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Fußballskandal: Spielervermittler Mogi Bayat unter Auflagen und gegen Zahlung einer Kaution auf freiem Fuß

Mogi Bayat (Bildmitte) auf der Ehrentribüne des RSC Anderlecht bei einem Spiel gegen den SC Charleroi im April 2018. Foto: Belga

Neues im belgischen Fußballskandal: Der Spielervermittler Mogi Bayat, zusammen mit Dejan Veljkovic die zentrale Figur im „Footbelgate“, ist zusammen mit zwei anderen Angeklagten unter Auflagen und gegen Zahlung einer Kaution von 150.000 Euro auf freien Fuß gesetzt worden.

Veljkovic war bereits letzte Woche aus der Haft entlassen worden, nachdem sich der Serbe zur Zusammenarbeit mit den Behörden bereit erklärt hatte. Der Agent ist wegen des Verdachts auf organisierte Kriminalität, Geldwächse und Korruption angeklagt. Mit seiner Bereitschaft zur Kooperation ist Veljkovic die erste Person in Belgien, die von der neu geschaffenen Kronzeugenregelung profitiert.

Das war am 11. Oktober 2018: Der Spielerberater Mogi Bayat (r) sitzt in einem Polizeiauto, das die Büros des Ermittlungsrichters im Justizpalast in Tongeren verlässt. Foto: Nicolas Maeterlinck/BELGA/dpa

Im Falle einer Verurteilung drohen ihm nun nur noch eine Bewährungsstrafe von fünf Jahren und eine Zahlung von 80.000 Euro.

Ob auch Mogi Bayat bereit ist, im Rahmen der Kronzeugenregelung auszupacken, ist nicht bekannt. Er darf jedenfalls keinen Kontakt zu Personen aufnehmen, die für das Ermittlungsverfahren gegen ihn relevant sind.

Neben Bayat wurden auch der ehemalige Rechtsanwalt Laurent Denis und der Finanzdirektor des KV Mechelen, Thierry Steemans, unter Auflagen und gegen Zahlung einer Kaution von 10.000 Euro bzw. 20.000 Euro aus der Untersuchungshaft entlassen. Beiden wird Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Geldwäsche vorgeworfen. (cre)

 

2 Antworten auf “Fußballskandal: Spielervermittler Mogi Bayat unter Auflagen und gegen Zahlung einer Kaution auf freiem Fuß”

  1. Langsam aber sicher kommen wir zu denm Punkt wo alles wieder beim alten kommt.
    Nur komisch abe den Moment wo die vermeintlich schuldigen wieder einer nach den anderen, nach Auflagen natürlich, frei kommen , dass keiner die befangenheit des Richters in Frage stellen wird…

  2. Heinrich

    „Im Falle einer Verurteilung drohen ihm nun nur noch eine Bewährungsstrafe von fünf Jahren und eine Zahlung von 80.000 Euro.“

    Das ist doch eine Sauerei. Wenn du also etwas zu petzen hast, profitierst du einfach von der Kronzeugenreglung und wirst dann nur auf maximal 5 jahre Bewährung verurteilt.

    Lächerlich.

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