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Fahren im Herbst bei schlechter Sicht (Regen, Dunkelheit, Nebel, tiefstehende Sonne…)

Bei den schlechten Sichtverhältnissen in Herbst und Winter werden Fußgänger und Radfahrer - so wie auf diesem Bild - von Autofahrern schnell übersehen. Foto: Shutterstock

Der Herbst ist da! Dies bedeutet entweder schlechtes Wetter durch Regen, Graupel, frühere Dämmerung und längere Dunkelheit oder gutes Wetter mit einer tiefstehenden Sonne. Die Polizei gibt eine Reihe von Tipps.

Wenn die Temperaturen fallen, die Tage kürzer werden, nasses Laub auf der Strasse, liegt, dichter Nebel die Sicht beeinträchtigt, die tief stehende Sonne blendet und Nachtfrost für glatte Straßen sorgt, ist der Herbst wieder da und mit ihm all die Tücken dieser Jahreszeit.

Gute Reifen und funktionierende Scheinwerfer sind nur die halbe Miete. Wichtig ist, dass man am Lenkrad keine Fehler macht. Im Herbst bei schlechten Sichtverhältnissen, muss das Auto 100 Prozent in Ordnung sein. Das gilt vor allem für die Beleuchtung, die Reifen und die Scheibenwischer.

In der dunklen Jahreszeit müssen Scheibenwischer Schwerstarbeit verrichten. Foto: Shutterstock

Die Beleuchtung: „Einäugige“ und „Blender“ fallen in der dunklen Jahreszeit unangenehm auf. Defekte Birnen sollten umgehend gewechselt werden. Der Berufsverkehr fällt zunehmend in die Dämmerung; gerade jetzt ist Sehen und gesehen werden besonders wichtig.

Die Bereifung: Es ist ratsam bei Temperaturen unter 9° Winterreifen auf zu ziehen. Haben die alten Winterreifen weniger als vier Millimeter Profil, sollten sie ersetzt werden.

Kontrolliert werden müssen auch die Wischerblätter, denn auf sie wartet im Herbst Schwerstarbeit. Ist die Gummilippe ausgefranst, müssen neue Wischer her.

Mit fallenden Temperaturen verschleiert oft Nebel den Autofahrern im Herbst den Blick. Bei schlechter Sicht gilt: Geschwindigkeit verringern und den Sicherheitsabstand vergrößern. Vor allem auf Autobahnen kann Nebel zur tödlichen Falle werden. Die Geschwindigkeit muss unbedingt den Sichtverhältnissen angepasst werden. Bei nur 50 Metern Sicht gilt maximal Tempo 50 km/h.

Auch sollte man im Herbst den Sicherheitsabstand zum Vordermann vergrößern, denn durch Laub oder überfrierende Nässe wird der Anhalteweg länger.

Hohes Unfallrisiko durch Sonnenblendung

Die Wallonische Agentur für Verkehrssicherheit (AWSR) in einer Pressemitteilung auf das hohe Unfallrisiko aufgrund von Sonnenblendung bzw. tiefstehender Sonne hin.

Im Herbst und im Winter kann die Sonne für Autofahrer zum Problem werden. Bisweilen sieht man gar nichts mehr. Foto: Shutterstock

Von Seiten der wallonischen Regionalregierung wurden schon vor einem Jahr folgende Empfehlungen an die Autofahrer gerichtet:

– Bei tiefstehender Herbst- und Wintersonne eine Sonnenbrille nutzen;
– auf eine saubere Windschutzscheibe / Visier achten und den Wischwasserbehälter regelmäßig nachfüllen;
– den Winkel des Autositzes so einstellen, dass die Sonnenschutzblende wirksam ist;
– die Geschwindigkeit anpassen und sobald man geblendet ist, langsamer fahren;
– Sondersituation Tunnelausgang: Die Pupillen des Fahrers sind beeinträchtigt, da sie einige Millisekunden brauchen, bis eine optimale Sicht gewährleistet werden kann. Daher vor der Ausfahrt entsprechend vorbereiten: Sonnenschutzblende herunterklappen, Sonnenbrille anziehen und Geschwindigkeit senken;
– Fahrradfahrer und Fußgänger sollen bedenken, dass sie bei tiefstehender Sonne unter Umständen nicht von den Autofahrern gesehen werden, auch (oder gerade) wenn sie selbst nicht von der Sonne gestört sind.

