend erfolgten, leitete die VSZ mit Beistand der Kanzlei Zians & Haas eine durch die DG-Regierung finanzierte juristische Prozedur in Form einer Unterlassungsklage ein, die nun zu dem Entscheid des Appellationshofes führte.

„Dieser Entscheid hat Signalwirkung für alle Energielieferanten auf dem Gebiet der DG und sogar für Teile des Kommunikationssektors. Damit können wir nun selbstbewusst auf all jene zugehen, die die Sprachgesetzgebung missachten. Sollten weiterhin Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag diese Gesetzgebung nicht einhalten, werden wir nicht zögern, weitere Klagen auf den Weg zu bringen“, so Paasch unmissverständlich.

Die Verbraucherschutzzentrale (VSZ)

Die Klage der VSZ machte einen oder mehrere Verstöße des Energielieferanten gegen die allgemeinen Verpflichtungen zur Information der Verbraucher geltend.

„Alle Unternehmen sind verpflichtet, den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über die wesentlichen Merkmale der Produkte, ihren Preis, die Liefer – oder Leistungsbedingungen sowie z.B. die Laufzeit von Lieferverträgen zu informieren“, erklärte Rechtsanwalt Rainer Palm. „Außerdem müssen die Klauseln in den Verträgen verständlich sein und darf keine irreführende Geschäftspraxis angewandt werden, was der Fall ist, wenn wesentliche Informationen vorenthalten werden. Somit stellt sich die Frage, ob eine Information in einer Sprache, die dem Verbraucher nicht verständlich ist, diesen gesetzlichen Kriterien zur Informationspflicht gerecht wird.“

Kurzum, das Unternehmen ENECO ist als Energielieferant, der einen Auftrag im öffentlichen Interesse zu erfüllen hat, der Sprachengesetzgebung in Verwaltungsangelegenheiten unterworfen und muss folglich seine Dienstleistungen in der DG auch in deutscher Sprache anbieten. Geschieht dies nicht, droht ihm ein Zwangsgeld. (cre)

23 Antworten auf “Gerichtsentscheid: Energieanbieter ENECO muss im Kundendienst die deutsche Sprache respektieren”

  1. Einer von vielen

    Ich muss schon sagen das wurde auch mal höchste Zeit das sich da was tut.
    Und es gibt noch jede Menge wichtige Bereiche in denen das durchgesetzt werden soll das die deutsche Sprache anerkannt wird.
    Ich selbst habe vor zwei Jahren nicht schlecht gestaunt als ich seitens meiner Bank {Belfius} ein Vertrag für ein Hypotheken Kredit in Französisch vorgelegt wurde.
    Ich spreche fließend Französisch aber solche wichtige Verträge sollte man dann doch richtig verstehen.
    Auf Nachfrage die Documenté auf Deutsch zu bekommen wurde mir gesagt das ich mich an ein Übersetzungsbüro wenden kann zu meinen Lasten natürlich.
    Also blieb mir wohl nichts anderes übrig als den Vertrag zu unterschreiben in der Hoffnung das das alles seine Richtigkeit hat und ich korrekt beraten wurde. Ich bin halt der Meinung das man gut daran tut den Vertrag zu lesen bevor man unterschreibt nur blöd wenn man das Beamten französisch nicht so beherrscht.

  2. Kurzum, das Unternehmen ENECO ist als Energielieferant, der einen Auftrag im öffentlichen Interesse zu erfüllen hat, der Sprachengesetzgebung in Verwaltungsangelegenheiten unterworfen und muss folglich seine Dienstleistungen in der DG auch in deutscher Sprache anbieten. Geschieht dies nicht, droht ihm ein Zwangsgeld.
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    Kurzum, ENECO wird seine wirtschaftliche Tätigkeit in der DG einstellen, weil billiger als auf dem Arbeitsmarkt nicht vorhandenes Deutschsprachiges Personal zu rekrutieren. Und dann, Herr Minister?

    • deuxtrois

      Das würde Wettbewerbshüter sehr schnell auf den Plan bringen, weswegen der Einwand sinnbefreit ist.

      Die werden sich wohl (wie übrigens auch alle anderen Anbieter) einfach dem Urteil nach richten, oder eben Strafe bezahlen. Verträge einseitig ohne trifftigen Grund aufzukündigen sollte auch nicht so einfach sein. Dazu müssen Sie aber nicht den Minister befragen.

  3. Sprachengesetz wird mit Füssen getreten

    Die Sprachengesetzgebung wird nur eingehalten. Beweis ist dieser Artikel. Es muss erst vor Gericht geklagt werden damit das Gesetz eingehalten wird. Komischerweise ist das Steueramt die einzige Behörde die das Sprachengesetz penibel einhält. Aber die wollen ja auch Geld von uns

  4. Krisenmanagement

    Wieso machen die das erst jetzt? Theoretisch müssen die beim Premier Alexander de Croo anfangen. Er ignoriert konsequent die Deutsche Sprache. Selbst in den Sprachenmehrheiten Belgiens versteht man das Verhalten nicht. Der Kopf stinkt oben. Jahrelange hat die DG-Regierung dem Treiben der Firmen und Behörden zugesehen. Nach 100 Jahren Belgien dürfte die 3 Sprache des Landes kein Problem sein. Verträge der Versicherungen bekommt man fast alle in Französisch. Selbst wenn man nur ein bisschen versteht, ist man bei den Verträgen machtlos. Also DG-Regierung tun sie endlich das was sie sie sollen. Belgien sollte sich endlich auf den Vorteil der Sprachenvielfalt besinnt. Leider kocht jeder in seinem Bildungswesen sein eigenes Süppchen. Probieren sie mal ihre Kreditkarte in Deutscher Sprache zu sperren. Es wird ihnen nicht gelingen. Ohne Französisch, Niederländisch oder Englisch geht bei der Telefonhotline bei Carstopp nichts! Nächstes Projekt DG-Regierung!

