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Ex-König Albert II. muss sich einem Vaterschaftstest unterziehen – Etappensieg für Delphine Boël

König Albert II. (l) und die belgische Künstlerin Delphine Boël (r). Foto: Lebrun Waem/PHOTONEWS POOL;epa;belga/dpa

Der frühere belgische König Albert II. soll sich nach einem Richterspruch im Streit mit seiner möglichen unehelichen Tochter einem Vaterschafts-Test unterziehen.

Das entschied das Brüsseler Berufungsgericht, wie die Agentur Belga am Montag unter Berufung auf beteiligte Anwälte meldete. Die Richter setzten demnach eine Frist von drei Monaten.

Die Entscheidung ist ein Etappensieg für die Künstlerin Delphine Boël, die seit 2013 um die Anerkennung als Kind des ehemaligen Monarchen kämpft. Die heute 50-Jährige sagt, ihre Mutter, die Baronin Sybille de Sélys Longchamps, und Albert II. hätten vor Jahrzehnten eine längere Affäre gehabt.

Der ehemalige König (84) bestreitet die Vaterschaft. Er könnte sich nach einem Bericht des Senders RTBF vor dem obersten Gericht des Landes gegen den Gentest wehren.

Nach dem Spruch des Berufungsgerichts ist Jacques Boël – der Ex-Mann der Mutter – weder im biologischen noch im rechtlichen Sinne der Vater der Künstlerin. Delphine Boël hatte dies beantragt, um Albert als „echten“ Vater anerkennen lassen zu können. (dpa)

19 Antworten auf “Ex-König Albert II. muss sich einem Vaterschaftstest unterziehen – Etappensieg für Delphine Boël”

  1. Pensionierter Bauer

    Der Albert soll sich nicht so zieren und zeigen dass er ein echter Kerl ist und dazu steht.
    Um die Alimente braucht er sich doch auch keine Sorgen zu machen, diese werden doch eh von uns hart arbeitenden über unsere Steuern bezahlt!

    • Sofern den PB korrekt ist, dürfte Ihr durch harte Arbeit geleisteter Beitrag heute ja wohl nicht mehr den Tatsachen entsprechen. Sofern Sie dann nicht über erhebliche Nebeneinkünfte verfügen, dürfte die Ihrerseits beklagte Selbständigenrente Sie ja wohl kaum als leidenden Steuerzahler qualifizieren.

  2. noergeler

    Es geht hier nicht um Alimente,oder wie Sie behauptet um einen echten Vater zu haben, sondern darum wenn Albert ihr echter Vater ist ,hat sie auch Anrecht auf das Erbteil. Da sie immer chronisch Pleite ist, kannsie es gut gebrauchen.

  3. Alfons van Compernolle

    Ich halte es fuer ganz normal, dass wenn ich mit einer Frau ins Bett steige , dann auch fuer die eventuellen Folgen aufkommen zu muessen. Dass Albert II seine Ehefrau betrogen hat, warum auch immer, hat wenig mit Anstand & Respekt zu tun und ist ein Vertrauensbruch.
    Aber dann womoeglich auch noch ein Kind zu zeugen und sich sehr lange Zeit seiner Verantwortung
    zu entziehen bzw. entziehen zu lassen , nenne ich charakterlos und unanstaendig!
    Soll er nunmehr per Gerichtsbeschluss eine „DNA-Probe“ abgeben , gleiche Rechte & Pflichten fuer alle auch einem (EX)Staatsoberhaupt. Sollte Albert II Sollte das DNA Untersuchungsergebnis seine Vaterschaft ergeben, dann erwarte ich von Albert II eine ehrliche und aufrichtige Entschuldigung fuer sein doch sehr lange anhaltendes Fehlverhalten. Aber ob wir das jemals erleben werden ?????????

    • Mischutka

      @ Prinz :
      Ja,ja lieber Prinz ….. da bekommt man mit der „Angst“ zu tun ….. Natürlich kommen da Zweifel auf. Und damit stehst du wohl nicht alleine da…. Solltest du „Erfolg“ haben, dann melden sich garantiert noch sehr sehr viele „Söhne und Töchter“ zu Wort. Und dann ? Ja dann müssen ALLE Belgier ….. zur DNA. Aber das wäre eigentlich kein größeres Problem : In ein paar Monaten müssen wieder alle wieder zur Wahl gehen. Könnte man doch alles zusammen legen : Im Wahllokal die Stimme abgeben und dann, ein Zimmer weiter, die DNA. Und am Abend sitzen dann Millionen Bürger vor dem Radio oder Fernseher um die Ergebnisse zu erfahren….. Das wird lustig…..
      Bis dann – und „es leben die Prinzessinnen und Prinzen in spe.“

  4. Bernstein

    Wenn Albert II, der Vater sein sollte, wurde garantiert vor vielen Jahren eine (geheime) Regelung getroffen.

    Die zur Zeit laufenden Prozeduren haben vor allem das Ziel, dem Advokaten und der vermeintlichen Tochter Geld und Bekanntschaft zu bringen.

    • „wurde garantiert vor vielen Jahren eine (geheime) Regelung getroffen.“

      Aha, eine geheime Regelung, von der nur Sie wissen. Interessant!

      Was SIE der Tochter unterstellen (Geld- und Bekanntschaftengier) lässt einzig einen tiefen Blick in IHRE Seele zu.

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