Auflagen für das rituelle Schlachten ohne Betäubung sind aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit.
Der EuGH bestätigte am Dienstag eine Vorschrift in Belgien, wonach Tiere auch während des islamischen Opferfests und nach den Riten der Religion nur in zugelassenen Schlachthöfen getötet werden dürfen. (Rechtssache C-426/16).
Rituelles Schlachten ohne Betäubung wird nach Religionsvorschriften sowohl im Islam als auch im Judentum praktiziert. Tierschützer kritisieren dies. Juden und Muslime sehen es indes als wichtigen Teil ihrer Religion.
Der EuGH stellt dazu klar, dass zwar grundsätzlich nach EU-Recht Tiere vor dem Schlachten betäubt werden müssen. Im Sinne der Religionsfreiheit sind jedoch Ausnahmen zulässig. Voraussetzung sei, dass die nationalen Behörden Schlachthöfen eine Zulassung erteile. Dafür müssten technische Anforderungen der Behörden erfüllt werden.
Im konkreten Fall geht es um eine 2015 erlassene Vorschrift in Belgien. Dort galt seit 1998, dass während des islamischen Opferfestes nicht nur in zertifizierten Schlachthäusern, sondern auch in zeitweilig zugelassenen zusätzlichen Schlachtorten Tiere nach den Riten getötet werden durften. Denn zum Opferfest steigt die Nachfrage stark. In der Zeit ist es bei vielen Muslimen üblich, ein Tier zu schlachten und das Fleisch zu teilen.
Seit 2015 gibt es diese Ausnahmeregelung während des Opferfests nicht mehr. Dagegen klagten die islamischen Gemeinden. Der EuGH hält die neue Praxis jedoch für zulässig. Dass die Kapazität der regulären Schlachthöfe zur Zeit des Opferfests teils nicht ausreiche, sei ein innerbelgisches Problem. (dpa)
Richtig so!!
Volle Zustimmung !!
Es ist an der Zeit, dass Derartiges komplett verboten wird !!!! Wobei Religion und Schlachtung doch schon eine lange Tradition haben, egal ob es um Tiere oder Menschen geht. Das Christentum zu einer anderen Zeitepoche auch nicht viel besser, man denke mal an die Folter & Hinrichtungsmethoden bis ins 17. Jahrhundert !! Dieses (un)religioese Abschlachten von Tieren muss endlich ein endguetliges Ende haben.
Wenn ich das richtig verstehe, ist und bleibt das Schächten ohne Betäubung also weiterhin legal, sofern es in autorisierten Schlachthöfen geschieht.
Wo ist da der Fortschritt?
Schächten ohne Betäubung gehört ausnahmslos verboten, ohne Wenn und Aber.
Aus dem Artikel scheint dies effektiv hervorzugehen. Das Schächten ohne Betäubung ist aber mittlerweile ebenfalls verboten (s. zum Beispiel: https://www.rtbf.be/info/belgique/detail_le-parlement-wallon-adopte-l-interdiction-de-l-abattage-d-animaux-non-etourdis?id=9608502), zumindest in der Wallonischen Region (und somit auch in unseren Gemeinden, die unter diesem Aspekt Teil der W. R. sind) und in Flandern. In der Region Brüssel Hauptstadt wird darüber noch im Parlament diskutiert.
Allerdings ist das wallonische Dekret momentan Gegenstand eines Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof.
Ich bin katholisch und verurteilte solche Art von Tötung! Ebenso muss ich aber auch „unsere“ Massentierhaltung verurteilen, keinen deut besser!! Wer Tiere nicht respektiert tut dies bei Menschen auch nicht.
Beides ist meiner Meinung nach korrekt. Kein Schlachten ohne Betäubung soll erlaubt sein. Katholische Kirche , klar hat auch Dreck am Stecken, das weiss man
Da kann der EU-Gerichtshof entscheiden was er will: wenn wie in Belgien (fast) keine Kontrollen geschehen, nützt das beste Gesetz nichts. Das Schaf wird in der Badewanne geschlachtet und das Blut läuft (ungeklärt) Richtung Maas.
Ich weiß nicht ob das Fließband – Schlachten in unseren Schlachthöfen so viel besser ist?
Finde auch dass man die Tiere lebend essen sollte.