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Aachener Gericht untersagt einer Betreuerin lange und lackierte Fingernägel in einem Pflegeheim für Senioren

Foto: Shutterstock

Eine Betreuerin in einem Pflegeheim für Senioren in der Nähe von Aachen darf nicht mit langen und lackierten Fingernägeln zur Arbeit kommen.

Das hat das Arbeitsgericht Aachen entschieden. Die Klägerin hatte laut WDR nicht auf ihre lackierten Gel-Fingernägel verzichten wollen, da sie „Teil ihrer Persönlichkeit“ seien. Zudem pflege sie die Senioren gar nicht direkt und teile nur selten Essen aus.

Das Gericht teilte dagegen den Standpunkt des Arbeitgebers, wonach die Nägel des Pflegepersonals kurz und unlackiert sein müssten.

Das Gericht orientierte sich dabei unter anderem an Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Die Gesundheit der Senioren hat laut Urteil mehr Gewicht als das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin. (dpa)

8 Antworten auf “Aachener Gericht untersagt einer Betreuerin lange und lackierte Fingernägel in einem Pflegeheim für Senioren”

  1. Polarlicht

    Solche Krallen haben in der Pflege auch nichts zu suchen. Zum einen wegen Verletzungsgefahr des zu Pflegenden ( Kratzer), zum anderen ist das auch eine hygienisch völlig inakzeptabele Geschichte

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