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Die erste Stufe des „Sommerplans“ in Belgien beginnt: Diese Lockerungen treten an diesem Mittwoch in Kraft

Terrassenflair auf dem Eupener Marktplatz am Samstagabend, 22. August 2020. Foto: OD

Die erste Stufe des „Sommerplans“, der eine schrittweise Aufhebung der Corona-Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 vorsieht, tritt an diesem Mittwoch, dem 9. Juni 2021, in Kraft.

Die vom Konzertierungs-Ausschuss für die Lockerungen gesetzten Vorbedingungen wurden erfüllt: Mehr als acht von zehn Risikopersonen (über 65 Jahre und Personen mit Begleiterkrankungen) haben bereits ihre erste Impfdosis erhalten, und die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen des Landes ist unter den Schwellenwert von 500 Betten gefallen.

Hier sind die beschlossenen Lockerungen:

– HORECA: Cafés, Bars und Restaurants können sowohl drinnen als auch draußen von 5 Uhr bis 23.30 Uhr öffnen. Die Anzahl der Personen pro Tisch bleibt auf vier begrenzt, mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen ihnen. Eine Ausnahme wird noch für Personen aus dem gleichen Haushalt gemacht. Kinder unter 12 Jahren werden nicht berücksichtigt.

04.06.2020, Belgien, Brüssel: Die Angestellte eines Lokals in der Brüsseler Innenstadt säubert die Außenterrasse in Erwartung der ersten Kunden. Foto: Shutterstock

In Innenräumen sollte die CO2-Konzentration idealerweise 900 ppm (Anteile pro Million) nicht überschreiten, auf keinen Fall aber 1.200 ppm. Speisen und Getränke zum Mitnehmen können bis spätestens 23.30 Uhr angeboten und geliefert werden. Der Gebrauch von Wasserpfeifen in Gruppen ist in Shisha-Bars verboten, der individuelle Gebrauch ist jedoch erlaubt.

– KULTUR UND FREIZEIT: Kinos, Bowlingbahnen, Casinos und Wettbüros werden mit Lüftungsprotokollen und einer maximalen Belegung von 75 Prozent der Kapazität oder 200 Personen wieder geöffnet.

Indoor-Aktivitäten in Naturparks, Zoos, Vergnügungsparks, Indoor-Spielplätzen, Indoor-Freizeiteinrichtungen und tropischen Schwimmbädern sind ebenfalls wieder erlaubt, vorbehaltlich von Protokollen.

Märkte, Jahrmärkte, Kirmessen, Flohmärkte dürfen stattfinden, wenn die örtlichen Behörden grünes Licht geben. Die Diskotheken bleiben geschlossen (siehe dazu Bericht an anderer Stelle).

– ZU HAUSE: Jeder Haushalt, unabhängig von seiner Größe, kann maximal vier Personen in seiner Wohnung unterbringen, wobei Kinder bis zu 12 Jahren nicht mitgezählt werden. Im Garten können bis zu 50 Personen untergebracht werden.

Eine Frau arbeitet im Homeoffice in ihrem Wohnzimmer und nimmt an einer Telefonkonferenz teil. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

– TELEARBEIT: Ab Mittwoch, 9. Juni, ist es erlaubt, an einem Tag in der Woche ins Büro zu kommen, aber es dürfen nicht mehr als 20 Prozent der Mitarbeiter gleichzeitig anwesend sein. In Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als zehn Mitarbeitern können fünf Personen anwesend sein.

– HANDEL: Familieneinkäufe sind wieder erlaubt, ohne zeitliche Einschränkungen. Es wird auch für zwei Personen erlaubt sein, die nicht zum selben Haushalt gehören. Nachtgeschäfte dürfen bis 23.30 Uhr geöffnet bleiben. Das generelle Verbot, zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens Alkohol zu verkaufen, wird aufgehoben. Tür-zu-Tür-Verkäufe und Sexarbeit sind wieder erlaubt.

– SPORT: Professionelle Sportwettkämpfe und Trainingseinheiten können ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl fortgesetzt werden. Für Amateure wird die Kapazität auf 50 Personen im Innenbereich und 100 im Außenbereich erhöht. Die Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.

Vereine oder Verbände können bis zum 24. Juni Gruppenaktivitäten mit maximal 50 Personen pro Gruppe, ohne Übernachtung, und ab dem 25. Juni mit 100 Personen pro Gruppe veranstalten.

Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, mit einem obligatorischen CO2-Zähler. Die kommunalen Umkleideräume und Duschen bleiben geschlossen. Vor und nach der Übung besteht Maskenpflicht.

