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Unglaublich: 95-jährige Frau in Lüttich galt für die Behörden und ihre Bank als tot, obwohl sie lebt

Illustrationsbild: Shutterstock

Bürokratische Missstände haben dazu geführt, dass eine im Lütticher Ortsteil Grivegnée lebende Frau für die Behörden und für ihre Bank als tot galt, obwohl sie nach wie vor unter den Lebenden weilte. Der Fall beschäftigt inzwischen sogar den föderalen Ombudsdienst.

Bei der Belfius-Bank war erst das Konto von Marie-Christine Gillet und später auch ihre Bankkarte gesperrt worden.

Obwohl die Frau am 7. November ihren 95. Geburtstag feierte, galt sie zu diesem Zeitpunkt für die Belfius-Bank bereits als tot. Nach Informationen des Geldinstituts war Marie-Christine Gillet am 30. Oktober 2017 verstorben.

Der Bericht der Tageszeitung „La Meuse“ über den ungewöhnlichen „Todesfall“ einer noch lebenden Frau aus Grivegnée. (zum Vergrößern Bild anklicken).

Irgendetwas war da schiefgelaufen. Jedenfalls waren mit der Feststellung, dass sie nachweislich noch lebte, die Probleme längst nicht gelöst, denn in unserer heutigen Bürokratie ist es keineswegs einfach, sich wieder zu den Lebenden zurückzumelden, wenn man einmal für tot erklärt wurde.

10 Tage nach ihrer Geburtstagsfeier stellte der Sohn der betagten Frau, die in einem Seniorenheim in Grivegnée lebt, fest, dass das Bankkonto seiner Mutter gesperrt worden war. Auf den Bankauszügen waren sogar 75 Euro „Erbschaftssteuer“ abgezogen worden. Am 20. November 2017 wurde auch die Bankkarte gesperrt.

Daraufhin begab sich der Sohn zur Belfius-Bank, wo man ihm erklärte, dass seine Mutter am 30. Oktober 2017 verstorben sei. Man zeigte ihm ein Dokument des Sozialdienstes, auf dem mit Datum vom 16. November 2017 der Tod von Marie-Christine Gillet bestätigt wurde.

In der Folgezeit musste der Sohn eine ganze Reihe von verwaltungstechnischen Schritten unternehmen, ehe dieser bedauerliche Irrtum aus der Welt geschafft wurde: Bevölkerungsdienst, Krankenkasse, Pensionsdienst, Proximus, Belfius-Bank, Seniorenheim…

Der Grund, weshalb Marie-Christine Gillet als tot galt, konnte bislang nicht ausfindig gemacht werden, weshalb die Familie der 95-jährigen Frau beim föderalen Ombudsdienst Beschwerde eingereicht hat. (sudinfo.be/cre)

3 Antworten auf “Unglaublich: 95-jährige Frau in Lüttich galt für die Behörden und ihre Bank als tot, obwohl sie lebt”

  1. @ PB

    Wer arbeitet macht Fehler. Wenn Beamte einmal arbeiten (müssen?) passieren logischerweise auch Fehler. Solange man die korregieren kann müssen wir damit leben.
    Erst wenn keine Fehler mehr passieren müssen wir uns wirklich Sorgen machen.

  2. Mischutka

    Freunde es stimmt : Fehler sind da um zu „brauchen“. Da kann man doch niemanden „böse“ für sein. Und es gibt dazu (oft) noch etwas zum lachen : da weiß man z.B. nicht mehr im „WDR“ (Aachen) nicht mehr welches Jahr und welcher Monat ist (ich habe da angerufen und die haben sich selbst „kaputt“ gelacht, da hat ein Schützenverein lt. Videotext (ARD-Regionalsender) vor, einen ganzen Tag auf der Toilette zu verbringen („heute sch….st der ganze Verein um die Königskrone, was Stunden dauern kann“ – man hatte im Wort „schiessen“ 2 Buchstaben verdreht….) oder -in unserer Gegend- will ein Familienmitglied nach einem Krankenbesuch in Membach mit dem Bus zurück nach Eupen, doch der Fahrer fuhr zurück nach Dolhain (anstelle nach Eupen abzubiegen) und konnte erst in Goé wieder wenden …. oder ein Zugkontrolleur (guter Bekannter) steigt in Welkenraedt im Zug nach Aachen/Köln ein…… anstelle in den Zug nach Ostende….. Ich Tuppes bin auch mal in einem Vorort von Lüttich in ein „normales“ Café reingegangen, da ich echt dringend zum WC musste – und landete auf der „falschen“ Straßenseite in ein „Café“, wo ich sofort von 5-6 „Damen“ sehr freundlich begrüßt wurde und für 1 Cola …..175 Bfrs (es war 1998) bezahlen musste (und die noch Bedienungsgeld wollten)…..
    Irren ist menschlich und oft sehr lustig – falls niemand zu Schaden kommt.

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