Die Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann nach dessen „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sind eingestellt worden. Strafbare Handlungen seien nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, teilte die Staatsanwaltschaft Mainz am Dienstag mit.
Der 35-jährige Satiriker Und Grimme-Preisträger hatte das Gedicht „Schmähkritik“ Ende März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte darauf wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts.
Dabei ging es zum einen um den Strafantrag Erdogans wegen Beleidigung nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches. Zum anderen hatte die deutsche Rgierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten nach Paragraf 103 erteilt. Im November kommt außerdem eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann in Hamburg vor Gericht.
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht sicher, ob Böhmermann Erdogan vorsätzlich beleidigt hat. Auch sei fraglich, ob es überhaupt eine Beleidigung war – dazu sei „die Äußerung eines herabwürdigenden persönlichen Werturteils über einen Dritten“ nötig.
Mit seinem Gedicht über Erdogan wollte Böhmermann nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen. Der Text handelt unter anderem von Sex mit Tieren und Kinderpornografie und transportiert außerdem Klischees über Türken.
Ganz ausgestanden ist die Angelegenheit für Böhmermann noch nicht: Vor der Zivilkammer des Landgerichts Hamburg geht es am 2. November in mündlicher Verhandlung noch einmal um sein Gedicht. Der türkische Präsident will erreichen, dass der gesamte Text verboten wird.
Auf seinen Antrag hin hatte das Landgericht bereits eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen und ihm verboten, große Teile seines Gedichts zu wiederholen. (dpa)
Vor einem halben Jahr forderten auch auf OB einige „den Kopf“ von Böhmermann, da es doch erwiesen sei, dass er mit seinem Schmähgedicht Erdogan beleidigt habe. Es genüge, das Gedicht zu lesen.
Andere – auch ich – argumentierten, man dürfe den Text nicht ohne den Kontext beurteilen. Böhmermann habe Erdogan nicht beleidigen wollen, sondern ihm nur vorführen wollen, was in einem Rechtsstaat möglich ist und was nicht.
Die Staatsanwaltschaft hat es wohl ähnlich gesehen und keinen Ansatz für eine Straftat gefunden. Die genaue Begründung ist für alle die lesenswert, die sich gerne auf juristisches Halbwissen stützen, um vorschnell Urteile zu fällen.
Das Thema ist deswegen aber nicht ausgestanden. Erdogan bereitet eine private Zivilklage vor. Diese zwei Gerichtsinstanzen sind unabhängig und das Urteil bedeutet nicht, dass Herr Böhmermann aus der Sache ganz raus ist.
Bei der Zivilklage geht es nur darum, ob Böhmermann das Gedicht wiederholen darf. Geschenkt.
@ Kalkofe
Zwar habe ich nicht den Kopf von Herrn Böhmermann gefordert aber ich bin der Meinung die Voransage das jetzt eine Beleidigung folgt dürfte nicht vor Strafverfolgung schützen. Wer andere, und seien es Despoten und Möchtegern-Diktatoren, Pädophile und Eselficker nennt begeht eine Straftat auch wenn er vorher sagt das man das nicht tut!
Wenn die Staatsanwaltschaft das anders sieht könnte es daran liegen das Rechtsprechung und Rechtsempfinden zwei gegensätzliche Dinge sind. Mit der selben Argumentation könnte ich mir eine Waffe besorgen und, mit Hinweis auf die Strafbarkeit, in einer Bank betteln gehen.
Kein normal denkender Mensch würde so etwas machen oder gut heißen.
Werte(r) EdiG
ihre Reaktionen verwundern mich immer wieder und ich komme zu folgender Feststellung, sie haben immer recht … und wenn sie mal nicht recht haben, haben sie trotzdem recht. Sie biegen und winden es immer so damit es immer passt. Ihr ständiges rechthaberisches Getue gefällt mir nicht.
@ frusti
ich will Ihnen gar nicht gefallen. An meiner Meinung über die Schäbigkeit und Dummheit des „Bömermann’schen Schmähgedichtes“ hat sich nichts geändert. Ich finde es nach wie vor Geschmacklos und glaube das es nichts mit Satire oder Kabarett zu tun hat.
