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EU-Produkthaftungsrichtlinie: „EU-weiter Schutz vor Schäden durch fehlerhafte Produkte“

Software und Künstliche Intelligenz sind heute nicht nur Bestandteil zahlreicher Produkte. Sie sind auch getrennt für sich genommen zu eigenständigen Produkten geworden. Foto: Pixabay

In seiner Funktion als Verhandlungsführer des EU-Parlaments für die Reform der so genannten Produkthaftungsrichtlinie hat der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) in dieser Woche eine Einigung mit den EU-Mitgliedstaaten erreicht, durch die die europäischen Vorgaben zur Produkthaftung deutlich modernisiert werden.

„Auf der Grundlage der Richtlinie können Verbraucher in ganz Europa Entschädigung für Schäden verlangen, die durch fehlerhafte Produkte verursacht wurden. Neu ist, dass sowohl Software als auch Künstliche Intelligenz unter diese Haftung fallen. Aber auch, dass große Online-Händler stärker in die Pflicht genommen werden. Nach beinahe 40 Jahren Produktentwicklungen und neuen Kaufverhalten bedurfte es dieser Modernisierung“, so Arimont nach dem Abschluss der Verhandlungen.

„Bislang regelt eine Richtlinie aus dem Jahr 1985, welche Haftung Hersteller im Falle eines fehlerhaften Produkts übernehmen müssen. Natürlich hat sich in den vergangenen Jahrzehnten sehr vieles getan. So sind u.a. Software und Künstliche Intelligenz nicht nur Bestandteil zahlreicher Produkte. Sie sind auch getrennt für sich genommen zu eigenständigen Produkten geworden – denken wir an die Apps auf unseren Handys oder an KI-Anwendungen wie ChatGPT. Durch die Aufnahme von Software und Künstliche Intelligenz in den Anwendungsbereich wird der Verbraucherschutz in Europa stark modernisiert“, betont Arimont.

Pascal Arimont (2.v.l.) mit den Verhandlungspartnern sowie EU-Kommissar Thierry Breton (4. v.l.) – Foto: Büro Arimont

Auch „alte“ Produkte, die neu aufbereitet und wieder in den Handel gelangen, werden aufgrund der Kreislaufwirtschaft immer wichtiger. Unternehmen, die solche Wiederaufbereitungen durchführen sind wie Hersteller zu betrachten. Ganz allgemein haben wir uns dem Grundsatz verpflichtet, dass ein fehlerhaftes Produkt, das – ob neu oder neu aufbereitet – Schäden verursacht, zu einem gerechten Schadensersatz für Geschädigte führen muss. Und mit der zunehmenden Bedeutung von großen Online-Händlern können diese eben auch haften, wenn für den Kunden nicht klar ist, wer der eigentliche Verkäufer ist“, verdeutlicht Arimont.

„Bei alledem dürfen wir bei Haftungsfragen nicht aus den Augen verlieren, dass die Vorgaben auch für kleinere Unternehmen umsetzbar bleiben müssen. Damit die Innovation insbesondere im digitalen Bereich weiterhin möglich bleibt, besteht für kleine Softwareentwickler unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, von einer etwaigen Haftung ausgenommen zu werden. Zudem gelten die neuen einheitlichen Regeln EU-weit, was ganz entscheidend für kleinere Betriebe ist, die sich nicht mit 27 unterschiedlichen Regelwerken auseinandersetzen können. Diese Balance aus klaren Haftungsregeln für Geschädigte und Rechtssicherheit für Unternehmen haben wir mit dem jetzt vorliegenden Text erreicht“, so der ostbelgische EU-Abgeordnete abschließend.

Nach der Einigung zwischen EU-Parlament und EU-Mitgliedstaaten muss der Text noch formell durch das EU-Parlament und den Rat verabschiedet werden, bevor er veröffentlicht wird und in Kraft treten kann.

3 Antworten auf “EU-Produkthaftungsrichtlinie: „EU-weiter Schutz vor Schäden durch fehlerhafte Produkte“”

  1. 9102Anoroc

    Interessant ;
    dass man jetzt für fehlerhafte Produkte Entschädigung verlangen kann.
    Da werden sich aber Millionen Leute freuen , die durch das -generell- fehlerhafte Produkt KI , ihren Arbeitsplatz verlieren werden und die fortzahlung des Gehaltes, bis zur Rente bei Chat GPT&Co eingeklagt werden kann.-)

  2. Kevin Giebels

    Wenn ich das ganze richtig verstanden habe wären ja dann auch durch fehlerhafte Zwangsupdates von Windows unbrauchbar gemachte Rechner mit einbezogen. Richtig so.
    Da darf man die Herren von der EU ausnahmsweise mal loben :P

    • Auch Drucker? Welche danach nicht mehr kompatibel sind?
      Das denke ich nicht.
      Es wird immer Ausnahmen von Ausnahmen geben.
      Man selbst ist in der Pflicht diese nachzuweisen, ab da werden die Firmen einem kommen wie Versicherungen.
      Wo kann man das Kleingedruckte zu dem Gesetz lesen?

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