39 Antworten auf “Fahren im Herbst bei schlechter Sicht (Regen, Dunkelheit, Nebel, tiefstehende Sonne…)”

  1. Nette Tipps!
    Wer das nicht alles selbst weiß und kein Fahranfänger ist, gehört nicht hinters Steuer.
    Positiv: Zumindest wir kein Geld verplempert für eine sinnlose Aufklärungskampagne zur Sicht bei tiefstehenden Sonne.
    Dringend nötige Verhaltensregeln für die heiss geliebten Fahrradfahrer, die mit ihren inzwischen motorisierten Geschossen, ungeprüpft auf den Verkehr losgelassen werden, Fehlanzeige!

  2. delegierter

    selbst die teuerste Kampagne nützt nichts.
    Es ist ganz einfach Blödheit der Fahrer oder Fahrerin wenn ich nicht sehe das eines der Lichter nicht brennt oder falsch steht. Verschiedene Zeitgenossen fahren Monate einäugig durch die Gegend, denen kannst du jeden Tag die Lichthupe setzen, die checken einfach nichts.
    Manche Eltern sollen sich mal die Fahrräder ihrer Schützlinge ansehen. Die fahren ohne Licht zur Schule oder Sport oder Training.

  3. Peer van Daalen

    Solange keine Unschuldigen bei drauf gehen bei dem sonderbaren Fahrverhalten dieser Blindschleichen und so mancher Fahrrad-Penner verbuche ich diese Kollateralschäden unter natural selection im darwinschen Sinne.

    Passt schon … !

  4. Und wo bleibt der Hinweis dass bei den kommenden Wetterbedingungen sich die Fußgänger bitte heller kleiden sollen, zur Not auch noch eine Warnweste, wobei es schon schöne Jacken und Mäntel gibt mit den hübschen Reflektoren dran, das gleiche gilt auch besonders für die ach so gefährdeten Fahrradfahrer und etliche Mopedfahrer welche viel zu oft unbeleuchtet und dunkel gekleidet unterwegs sind….. ABER!!!! Es sind ja immer die bösen Autofahrer schuld wenn mal wieder was passiert nur nicht die anderen ach so schwachen Verkehrsteilnehmer.

    • So ist es!

      So ist es!

      Wenn an einem Auto auch nur ein nicht sicherheitsrelevantes Lämpchen der Nummerschildbeleuchtung nicht funktioniert, bekommt man Ärger mit dem Gesetz. Für Fußgänger, die auch Verkehrsteilnehmer sind, gibt es einfach keine Regeln – anscheinend braucht man die auch nicht, da der so genannte „starke“ Verkehrsteilnehmer sowieso immer der Schuldige ist.

      • Gut, dass es so ist. Der schwächere Verkehrsteilnehmer muss so gut wie möglich geschützt werden. Der hat nämlich keine Knautschszone. Ein Auto hat dagegen lediglich einen Lackschaden, wenn es einen schwächeren Verkehrsteilnehmer über den Haufen fährt. Wer also mit einem tonnenschweren Gerät unterwegs ist, sollte sich seiner Verantwortung im Strassenverkehr bewusst sein. Man will ja auch nicht, dass das eigene Kind plötzlich unter einem Auto liegt.

