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Europäischer Gerichtshof: Auflagen für rituelles Schlachten sind zulässig

Vor allem vor dem muslimischen Opferfest werden tausende Schafe geschächtet, viele von ihnen ohne Betäubung. Foto: dpa

Auflagen für das rituelle Schlachten ohne Betäubung sind aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit.

Der EuGH bestätigte am Dienstag eine Vorschrift in Belgien, wonach Tiere auch während des islamischen Opferfests und nach den Riten der Religion nur in zugelassenen Schlachthöfen getötet werden dürfen. (Rechtssache C-426/16).

Rituelles Schlachten ohne Betäubung wird nach Religionsvorschriften sowohl im Islam als auch im Judentum praktiziert. Tierschützer kritisieren dies. Juden und Muslime sehen es indes als wichtigen Teil ihrer Religion.

Ein Mann geht über das Gelände des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg. Foto: Geert Vanden Wijngaert/AP/dpa

Der EuGH stellt dazu klar, dass zwar grundsätzlich nach EU-Recht Tiere vor dem Schlachten betäubt werden müssen. Im Sinne der Religionsfreiheit sind jedoch Ausnahmen zulässig. Voraussetzung sei, dass die nationalen Behörden Schlachthöfen eine Zulassung erteile. Dafür müssten technische Anforderungen der Behörden erfüllt werden.

Im konkreten Fall geht es um eine 2015 erlassene Vorschrift in Belgien. Dort galt seit 1998, dass während des islamischen Opferfestes nicht nur in zertifizierten Schlachthäusern, sondern auch in zeitweilig zugelassenen zusätzlichen Schlachtorten Tiere nach den Riten getötet werden durften. Denn zum Opferfest steigt die Nachfrage stark. In der Zeit ist es bei vielen Muslimen üblich, ein Tier zu schlachten und das Fleisch zu teilen.

Seit 2015 gibt es diese Ausnahmeregelung während des Opferfests nicht mehr. Dagegen klagten die islamischen Gemeinden. Der EuGH hält die neue Praxis jedoch für zulässig. Dass die Kapazität der regulären Schlachthöfe zur Zeit des Opferfests teils nicht ausreiche, sei ein innerbelgisches Problem. (dpa)

10 Antworten auf “Europäischer Gerichtshof: Auflagen für rituelles Schlachten sind zulässig”

  1. Alfons Van Compernolle

    Es ist an der Zeit, dass Derartiges komplett verboten wird !!!! Wobei Religion und Schlachtung doch schon eine lange Tradition haben, egal ob es um Tiere oder Menschen geht. Das Christentum zu einer anderen Zeitepoche auch nicht viel besser, man denke mal an die Folter & Hinrichtungsmethoden bis ins 17. Jahrhundert !! Dieses (un)religioese Abschlachten von Tieren muss endlich ein endguetliges Ende haben.

  2. Zaungast

    Wenn ich das richtig verstehe, ist und bleibt das Schächten ohne Betäubung also weiterhin legal, sofern es in autorisierten Schlachthöfen geschieht.

    Wo ist da der Fortschritt?

    Schächten ohne Betäubung gehört ausnahmslos verboten, ohne Wenn und Aber.

  3. Ich bin katholisch und verurteilte solche Art von Tötung! Ebenso muss ich aber auch „unsere“ Massentierhaltung verurteilen, keinen deut besser!! Wer Tiere nicht respektiert tut dies bei Menschen auch nicht.

  4. so ist es

    Da kann der EU-Gerichtshof entscheiden was er will: wenn wie in Belgien (fast) keine Kontrollen geschehen, nützt das beste Gesetz nichts. Das Schaf wird in der Badewanne geschlachtet und das Blut läuft (ungeklärt) Richtung Maas.

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