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EU-Kommission verärgert über Belgien wegen der Verlängerung des Verbots von touristischen Reisen

15.01.2021, Belgien, Brüssel: Polizisten kontrollieren Passagiere nach der Ankunft eines Eurostar-Zuges aus London am Bahnhof Brüssel-Süd. Foto: Nicolas Maeterlinck/BELGA/dpa

Die Verlängerung des belgischen Verbots von nicht-notwendigen Reisen verärgert die EU-Kommission.

Man habe überrascht in der Presse gelesen, dass die Regel nun bis zum 18. April gelten solle, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde am Montag.

In einem Brief der belgischen Föderalregierung an die EU-Kommission sei vom 1. April die Rede gewesen. Nach wie vor sei man der Ansicht, dass das Reiseverbot nicht verhältnismäßig sei und deshalb gegen EU-Recht verstoße. Deshalb habe man Belgien dazu aufgerufen, gezieltere Maßnahmen einzuführen.

27.01.2021, Belgien, Visé: Eine Polizistin kontrolliert einen Autofahrer an der Grenze Belgiens zu den Niederlanden. Foto: Eric Lalmand/BELGA/dpa

Seit Ende Januar sind in unserem Land Reisen zu Freizeit- oder touristischen Zwecken aus und nach Belgien untersagt. Die Regel war zunächst bis zum 1. März angelegt, wurde dann jedoch bis zum 1. April und nun bis zum 18. April, also bis nach den Osterferien, verlängert.

Die EU-Kommission hatte die Maßnahmen mehrfach kritisiert. Auch Deutschland und vier weitere Staaten haben an ihren Grenzen nach Ansicht der Behörde zu weitgehende Vorgaben, wie sie in Briefen an die jeweiligen Regierungen bemängelte.

Die Frist für eine Antwort auf die Schreiben der EU-Kommission lief am Montag ab. Antworten seien bislang von Deutschland, Belgien und Finnland eingegangen, sagte der Sprecher. Diese werde man nun analysieren und alle möglichen Optionen erwägen.

Theoretisch könnte die EU-Kommission rechtliche Verfahren einleiten. Wegen der anhaltenden Pandemie gilt dies jedoch als unwahrscheinlich. Ziel sei, so schnell wie möglich eine Lösung zu finden, die den Binnenmarkt und die Bewegungsfreiheit respektiere. (dpa)

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf OD:

8 Antworten auf “EU-Kommission verärgert über Belgien wegen der Verlängerung des Verbots von touristischen Reisen”

  1. Friedrich Meier

    Die Regelerfinder glauben, dass man in 47 Stunden weniger Risiken eingeht, als man das bei einem Aufenthalt von mehr als 48 Stunden tut.
    Potentiell wird einem Reisenden unterstellt, dass jeder, sobald er Belgien verlässt automatisch an mehrtägigen Saufgelagen mit Sangria aus Eimern teilnimmt.
    Es wird nicht unterschieden zwischen einem Tourist, der ein paar Tageswanderungen in Tirol unternimmt und einem Skitourist, der von 5 Uhr Nachmittags bis 5 Uhr Morgens in einem Partykeller verbringt.

  2. Job im fernen Ausland

    Kann mir mal jemand sagen, in diesem ganzen Chaos, was ich genau machen muß wenn ich ins ferne Ausland muß, weil ich dort einen Job ausführen muß? Muß man irgendwo einen Antrag stellen oder reichen eine Bescheinigung-Einladung des Auftraggebers im Ausland und eine „déclaration sur l’honneur“ meinerseits???
    Danke!

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