Die Polizeizone Weser-Göhl weist darauf hin, dass es in der Eupener Innenstadt an zwei Stellen zu veränderten Regelungen im Straßenverkehr gekommen ist, die noch nicht von allen Bürgen wahrgenommen würden, wie es in einer am Mittwoch veröffentlichen Mitteilung hieß.
Die Veränderungen betreffen einerseits die neu gestalteten Straße „Am Klösterchen“ (zwischen dem Josephine-Koch-Parkplatz und der Hufengasse) und andererseits die Kreuzung zwischen Lascheterweg und Vervierser Straße.
Um eine Protokollierung zu vermeiden, sei an dieser Stelle an die geltenden Regeln erinnert:
– Am Klösterchen: Anders als die Straßengestaltung vermuten lassen könnte, befinden sich hier keine Parkplätze. Dieser Raum wird für das Kreuzen der Fahrzeuge benötigt, da der Verkehr hier in beiden Richtungen gestattet ist. Das Park- und Halteverbot wird zudem durch die entsprechenden Verkehrsschilder angezeigt. Verstöße werden mit einer Geldbuße von 55 Euro geahndet.
– Kreuzung zwischen Lascheterweg und Vervierser Straße: Für die Fahrer, die vom Lascheterweg aus in die Vervierser Straße einfahren, gilt hier seit kurzem (wieder) die Verpflichtung, nach rechts abzubiegen, was durch das entsprechende Verkehrsschild angezeigt wird.
Diese Verpflichtung gilt nicht für die Busse der Nahverkehrsgesellschaft TEC und für Schulbusse. Für alle anderen Fahrer ist eine Geldbuße in Höhe von 55 Euro vorgesehen.
Diese Verkehrsregelung wurde eingeführt, um den Verkehrsfluss im Lascheter Weg zu gewährleiste. Fahrzeuge, die nach links in Richtung Verviers abbiegen wollen, verursachen ansonsten Rückstaus, die zu Stoßzeiten bis zum Rotenberg führen können.
Die Schilder sind klar und deutlich aber es sind aber noch einige die nicht lesen können und biegen immer noch links ab .mann sieht aber keine Polizei die können da leicht was holen für s staatssäckele.
Heute bog sogar einer nach links ab direkt nach der Polizei, die fuhr aber weiter zum HQ, hatten bestimmt Feierabend.
Wofür können die Busse nicht auch um den Kreisverkehr fahren?