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Weiterer Etappensieg für DG-Regierung gegen ENECO: Energieanbieter muss in deutscher Sprache „liefern“

Das Energieunternehmen ENECO ist dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen in der DG künftig auch in deutscher Sprache anzubieten. Foto: Shutterstock

Die Regierung der DG hat zusammen mit der Verbraucherschutz-Zentrale (VSZ) vor dem Appellationshof erneut einen wichtigen Gerichtsentscheid gegen den multinationalen Konzern ENECO erzielt.

Wie das Kabinett von Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) in einer Pressemitteilung betont, hatte der Lütticher Appellationshof am 27. Mai 2021 geurteilt, dass ENECO gegen das Wirtschaftsgesetzbuch verstößt, indem es die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Rechnungen sowie den Schriftverkehr (Rechnungsdokumente, Zahlungsaufforderungen, Mahnungen sowie jeglichen anderen Schriftverkehr oder Kommunikationen) nicht in deutscher Sprache zur Verfügung stellt.

24.03.2021, Belgien, Brüssel: Oliver Paasch, Ministerpräsident der DG. Foto: Benoit Doppagne/BELGA/dpa

Ein zweiter Entscheid vom 14. Oktober 2021 hat mittlerweile auch Klarheit in punkto Webseite, Call-Center und Erreichbarkeit des Kundendienstes in Deutsch geschaffen. „Der Entscheid entspricht vollkommen unseren Erwartungen“, sagt Paasch.

Da die Frist für die Erfüllung des ersten Entscheids vergangenen Oktober abgelaufen sei, müsse ENECO jetzt die allgemeinen Geschäftsbedingungen und den oben erwähnten Schriftverkehr in deutscher Sprache gewährleisten.

„Die VSZ und die DG-Regierung ermutigen alle deutschsprachigen ENECO-Kunden, diese Dokumente anzufordern. Die VSZ stellt diesbezüglich ein Formular zur Verfügung“, heißt es weiter in der Pressemitteilung.

Mithilfe der beiden Gerichtsentscheide wollen die DG-Regierung und die VSZ weiter Druck auf die wichtigsten Energieanbieter auf dem Gebiet deutscher Sprache und in den Gemeinden mit Spracherleichterungen (Weismes und Malmedy) ausüben, „damit das Recht der deutschsprachigen Bürger endlich gewahrt wird“.

Betroffene Verbraucher können diesbezüglich ein vorgedrucktes Formular bei der Verbraucherschutzzentrale kostenfrei abholen oder aber im Netz auf www.vsz.be herunterladen.

10 Antworten auf “Weiterer Etappensieg für DG-Regierung gegen ENECO: Energieanbieter muss in deutscher Sprache „liefern“”

    • Meine Meinung

      @Nur französisch
      Stimmt nicht. Mein Stromlieferant hat sich schon angepasst.
      Gut, dass es Politiker gibt, die nicht nur mullen sondern Probleme anpacken.
      Ihr Kommentar dient nur dazu, ein positive Sache weiterhin als negativ hinzustellen.
      Überdies scheint „Französisch“ nicht ihre Stärke zu sein. Seien sie also froh, dass andere sich für sie einsetzen, damit auch sie demnächst in ihrer Muttersprache bedient werden.

      • Nur Französisch

        Also, bei Eneco spricht niemand Deutsch, und ich habe mich auf Französisch durchgekämpft.
        Ich lerne fleissig Französisch an meinem Arbeitsplatz mitten in Eupen, wo kaum noch jemand Deutsch spricht.

  1. Hat irgendjemand Ahnung was diese Prozesse gekostet haben und wer diese Zeche bezahlt? Muss die DG bezahlen dann ist es der Steuerzahler, muss der Energielieferant bezahlen sind es die Kunden welche die Zeche Zahlen. Hauptsache ein paar Manager, unsere Politiker und die Juristen bekommen ihr Geld.

  2. Eneco,lacht sich schlapp über diese Urteile,und machen ruhig weiter auf französisch,habe erst gestern ein Schreiben von Ihnen erhalten wo mir(auf französisch natürlich)mitgeteilt wurde das ab Januar 2022 sich der Strompreis verdoppelt und der Gaspreis vervierfacht,und ich brsuchte nicht bei anderen Anbietern zu schauen die wären auch nicht billiger.
    Angeblich und das haben Sie beim ersten Urteil gesagt,würde man am Telefon immer einen deutschsprachigen Mitarbeiter zugewiesen.
    Ich habe es schon zwei mal getestet und es ist gelogen,zum Glück Spreche ich auch Französisch ,aber darum geht es ja nicht.
    Die bezahlen bei Verurteilungen einfach die Strafe und gut ist es,den in den Vorständen der grossen Konzerne mischen zu viele Politiker mit.

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