  5. Aufruf an den MP der DG:
    jetzt soll er auch an seine Politikerkollegen appelieren. Da sind noch so einige Sünder am Werk, u.a. die Wallonische Region, grosse Multis und Banken, welche unsere Muttersprache noch immer ignorieren und vergessen. Der Herr Paasch lädt diese Leute immer gerne ein, aber es kommt nichts nach?!

  6. Wieder viel Geld für Anwalt und Verfahren investiert, damit die einsprachigen ProDG-ler und halb Raeren die Rechnungen versteht. Das ist mal typische DG-Priorität. Wir hätten genug Minister um jeden Bürger persönlich zu besuchen und die Rechnung zuhause bürgernah zu übersetzen.

  7. Senseless

    Damit können wir nun selbstbewusst auf all jene zugehen, die die Sprachgesetzgebung missachten. Sollten weiterhin Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag diese Gesetzgebung nicht einhalten, werden wir nicht zögern, weitere Klagen auf den Weg zu bringen“,
    Dann bitte: im Krankenhaus Eupen wird munter weiter Französich gesprochen. Berichte in Deutsch? „Sorry unsere Ärzte machen das in Französisch“. Notaufnahme: guten Tag Herr Doktor. „en français svpl“! Telefonat mit der Pflegedienstleitung: „bonjour…non, je ne parle pas l´allemand“usw…

      • Das ist doch genau der Punkt, unsere DG-Politiker tun immer so als könne man sich hier selbst versorgen, es gäbe genügend deutschsprachige Ärzte, Apotheker, Ingenieure, Handwerker, Verkäufer….usw… Dass dem nicht so ist werden unsere Politiker niemals zugeben, eher beißen die sich die Zunge ab, denn dann würde das ganze Konzept „DG“ in Frage gestellt.

    • Walter Keutgen

      Eifel_er, ja, aber die Rechnung will auch der Steuerkontrolleur am Firmensitz lesen können. Die kompletten statistischen Daten für der Verbraucher könnten dann auf Deutsch sein. Waren die 21% nicht eine Erfindung der Regierung Di Rupo?

  8. Marke OSTBELGIEN ?

    Werter Herr Paasch,
    schöne Grüsse an ORES! Meine Eltern bekamen heute den Jahres-Strombescheid zum Ausfüllen! Alles auf Französich. Walten Sie Ihres Amtes.
    Wenden Sie sich mal an ORES. Es wäre dringend notwendig. Warum wandten Sie sich nicht mal an all Ihre Landeskollegen, Sie trafen diese Leute ja fast alle 14 Tage?

  9. Und wie ist es mit der deutschen Sprache bei Militär??
    Habe noch kein Reglement auf Deutsch gesehen.
    Ausser der stellungsbefehl war in deutscher Sprache.Und viele Politiker die es versprochen haben sind in Vielsalm satt geworden.

  10. Als einfacher Bürger muss man sich schon die Frage stellen wieso überhaupt dazu ein Gericht bemüht werden muss. Gesetzt ist doch Gesetz, oder? Ich hoffe das zumindest die Kosten des gesamten Verfahrens, inklusive Rechnung von Zians und Co. an den Energielieferanten weiter gereicht wird.

  11. Navigator

    Habe alle belgischen Bootsführerscheine, Radardiplom, Funkdiplome im federalen Ministerium für Mobilität und Fernspruch in französischer Sprache ablegen müssen.
    Es ist einfach ein Unternehmen mit Zwangsgeld zu belegen zwecks Einhaltung der Sprachgesetzgebung die von den federalen Behörden oftmals in völliger Kenntnis der Sachlage missachtet werden.
    Wer zwingt eigentlich den Staat seine eigenen Gesetze anzuwenden?

  12. Navigator

    Nachtrag: das Radardiplom wird übrigens nur in english und flämisch ausgestellt: «  kingdom of Belgium » oder «  konigreijk belgie » obwohl schriftlich wie praktisch in französisch abgelegt verstehe wer will?!

  13. Politik lebt vom Lügen, und die Lüge auf der die DG Politik basiert ist die, dass die Deutsche Sprache in Belgien gleichberechtigt sei. Es gibt ja sogar ein Gesetz dafür…. Eine sprachliche Minderheit von 0,7% der Bevölkerung wird sprachlich niemals die selben Möglichkeiten haben wie die Mehrheiten! Ob man das nun akzeptieren will oder nicht, es war, ist, und bleibt auch so. Im Bereich der Industrienormen gibt es inzwischen in B für alle nur noch die Englischen Versionen, selbst für die Übersetzung in Niederländisch fehlt das Personal. Wer da glaubt er könne einen Bootsführerschein in Belgien auf Deutsch machen lebt in der politischen Fantasiewelt unserer DG Politiker…..

  14. Appel an Herrn Miesen

    Herr Miesen,
    verfassten Sie nicht vor vielen Monaten einen Bericht über die Handhabung der deutschen Sprache in Belgien?
    Jetzt ist Ihre Zeit gekommen. Oder sind Sie mit anderen Sachen überlastet?
    Aller Augen warten auf Sie!?

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