Sie haben immer noch nicht verstanden, dass es Böhmermann nicht darum ging, Erdogan zu beleidigen, sondern ihn mit den Mitteln der Satire bloszustellen. Der Staatsanwalt sagt treffend, dass eine Beleidigung ernst gemeint sein muss, um zu strafbar sein. Dies war sie ohne Zweifel nicht sondern eine völlig überspitzte … SATIRE !
Nur weil der Richter so urteilt, müssen wir das also jetzt gut finden? Oder nur, weil Kalkofe das jetzt sagt?
Die Logik erschließt sich mir nicht.
Natürlich müssen sie die Satire nicht gut finden. Es würde schon reichen einzugestehen, dass es keine Beleidigung war. Es war eine Satire, die nicht das Ziel hatte, Erdogan zu beleidigen. Lesen sie Begründung der Staatsanwaltschaft. Die hat alles verstanden.
@ Kalkofe
Da Eselsficker für Sie ja keine Beleidigung zu sein scheint würde ich Sie gerne….. Geht aber nicht da der wahre Herr Kalkofe unter Umständen meinen könnte ich würde ihn, was mir nicht im Traum einfallen würde, einen Eselsficker nennen.
Meine Güte sind sie schwer von Begriff …
@EdiG: Ich finde nicht, dass es eine Satire war. Satire soll sich durch Klasse und Stil auszeichnen und nicht durch ein falsches Verständnis von schwarzem Humor. Aber hier hat ein Gericht (!) festgestellt, dass es keine strafbare Beleidigung war. Das ist so hin zu nehmen – da kann man auch nichts anderes behaupten.
@ systray
Hier hat lediglich eine Staatsanwaltschaft festgestellt das sie keine Lust hat Herrn Böhmermanns Dummheit strafrechtlich zu würdigen. Das OLG Hamburg befasst sich nach wie vor mit einer Beleidigungsklage des Privatmannes Erdogan. Da es sich hierbei um eine Zivilrechtliche Klage handelt sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nicht nötig. Es geht einzig und alleine um die in diesem „Schmähgedicht“ geäusserten Beleidigungen. Ob Herr Böhmermann da auch „ungeschoren“ herauskommt werden wir sehen.
„Hier hat lediglich eine Staatsanwaltschaft festgestellt das sie keine Lust hat Herrn Böhmermanns Dummheit strafrechtlich zu würdigen.“
Sie wissen ja schon, dass Gerichte dennoch juristische Macht haben? Klingt so, als stellten Sie das in Frage. Aber bei der Zivilklage wird nach meiner Einschätzung auch nicht viel bei rum kommen.
Gerade Sie tauchen hier oft auf als derjenige, der lieber unabhängige Gerichte entscheiden lässt, bevor man urteilt. Nun, das Urteil in diesem Fall ist da. Wenn Ihnen das nicht passt, steht Ihnen das zu. Aber weiterhin von einer Beleidigung zu sprechen obwohl ein Gericht sagt, es sei keine, ist schon befremdlich. Und wie gesagt, ich fand diese Satire ziemlich geschmacklos.
Dass ihr Rechtsempfinden sie im Stich lässt kann ja passieren. Dass sie das „Schmähgedicht“ noch nicht einmal gelesen oder gehört haben und sich dennoch eine Meinung dazu bilden und auch noch glauben Recht zu haben ist schon arrogant. Nirgends steht in dem Text Eselficker und auch nicht Ziegenficker. Es geht ihnen nur darum Recht zu haben. Nur darum geht es, nie um die Sache. Peinlich und arrogant.
http://www.cicero.de/salon/zdf-entfernt-erdogan-satire-nicht-lustig-herr-boehmermann/60719
@ Kalkofe
Zwar hat das ZDF den Text und den Beitrag von seinem Web-Auftritt entfernt aber das Internet vergisst nicht und nichts wird endgültig gelöscht. Wenn Sie fertig sind mit Ihrer Heiligenverehrung und von Ihrem Böhmermann-Schrein wieder aufgestanden sind können Sie sich gerne das Transcript des Textes nochmal zu Gemüte führen.
