Eine Betreuerin in einem Pflegeheim für Senioren in der Nähe von Aachen darf nicht mit langen und lackierten Fingernägeln zur Arbeit kommen.
Das hat das Arbeitsgericht Aachen entschieden. Die Klägerin hatte laut WDR nicht auf ihre lackierten Gel-Fingernägel verzichten wollen, da sie „Teil ihrer Persönlichkeit“ seien. Zudem pflege sie die Senioren gar nicht direkt und teile nur selten Essen aus.
Das Gericht teilte dagegen den Standpunkt des Arbeitgebers, wonach die Nägel des Pflegepersonals kurz und unlackiert sein müssten.
Das Gericht orientierte sich dabei unter anderem an Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Die Gesundheit der Senioren hat laut Urteil mehr Gewicht als das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin. (dpa)
Empfehlungen? Im Ernst?
Richtig so!
Solche Krallen haben in der Pflege auch nichts zu suchen. Zum einen wegen Verletzungsgefahr des zu Pflegenden ( Kratzer), zum anderen ist das auch eine hygienisch völlig inakzeptabele Geschichte
In einem Eupener Seniorenheim im Jahre 2001 musste ein „Mädel“ in der Essensausgabe erst ihr Tamagochi füttern bevor Sie den Bewohnern das Essen reichte!
Ich hingegen würde allzugerne gerne von diesen Tatzen im Heim gekrault…
Glauben Sie nur, dass das Kraulen recht dürftig ausfallen würde. Die Nägel könnten sonst leiden?
@ Senseless :
……….. und wenn das mit dem Kraulen nicht so richtig klappt, dafür hat sie ja evtl. noch ein Piercing in der Zunge………. ☺☺☺ ….
Geldingernägel als wesentlicher Bestandteil der eigenen „Persönlichkeit“! Herr, lass Hirn regnen!