Das Landgericht Hannover hat den früheren deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff in seinem Korruptionsprozess freigesprochen.
Zwei Jahre nach dem Rücktritt als Staatsoberhaupt wurde der 54-Jährige damit vom Vorwurf der Vorteilsannahme entlastet. Dem früheren Präsidenten stehe zudem „für die erlittenen Durchsuchungen“ eine Entschädigung zu, entschied das Gericht.
Die Zweite Große Strafkammer sah es nicht als erwiesen an, dass Wulff als niedersächsischer Ministerpräsident illegale Zuwendungen des Filmunternehmers David Groenewold angenommen hat.