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Belgien soll künftig auch Bußgelder und Geldstrafen eintreiben, die im EU-Ausland verhängt wurden

Mit einer Haltekelle kontrolliert ein deutscher Polizeibeamter den Fahrzeugverkehr. Foto: Stefan Sauer/dpa

Wer im EU-Ausland Geld für Fehlverhalten im Verkehr zahlen muss, soll sich künftig schwieriger vor der Sanktion drücken können. Denn die Behörden verschiedener EU-Länder sollen enger zusammenarbeiten.

Die EU-Staaten wollen beim Eintreiben von Bußgeldern und Geldstrafen wegen Verkehrsverstößen stärker zusammenarbeiten. Derzeit würden etwa 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verstöße nicht geahndet, teilte das Europaparlament mit. Daher hätten sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten darauf geeinigt, Amtshilfeverfahren zwischen den Ländern zu stärken.

Auch die EU-Länder bestätigten die Einigung. Sie muss noch offiziell vom Parlament und den nationalen Ministern abgesegnet werden, in den meisten Fällen ist das Formsache.

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Frankreich. Foto: Shutterstock

Konkret sieht die Einigung nach Angaben des Parlaments vor, dass Behörden des Heimatlandes von Verkehrssündern künftig Bußgelder und Geldstrafen eintreiben können, die in anderen Staaten verhängt wurden. Voraussetzung sei, dass der Staat, in dem das Vergehen begangen wurde, darum bittet, die Sanktion mehr als 70 Euro betrage und alle anderen Rechtswege bereits ausgeschöpft seien. Privaten Unternehmen soll es verboten werden, Bußgelder von Ausländern einzutreiben.

Zudem wird nach Angaben beider Institutionen eine Liste von Verkehrsverstößen erweitert, die ein grenzüberschreitendes Verfahren auslösen und zu Geldstrafen für gefährliches Fahren führen können. Neben Fehlverhalten wie zu schnellem oder betrunkenem Fahren gehören künftig auch gefährliches Parken und gefährliches Überholen sowie Fahrerflucht und Missachtung von durchgezogenen Linien zu solchen Verstößen.

Wenn die EU-Staaten und das Parlament die Einigung abgesegnet haben, müssen die neuen Vorgaben noch in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür ist eine Übergangsfrist von 30 Monaten vorgesehen. Auf EU-Ebene wird derzeit auch daran gearbeitet, dass Fahrverbote und der Entzug von Führerscheinen EU-weit durchgesetzt wird. Die Verhandlungen zu diesem Vorhaben laufen noch. (dpa)

12 Antworten auf “Belgien soll künftig auch Bußgelder und Geldstrafen eintreiben, die im EU-Ausland verhängt wurden”

  1. delegierter

    Wie soll das auf europäischer Ebene klappen, wenn man das in Belgien noch nicht mal richtig hin bekommt. Da bekommen Leute ein Knöllchen in einer Sprache zugesandt. der sie nicht. oder nur bedingt. mächtig sind,

    • Gruselmonster

      Ein Bußgeldbescheid aus einem anderen EU-Land muss in der Sprache des Zulassungsscheins verschickt werden.
      Ein Bußgeldbescheid aus Italien nach Deutschland muss dem ensprechend auf deutsch verschickt werden.
      Gilt auch für Belgien, nur national klappt’s nicht.

  2. Eifelpendler

    Habe bereits vor fünf (!) Jahren ein Protokoll aus der bretonischen Provinz nach Hause in Eupen geschickt bekommen, verfasst in Französisch und PERFEKTEM Deutsch. Andere Länder sind da wesentlich weiter als unser Belgistan.

  3. Meine Immatrikulationsbescheinigung vom PKW ist in deutscher Sprache ausgestellt. Woher wissen die Franzosen das?
    Das die belgischen Knöllchenverfasse das wissen müssten ist eigentlich mehr als logisch. Warum halten die belgischen Knöllcheneintreiber sich nicht daran?

    • Walter Keutgen

      Alfons van Comperolle, warum tat das Belgien, wo das doch durch eine EU-Richtlinie geregelt ist? Der Heimatstaat des Übertreters treibt das Geld für den Staat, wo die Übertretung stattgefunden hat ein. Es ging aber in der Richtlinie nicht um alle Übertretung und jetzt werden es mehr.

      Ist es nicht so, dass die Mitgliedstaaten oft denken, was soll ich mich um eine Richtlinie scheren. Dass Großbritannien die Richtlinien schnell umsetzte – sie sind diszipliniert, die Engländer – und die anderen nicht, kann wohl auch zum Brexit beigetragen haben.

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