GEAS steht für Gemeinsames Europäisches Asylsystem. Es ist das Regelwerk der EU, das festlegt, wie Asylverfahren in den Mitgliedstaaten ablaufen sollen. Die große GEAS-Reform wurde 2024 beschlossen und wird seit dem heutigen 12. Juni 2026 in allen EU-Staaten angewendet.
Schnellere Asylverfahren, mehr Solidarität zwischen den EU-Ländern und demnächst vielleicht auch Abschiebezentren in Drittstaaten? Die Europäische Asylreform (Geas) ist in Kraft getreten. Sie soll einen jahrelangen Streit zwischen den EU-Staaten beilegen und Migration besser steuern. Für Schutzsuchende könnten die Regeländerungen deutliche Einschnitte bedeuten. Die wichtigsten Änderungen und was sie bringen sollen im Überblick:
– Warum brauchte es eine Reform?
Für ein Asylverfahren ist immer das EU-Land zuständig, in dem ein Schutzsuchender zuerst registriert wurde – meist Staaten an den Außengrenzen wie Italien oder Griechenland. Jahrelang gab es deshalb Streit: Während sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Italien oder Griechenland weigerten sich in vielen Fällen, Schutzsuchende, die bereits nach Deutschland weiter geflüchtet waren, zurückzunehmen.

19.08.2025, Griechenland, Agia: Migranten in der provisorischen Unterkunft im Dorf Agia in der Nähe der Stadt Chania auf der Insel Kreta. Foto: Giannis Angelakis/AP/dpa
– Was ändert sich für die Staaten an den Außengrenzen?
Um einen Ausgleich zu schaffen und diesen Konflikt beizulegen, sieht die Asylreform einen Solidaritätsmechanismus vor. Zuständig für das Asylverfahren bleiben weiterhin die Staaten an EU-Außengrenzen. Sie sollen aber künftig von den anderen Mitgliedsländern mit finanziellen Beiträgen, Sachleistungen oder der Übernahme von Asylsuchenden entlastet werden.
– Was sind Grenzverfahren und für wen gelten sie?
Künftig soll es mehr Asylverfahren direkt an der Grenze geben. Diese sind auf zwölf Wochen beschränkt und sollen schnellere Abschiebungen ermöglichen. Zudem soll sogenannte Sekundärmigration verhindert werden – also dass Asylsuchende nach der Erstregistrierung in einem EU-Land eigenständig in ein anderes Land weiterziehen.
Ein solches beschleunigtes Verfahren durchlaufen Menschen, die aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent kommen – etwa aus Bangladesch, Ägypten oder Peru. Auch bei sogenannten Gefährdern und bei Menschen, die über ihre Identität getäuscht haben, soll das beschleunigte Verfahren angewendet werden. Daneben können aber auch fehlende Dokumente als Grund ausreichen.

05.01.2023, Belgien, Brüssel: Zwei Männer laufen durch einen Eingang des belgischen Ankunftszentrums für Asylbewerber. Foto: Mia Bucher/dpa
– Was ändert sich für die Betroffenen?
Die erwähnten Grenzverfahren könnten für Asylbewerber oft mit haftähnlichen Umständen einhergehen, wenn sie spezielle Aufnahmezentren nicht verlassen und nicht ins Land einreisen dürfen. Das gilt auch für Familien mit Kindern. Eine ausreichende Anzahl dieser Aufnahmezentren sollte bis zum Start von GEAS eigentlich eingerichtet sein – Länder wie Griechenland müssen laut einem EU-Bericht aber noch aufstocken.
Zur Feststellung der Identität, bei Fluchtgefahr oder wegen Sicherheitsbedenken können Behörden laut EU-Regeln auch tatsächlich Haft anordnen. Demnach soll Haft aber nur als letztes Mittel eingesetzt werden und „keinen Strafcharakter haben“.
– Ab wann gibt es die geplanten „Return Hubs“?
Die Rechtsgrundlage für die sogenannten Rückführungszentren („Return Hubs“) in Drittstaaten braucht noch eine formelle Bestätigung durch Mitgliedstaaten und Parlament. In die geplanten Zentren außerhalb der Europäischen Union sollen vollziehbar Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen.
Welche Länder bereit wären, die Zentren auf ihrem Staatsgebiet einzurichten, ist offen. Noch in diesem Jahr sollen konkrete Vereinbarungen getroffen werden. (dpa/cre)
Der gesamte Artikel ist im Konjunktiv geschrieben. Da Aussagen im Konjunktiv in der Regel in den Bereich des Nicht-Wirklichen fallen, wird er traditionell auch als Möglichkeitsform bezeichnet. Der Konjunktiv hat jedoch nicht die Funktion, anzuzeigen, dass etwas möglich ist.
Fazit: Dieselben „Eliten“ die für die aktuelle Situation verantwortlich sind werden genau NICHTS ändern. Opium fürs Volk, mehr ist es nicht was die EU jetzt beschlossen hat. Es muss schlimmer werden bevor es besser werden kann….
@ Dax, man sagt aber:“ Wir benötigen Arbeitskräfte aus dem Ausland, obschon immer mehr Unternehmen auslagern“!!! Wat da nu???
Migration ist die Hauptursache der allermeisten Probleme in Europa!!
Wenn nicht umgehend im großen Stil abgeschoben wird und die Grenzen hermetisch abgeschottet werden, gehen wir alle vor die Hunde!!