07.09.2020, Belgien, Brüssel: Ein Schild weist in einer Fußgängerzone auf die wegen der Corona-Pandemie geltende Maskenpflicht hin. In der Region Brüssel wird das Tragen eines Mundschutzes im Freien, außer in belebten Einkaufsstraßen, nicht mehr vorgeschrieben sein. Foto: Zhang Cheng/XinHua/dpa

– VERANSTALTUNGEN, FEIERN, GOTTESDIENSTE: Partys, Empfänge und Bankette werden wieder für Gruppen bis zu 50 Personen zugelassen. Auch Buffets werden wieder erlaubt sein, vorbehaltlich der Gesundheitsprotokolle.

Religiöse Gottesdienste, Hochzeiten, Beerdigungen und Einäscherungen dürfen in Innenräumen mit maximal 100 Personen und im Freien mit maximal 200 Personen stattfinden, ohne Standesbeamte oder Geistliche. Für Großveranstaltungen werden die Regeln erst am 13. August geändert (siehe Bericht an anderer Stelle).

– VERSAMMLUNGEN: Versammlungen von mehr als vier Personen sind weiterhin zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens im öffentlichen Raum verboten, ausgenommen sind Kinder bis zu 12 Jahren. Zwischen 5 Uhr morgens und Mitternacht wird diese Zahl auf maximal zehn erhöht. Es werden Demonstrationen mit maximal 100 Personen und einer vorher festgelegten Route zugelassen.

– MASKENPFLICHT: In der Region Brüssel ist das Tragen eines Mundschutzes im Freien, außer in belebten Einkaufsstraßen, nicht mehr vorgeschrieben. (cre)

Zum Thema siehe auch folgende Artikel auf OD:

 

14 Antworten auf “Die erste Stufe des „Sommerplans“ in Belgien beginnt: Diese Lockerungen treten an diesem Mittwoch in Kraft”

    • Robin Wood

      @Felix
      Muss/Kann man die Massnahmen verstehen?

      Oder:
      „Versammlungen von mehr als vier Personen sind weiterhin zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens im öffentlichen Raum verboten, ausgenommen sind Kinder bis zu 12 Jahren.“

      Ich darf also mit drei anderen Personen zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens im öffentlich Raum unterwegs sein. Sollten Kleinkinder um diese Zeit nicht schon im Bett sein…? :-)

    • und wie sieht es bei den krankenhauseinweisungen aus? bin zu faul selber zu suchen :)
      das ist nämlich der einzige relevante wert nach der impfkampagne bzw. beim voranschreiten der impfkampagne. infektionen wird es weiterhin geben und das kann auch keiner verhindern, was es zu verhindern gilt – seit beginn der pandemie – ist die überlastung des gesundheitssystems. so lange die einweisungen ins kh und die belegung der intensivplätze auf einem geringen niveau bleibt läuft alles richtig und man soll öffnen was man öffnen kann.

      • Nach einer Minute schauen folgendes:
        Krankenhausaufnahmen KW24/2020 – 12
        Krankenhausaufnahmen KW 23/2021 – 59
        Also aktuell 6x mehr als vor einem Jahr!

        Auch alle anderen Werte liegen im Vergleich zu 2020 teilweise viel höher….

      • Stimmt !
        Die Krankenhäuser werden nach und nach von Corona entlastet.
        Allerdings sind wir mit der Behandlung noch nirgendwo, jede Infektion bedeutet Krankschreiben, am Arbeitsplatz fehlen, usw.

  1. Da stelle sich einer vor die Menschen in einem Fitnessstudio, da strampeln die sich am Band ab ohne Maske, schwitzend und nach Luft ringend, und wenn die vom Band runter gehen um sich an ein anderes Trainingsgerät zu begeben, diese sich eine nutzlose Maske anziehen müssen um diese auch sofort wieder auszuziehen….whahaha….alles Schwachsinn und Bullshit!!
    Sowas denken sich nur Schwachmatten aus!!
    Früher, damals vor Coco waren solche Menschen in „Ich-habe-mich-lieb“ Jäckchen und das hinter verschlossenen Türen anzutreffen, und heute,….na ja ohne Worte halt.

    Neue ABS-Maßnahmen: CO2-Prüfer. Wer zahlt die?
    Die Ersten nach einer Schönheits-OP sollen sich dann mal nicht beschweren. ;)

  2. – HORECA: Cafés, Bars und Restaurants können sowohl drinnen als auch draußen von 5 Uhr bis 23.30 Uhr öffnen. Die Anzahl der Personen pro Tisch bleibt auf vier begrenzt, mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen ihnen.

    Vielleicht schaut ihr mal wenn ihr Eupener seit im Bellmerein am alten Blech vorbei. Dort ist Motoradclub treff.
    Nix mit Masken, so zwei Tische für derzeit um die hundert Mann mit Anhang.

    HalliGalli vom feinsten und dann der Zirkus mit X Auflagen für Morgen an verschiedene andere Stellen.

    Aber vielleicht traut man sich ja nicht diesen Messdienerverein an die Auflagen zu erinnern.

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