        • Piersoul Rudi

          @ Logisch (21/10/2019 20:24)
          Lieber Herr/Frau Logisch;
          Betrifft; „Knautschzone“
          In der Tat, in diesem Punkt, und nur in diesem Punkt, haben Sie Recht, nur dabei bleibt es nicht.
          Eigentlich fängt es an mit ein langes Wort das mittlerweile sowas von unbekannt geworden ist nämlich „VERANTWORTUNG“…
          Jeder ist „Verantwortlich“ für seine eigene Sicherheit…erstmals…
          Ein Fußgänger hat wie jeder andere Bürgersteig/Straßenbenutzer die eigene Sicherheit und sein Verantwortung dabei, sich und anderen nicht zu gefährden…mit Nachsicht auf die/sein eigene Gesundheit…
          Die eigene Verantwortung fängt da an das man sich „Gut Sichtbar macht“…gegenüber der andere Straßenbenutzer…
          Und das gilt für alle…auch der Füßgänger, Fahrradfahrer usw…

          • Tut mir leid, aber es ist keineswegs Pflicht gut sichtbar gekleidet zu sein. Man kann schlecht in der Warnweste zur Kirche gehen. Dennoch müssen sich natürlich auch die schwächeren Verkehrsteilnehmer verantwortungsvoll im Straßenverkehr bewegen. Es ist auch falsch zu verlangen, dass ein Fußgänger die Hand heben soll, wenn er über den Zebrastreifen gehen möchte. Ein Auto muss immer in der Lage sein, zu bremsen. Das können sie gerne jeden Polizisten und Richter fragen. Ja ich weiß, dass das in den Ohren einiger Autofahrer furchtbar klingt. Aber warum gibt es Vorfahrtsregeln, Bauminseln, 30-Zonen und vieles mehr? Um die Autofahrer zu zwingen, langsam zu fahren. Da der Autoverkehr weiter wächst, werden diese Regeln in Zukunft weiter verschärft werden. Ganze Ortschaften und Städte werden in 30er-Zonen umgewandelt. Da nützt es dann auch nichts, auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer zu schimpfen. Die eigentliche Gefahr ging und geht vom Auto aus.

            • Augenwischerei

              Da die Zahl der Radfahrer wächst ist es an der Zeit diese in die Pflicht zu nehmen. Genau da geht es hier drum. Helmpflicht, Warnwestenpflicht bei Dunkelheit/schlechten Sichtverhältnissen ( wie in Frankreich). Katzenaugen in den Pedalen und Speichen sind seit Jahren Pflicht. Haben Sie welche?
              Verkehrsregeln beachten! Funktionierende Bremsen und Beleuchtung (auch eingeschaltet). Intakte Reifen,…..
              Hören Sie auf die Verantwortung auf andere zu schieben und verschonen Sie und mit Ihren Ausreden und Schutzbehauptungen.

              • Letzte Worte eines logisch denkenden Radfahrers: Zitat:“Die Bremsen beim E-Bike funktionieren mit Öldruck. Ein leichter Zug und man steht still.“ Ein Auto muss immer in der Lage sein, zu bremsen“

                • Walter Keutgen

                  Logisch, dann müssen wir Autofahrer uns darauf einrichten, oft von elektrischen Fahrrädern oder Rennrädern mit durchtrainierten Fahrern überholt zu werden. Auch rechts und wo solche Verkehrsinseln sind.

                  Davon abgesehen, gibt es sicher nur wenige Nurradfahrer. Die meisten fahren auch Auto. Ich frage mich wie die sich verhalten. Ich glaube, Durchsetzungsvermögen hat man in allen Lebenslagen und kann es nicht ablegen.

                • Nein! Innenstädte autofrei natürlich. Sie unterschätzen Tempo 30. Beim LKW und dem unschuldigen Radfahrer im Toten Winkel, sind Tempo 5 schon zu schnell. Flugzeuge sollten übringens nicht mehr höher als 10 Meter fliegen dürfen. Das ist sicherer für alle. Okay,okay. Kleiner Spass. 10 Meter geht nicht. Dann knallen die ja permanent gegen Windräder.

  5. So ist es!

    @ Logisch

    Ihren Post könnte man auch als Klassenkampfparole ansehen, um bei Ihrer Wortwahl zu bleiben – welch ein Schmarn!