Sie sprachen von „Eselficker“. Dies steht nicht in dem Text. Und auch „Ziegenficker“ steht dort nicht. Aber lesen ist wohl nicht ihre Stärke
@ Kalkofe
Dann helfen Sie mir bitte bei der Interpretation der folgenden Zeilen:
Zitat:
Am liebsten mag er Ziegen ficken
und Minderheiten unterdrücken.
Kurden treten, Christen hauen
und dabei Kinderpornos schauen.
Im Übrigen würde ich Ihnen eine Änderung Ihres Pseudos empfehlen da die Firma fairmedia im Bezug auf Unterlasungsklagen und Abmahnungen beim Missbrauch der Marken- und Namensrechte ihrer Klienten durchaus nicht unbekannt ist.
fehlt jetzt noch Ihre Entschuldigung für den „Führer“ und ich kann mich aus Debatten mit Ihnen ausklinken.
Ihr Beispiel mit der Bank ist wenig hilfreich. Ich möchte es etwas bearbeiten.
Szene 1: Ein Mann geht in eine Bank und sagt: Leute ich habe hier eine Wasserpistole. Ich gehe jetzt nochmal raus und komme wieder rein und rufe „Dies ist ein Banküberfall“. Dies ist nur ein Experiment und kein echter Banküberfall. Ich will kein Geld und spritz auch keinen nass. Der Mann geht raus, kommt wieder rein und ruft: „Dies ist ein Banküberfall!
Die meisten Leute lachen, andere gehen zum Schalter…
Szene 2: Ein bewaffneter Mann kommt in eine Bank und ruft: „Dies ist ein Banküberfall!“
Erkennen sie den Unterschied ?
Und noch zu ihrem Rechtsempfinden. Ihr Rechtsempfinden deckt sich nicht mit der Rechtsprechung. Richtig! Meins schon…
@ kalkofe
Seit Monaten verteidigen Sie jetzt den Böhmermann, immer die gleiche Leier: keiner hätte verstanden wie er das gedreht hat, nur Sie und O. Kalkofe. Jeder hier weiss was Sie sagen wollen, nämlich dass eine Beleidigung mit vorheriger Ankündigung, (dass das, was jetzt folgt, NICHT gesagt werden dürfte, da das sonst eine Beleidigung wäre) keine Beleidigung mehr ist.
Ihr Banküberfallszenario stimmt insofern nicht, da es sich um einen angekündigten, gespielten Sketch handeln würde, bei dem alle Betroffenen, besonders der in diesem Falle nur scheinbedrohte Bankangestellte, vorher eingeweiht werden. Bei Böhmermann handelte es sich nicht um eine gespielte Szene mit ein bis zwei klassischen, abgegriffenen Worteinlagen, sondern ausschliesslich um die Worte selber ( das Schmähgedicht), die allerdings nicht abgegriffen sondern hochgradig beleidigend waren.Wenn auch, wie gesagt, auf Vorankündigung folgend und unter dem schelmischen Hinweis,dass man sowas ja eigentlich nicht dürfe.
Also, beim Banküberfallbeispiel wird angekündigt, dass es ein Spiel ist, in Wirklichkeit kein Banküberfall stattfindet und er findet auch nicht statt.>>>>keine Straftat. Bei Böhmermann hingegen wurde angekündigt, dass ein Schmähgedicht zum Vortrag kommt, mit den Prämissen, dass sowas strafbar wäre und man das auf keinen Fall dürfe, und….dann trägt er es vor.>>>>Straftat.
Falsch ! Böhmermann sagt das Gedicht beispielhaft um zu verdeutlichen, was man nicht sagen darf. Dies im Rahmen einer Satire und als Reaktion auf die Erdogan-Kritik an den Extra-3 Beitrag. Böhmermann hat Erdogan am Nasenring durch die Manege geführt. Die Staatsanwaltschaft sieht dies genauso.
