Notizen

Ernannte Beamte künftig bei schlechter Leistung kündbar

Auch die ernannten Staatsdiener haben am Arbeitsplatz nichts mehr zu lachen: Beamten kann in Zukunft nach zwei negativen Bewertungen binnen drei Jahren wegen professioneller Nichteignung (inaptitude professionelle) gekündigt werden.

Dies besagt ein neuer Königlicher Erlass, der die bisher gültigen Bestimmungen aus dem Jahre 2002 abändert.

Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst, Hendrik Bogaert (CD&V), erklärte am Dienstag, die neuen Bestimmungen würden in zwei bis drei Wochen in Kraft treten. „Beamte, die keine gute Arbeit abliefern, können entlassen werden“, so Bogaert gegenüber der Zeitung „De Morgen“.

Bewertung erfolgt jedes Jahr

Nach Angaben der Nachrichtenagentur Belga werden in Zukunft die Bewertungen, denen sich auch ernannte Funktionäre regelmäßig unterziehen müssen, eine große Rolle spielen. Das Dienstalter allein wird nicht mehr ausschlaggebend sein.

Die Bewertung der Arbeit der Beamten erfolgt jedes Jahr. Es gibt vier verschiedene Bewertungen: „ungenügend“ (insuffisant), „ausbaufähig“ (à développer), „den Erwartungen genügend“ (répond aux attentes) und „exzellent“ (excellent).

Das Beamtenstatut bleibt indes unangetastet.

8 Antworten auf “Ernannte Beamte künftig bei schlechter Leistung kündbar”

  1. Es reicht!

    Die Beamten sollen jetzt für die Unkompetenz der Politiker den Kopf hinhalten? Was kommt als nächstes? Die Bewertungen sind doch nur eine neue Willkür für die Obrigkeit unbequemes bzw. andersdenkendes Personal aus dem Dienst zu entfernen. Wer bewertet eigentlich die Leute die die Bewertungen der Beamten ausführen sollen? Man sieht ja jetzt schon was für einen Schwachsinn die Politiker mit den Direktoren der Bahn machen wo nach Partei und nicht nach Kompetenz durch die Politik rekrutiert wird.

  2. Hört sich doch gut an; entspricht dem tatsächlichen Leben im Privatsektor.
    @esreicht!: im Zweifelsfalle ja, bei einer Privatfirma, die Pleite geht ist das nicht anders. Die von Ihnen angemahnten Bewertungen der Politiker obliegen den Wählern.
    @diewahrheit: nicht ausgeschlossen. In der Praxis, Streben nach Spitzenleistung, die unabhängig vom Parteibuch überzeugt. Wenn nicht, kann das Parteibuch vielleicht noch helfen, wie heute auch. Bleibender Unterschied: heute braucht man nur einmal im Leben das richtige Parteibuch.
    Ein wenig Sorge bereiten mir nur die möglichen Bewertungskriterien der Polizei: Anzahl Protokolle?

  3. Wäre mit dieser neuen Bestimmung einverstanden, wenn man als Beamter dann auch – wie im Privatsektor – nach Leistung bezahlt würde.

    In Zukunft sieht es dann so aus:

    Viel tun – nicht mehr kriegen.
    Wenig tun – rausfliegen.

    Das wird dann unweigerlich dazu führen, dass gute Arbeitskräfte dem öffentlichen Dienst fernbleiben und in die Privatwirtschaft abwandern. Gleiches Risiko, aber mit der Möglichkeit Gehälter und sonstige Bedingungen entsprechend zu verhandeln.

  4. Altweltenaffe

    Es wurde auch mal Zeit, dass den Beamten Feuer unterm Arsch gemacht wird! Manche Beamten arbeiten heute, trotz PC, immer noch nicht schneller als zur Zeit wo alles auf Papier und Schreibmaschine gemacht wurde. Flexibilität und Leistung, warum soll man das nicht auch von Beamten verlangen können? Die Welt verändert sich, nur die Beamten passen die Öffnungszeiten der Ämter (Flexibilität) und den Arbeitsrythmus (Leistung) nicht an. In manchen öffentlichen Verwaltungen wird den strebsamen, jungen Kollegen die Arbeit aufgedrückt, weil die anderen Kollegen nicht aus den Pötten kommen. Ist das besser? Ist das nicht auch wie Mobbing? Alle sollen ihr Arbeitspensum erfüllen und bereit sein sich anzupassen , das wird von jedem anderen Arbeiter auch verlangt!

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