    „… Gut, dass es so ist. Der schwächere Verkehrsteilnehmer muss so gut wie möglich geschützt werden. …“

    Nur ein Narr glaubt, dass ein schwarz gekleideter „schwacher“ Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit „gut geschützt“ ist. Wenn ein Fußgänger bei Dunkelheit Reflektoren tragen müsste, würden SEHR VIELE Unfälle vermieden.

    Wenn es die Regelung gäbe, dass jeder Fußgänger, bevor er den „Zebrastreifen“ betritt, fünf Sekunden auf dem Bürgersteig warten und durch Handzeichen darauf hinweisen müsste, dass er die Straße überqueren will (dadurch würde ihm kein Zacken aus der Krone fallen), dann würden auch viele Unfälle nicht passieren. Für mich ist ein solches Verhalten (schon alleine zum Selbstschutz) ganz normal.

    Vielleicht verstehen Sie als selbsternannter LOGIKER Folgendes: Was nutzt es gleich welchem Verkehrsteilnehmer RECHT gehabt zu haben, wenn er verletzt im Krankenhaus liegt!

    • Geben Sie sich keine Mühe.
      Hopfen und Malz verloren.
      Liest ma nur das letzte „Argument um arrenfreiheit für Fussgänger/Radfahrer zu begründen.
      “ Wenn das eigene Kind ist…“
      Komisch , dass immer die Kinder herhalten müssen, wenn denen sonst nichts mehr einfällt
      Todschlagargument : Kind
      Ziiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiieht nicht mehr. Schoooooooooooooooon lange nicht mehr!

    • Walter Keutgen

      So ist es!, 5 Sekunden sind eine kleine Ewigkeit. An Fußgängerüberwegen, kucke ich halt, ob ein Auto kommt und ob es ohne Vollbremsung anhalten kann. Die heutige Regelung ist genügend. Viel gefährlicher sind die Radfahrer, die mit großer Geschwindigkeit ankommen und den Fußgängervorrang, den sie in Belgien oft nicht haben, beanspruchen.

      • So ist es!

        @ Walter Keutgen

        „… Die heutige Regelung ist genügend. …“

        Die heutige (nämlich keine!!!!) Regelung ist eben NICHT GENÜGEND!

        Es ist nicht JEDER so vernünftig wie Sie und guckt, ob er die Straße ohne Risiko für ALLE Beteiligten betreten kann.

        Wie oft passiert es, dass jemand auf dem Bürgersteig geht und plötzlich ohne jede Vorankündigung einen Haken schlägt und auf den Zebrastreifen läuft. In solchen Fällen hat der Autofahrer ganz schlechte Karten, wenn er einen Unfall durch eine Vollbremsung vermeiden muss und dabei riskiert, dass der hinterher Fahrende auffährt.

        Ich wüsste nicht warum 5 Sekunden nicht zumutbar wären, zumal dem Fußgänger ja durch diese Aktion zum einen ein „Vorrang“ eingeräumt wird und dass zum anderen dadurch einen möglicher Unfall verhindert wird.

        Natürlich sollte die Regelung so ausgelegt sein, dass wenn weit und breit kein Auto ist die 5 Sekunden entfallen – wir wollen ja hier keine Haarspalterei betreiben.

        • Walter Keutgen

          So ist es!, unter der heutigen Regelung ist auf dem Eupener Marktplatz, als es noch keine Begegnungszone gab, ein Betrunkener über den Zebrastreifen gegangen und hat dadurch die Vollbremsung des herannahenden Autos verursacht. Das dahinter fahrende Auto ist auf das erste geknallt. Der Fußgänger ist schuldig gewesen.

          Was Sie beschreiben, ist eher das Verhalten von Radfahrern, die nichts auf dem Bürgersteig verloren haben.

          • So ist es!

            @ Walter Keutgen

            „… unter der heutigen Regelung …“

            Sorry, was ist die „heutige Regelung“? Es gibt keine gesetzliche Vorschrift die beschreibt, wie ein Fußgänger sich beim Betreten des Fußgängerüberwegs zu verhalten hat. > siehe Art 42.4.1.