Der Banküberfall war kein Banküberfall, das Schmähgedicht keine Beleidigung.
Wie sagte Böhmermann: „Wenn ein Witz eine Staatsaffäre auslöst, liegt das nicht am Witz sondern an den Staaten.“ Mann könnte es auch anders formulieren: „Wenn ein Autokrat sich durch eine Satire beleidigt fühlt, liegt das nicht an der Satire, sondern an dem Autokraten.“
@ Kalkofe
Es ist kein Witz der die Staatsaffaire ausgelöst hat sondern die Tatsache das ein angeblicher Satiriker einen Diktator nicht Diktator genannt hat, wie in der Satiresendung Extra3, sondern einen Eselsficker. Das die Fans dieses zweitklassischen Komikers das zum Anlass genommen haben diesem einen Heiligenschein zu verpassen und laut Hossianna singend durch die Foren zu wandern. Eselsficker und Pädophieler sind keine Schmähungen sondern Beleidigungen. Ob er damit einen Despoten oder einen Normalbürger angeht spielt dabei keine Rolle. Noch vor wenigen Jahren hätte das ZDF ihn, statt auf Sendung gehen zu lassen, hochkant rausgeworfen.
@ Kalkofe
Hallo, lieber Kalki,
Satire an:“ Sie sind ein dummer, rechthaberischer, geiler und geifernder Eselficker“. Satire aus.
Sie glauben schlau zu sein, nicht war ? In Wirklichkeit sind sie genauso überheblich und arrogant wie Führer „EdiG“. B. hat nicht gesagt, dies ist jetzt Satire, sondern er hat beispielhaft für die Grenze des Kunst- und Meinungsfreiheit ein völlig überspitztes und offensichtlich nicht ernst gemeintes Gedicht vorgetragen. Dies im Unterschied zu ihrer vergeblichen und dümmlichen Provokation. Aber sie verfügen wohl nicht über die notwendigen intellektuelken Fähigkeiten, diesen Unterschied zu erkennen. Dies Staatsanwaktschaft schon. Aber dies sind auch intelligente Menschen. Böhmermanns Satire war derb, aber intelligent. Ihr Provokationsversuch ist nur Zeichen von, sagen wir mal Einfachheit. Dies haben sie mit den meisten Populisten gemein.
@ Kalkofe
Ich erwarte für den Begriff „Führer“ in Zusammenhang mit meiner Person eine Entschuldigung.
Den Rest Ihrer kindlichen Phantasie führe ich inzwischen tatsächlich auf Ihre Unreife zurück und werde sie nicht weiter kommentieren.
Dass die Ermittlungen eingestellt wurden finde ich gut und richtig.
Hier darf man frei seine Meinung sagen, egal über wem, wir sind nicht in ein Diktator Land !
Ich geb Edig recht.
Ich habe auch nicht den Kopf von Böhmermann gefordert aber hier ist er eindeutig zu weit gegangen.
Satire hin oder her es gibt für mich Grenzen.
Es gibt Menschen die töten sogar und rechtfertigen es mit „im Namen Gottes“….das wird ja wohl sicher kaum einer dulden.
Offensichtlich ist er nicht zu weit gegangen…
@ Kalkofe
Der Satiriker verlas heute sein erstes öffentliches Statement nach der Verfahrenseinstellung. „Die Staatsanwaltschaft Mainz ist zu dem Schluss gekommen, dass ich, verkürzt gesagt, ein unseriöser Quatschkopf bin, der beruflich Blödsinn macht.“
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Wieder aus dem Zusammenhang gerissen. Sie leiden an selektiver Wahrnehmung und an unheilbarer Rechthaberei. Ihr Rechtsverständnis und Rechtsempfinden ist auf dem Niveau eines Primarschülers. Zu dem würde sein Lehrer sagen: du bist ein rechthaberischer Querulant.
Vorsicht @Kalkofe,der @EdiG weis alles,postet zu jedem Artikel und müsste eigentlich Gottvater persönlich sein.
Satire aus.
abwarten