            Was ich beschreibe ist die Erfahrung, die ich in fünfzig Jahren Fahrpraxis (mit sehr vielen Kilometern) erworben habe. Ich spreche nicht von Fahrradfahrern, die dürfen sowieso weder auf dem Bürgersteig noch auf dem Zebrastreifen „fahren“.

            Wenn der betrunkene Fußgänger schuldig gesprochen wurde, lag das wahrscheinlich eher an der Tatsache, dass er ein „alkoholisierter Verkehrsteilnehmer“ war.

  6. „Was nutzt es gleich welchem Verkehrsteilnehmer RECHT gehabt zu haben, wenn er verletzt im Krankenhaus liegt!“

    Der schwäche Verkehrsteilnehmer sollte das natürlich tunlichst unterlassen. Sonst würden viele nicht mehr leben. Er weiss nämlich, dass die meisten Autofahrer glauben, dass nur sie alleine ein Anrecht haben, die Strasse zu benutzen. Bei einigen Autofahrern ist der Hass auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer schon bedenklich hoch. Das merkt man an den Posts hier. Dabei kann ihnen gar nichts passieren, denn ein Radfahrer hat einen Autofahrer noch nie tot gedahren.

    • „Scheiß rücksichtslose Autofaher“ sprach der Radfahrer, schlängelt sich links und rechts an den Autos vorbei durch den zähfliessenden Verkehr. Wechselt an der roten Ampel elegant mit einen Hüpfer auf den Bürgersteig und erscheckt ein paar lästige Fußgänger. Fährt gekonnt an der grün zeigenden Fussgängerampel über den Zebrastreifen, klingelt freundlich um die sich darauf befindliche Omi nicht zu gefährden, hüpft zurück auf die Fahrbahn , findet dass er das ganz clever gemacht hat. Sich keiner Schuld bewusst verschwindet ohne Nummernschild unerkannt im Verkehr.
      Scheiss Autofahrer aber auch.

  7. peter Müller

    Erstens ist es verboten mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen zu fahren. Auch so eine Unsitte.
    Wir haben es gelernt bekommen nach links und rechts zu schauen, bevor man die Strasse überquert.
    Das mache ich auch, an einem Zebrastreifen. Aber unsere Jugend hat in der Schule gelernt, dass Sie Vorrecht auf dem Zebrastreifen haben, und so verhalten Sie sich auch. Es könnten sehr viele Unfälle vermieden werden , wenn der Fussgänger mitdenken würde. Was mich immer erfreut, ist wenn kleine Kinder die Hand heben und sich bedanken. Da hält man doch noch viel lieber an.

    • Belgofritz

      Vor ein paar Jahren… Mutter geht mit Kind (ca. 3-4) in einer Spielstraße in Aachen. Von hinten nähert sich ein PKW, gemächlich zwar aber schneller als die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit. Die Mutter geht und bleibt mit dem Kind demonstrativ in der Straßenmitte.
      Mamas Rat: „Hier darfst du auf der Straße gehen, das Auto muss auf dich Rücksicht nehmen und warten!“
      Habe damals leider nichts dazu gesagt, denn ich war wirklich sprachlos… das ärgert mich ins Mark bis heute!
      Ob das Kind die ideologisch verblendete Erziehung überlebt hat, ist mir nicht bekannt.

  8. PFF - Nein Danke

    Ich finde es traurig, wie hier vieles pauschalisiert wird.
    Einiges an Halbwissen über die Verkehrsregeln und Pflichten aller Verkehrsteilnehmer wird einfach mal gepostet.
    Es ist leider so, dass es bei den Verkehrsteilnehmern immer eine Anzahl schwarzer Schafe gibt.
    Aber die vorbildlichen oder sich korrekt verhaltenen Verkehrsteilnehmer überwiegen und werden dadurch nicht wahrgenommen.
    Und es ist auch sehr wichtig jetzt wieder daran zu erinnern, dass es lange dunkel ist.
    Sonntagabend wird es 1 Stunde früher dunkel sein. Wer das vergisst und dunkel gekleidet unterwegs ist, hat schlechte Karten.

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