Notizen

Einbrecher entwendeten 2100 Euro aus Eupener Geschäft

Foto: OD

Im Norden der DG ist es zu mehreren Fällen von Einbruchdiebstahl gekommen, wie aus dem Bericht der Polizeizone Weser-Göhl hervorgeht. In Eupen entwendeten die Täter aus einem Geschäft 2100 Euro.

– Eupen – Einbruchdiebstahl in einem Geschäftslokal in der Klosterstraße 40 in der Nacht von Freitag auf Samstag:

Die Einbrecher brechen die Eingangstüre des Geschäftslokals auf, dringen ins Innere des Gebäudes und manipulieren die Registrierkasse, aus der 2100 Euro entwendet werden.

– Raeren – Einbruchdiebstahl, Hauseter Straße 148 am Samstag, dem 4. April 2015 (17.45-23.55 Uhr):

Der Täter gelangt seitlich durch den Garten an die Hinterseite des Hauses. Das Badezimmerfenster wird aufgebrochen. Das ganze Haus wird durchsucht. Diebesgut ist noch nicht näher bekannt.

– Kelmis – Einbruchdiebstahl, Kahnweg 24 im Zeitraum von Mittwoch, 1. April 2015 (17.00 Uhr), bis Samstag, 4. April 2015 (10.30 Uhr):

Die Täter gelangen über die Rückseite des Hauses in den Garten. Dort hebeln sie ein Küchenfenster auf und dringen ins Innere des Hauses. Da die Bewohner momentan in Urlaub sind, ist noch nicht bekannt, ob etwas gestohlen wurde.

– Lontzen – Einbruchdiebstahl in einem Geschäft für Gartenzubehör in der Neutralstraße 360:

Der/die Täter brechen eine Zugangstüre auf der Hinterseite des Geschäftes auf und entwenden einen Laptop.

– Lontzen – Einbruchdiebstahl, Dorfstraße 48, am 04.04.2015 (20.00-21.30 Uhr):

Täter dringen durch die hintere Hoftüre ins Gebäudeinnere und durchsuchen alle Räume. Diebesgut noch nicht genauer bekannt.

19 Antworten auf “Einbrecher entwendeten 2100 Euro aus Eupener Geschäft”

    • Gudrun Geisler

      @Der Mediengott: Wann, bitteschön, soll diese Polizeizone denn die von Ihnen vorgeschlagenen Tätigkeiten ausüben? Die ist doch schon personell überfordert die Presseberichte zu verfassen. Besonders jetzt, zudem noch zeitlich, wo die Motorrad-Staffel sich beim Frittenbesorgen hervortun kann: Endlich immer extra warm… ;-))

  1. Reiner Wetzel

    1. Die Einbrüche sind durch die heutigen polizeilichen Möglichkeiten und Gesetze nicht zu verhindern. Jeder Bürger muss sich selbst schützen. Die Einbrecher kommen meistens nicht aus Belgien und es ist somit kein Zugriff möglich.

    2. Was hat das immer mit diesen Fritten auf sich? Haben Polizisten kein Recht zu essen? Auch nicht die von der Motorradstaffel?

  2. Hallo liebe Polizisten,es wird Zeit etwas mehr gegen all diese Einbrecherbanden zu tun.Langsam aber sicher kriegt diese Seuche Oberhand.Also bitte unternehmt etwas zum Schutze der Bürger.Die allermeisten kommen über unsere Grenze zur BRD.Daher des Nachts gerade dort Streife fahren und Kontrollen ausüben.

    • Reiner Wetzel

      Die Kontrollen an der Grenze sind eine gute Idee.
      Jedoch möchte ich anmerken, dass man Einbrechern bei der Einreise noch gar nichts nachweisen kann und sie dann fahren gelassen werden müssen.
      Bei Ausreise, wird ein Späher vorgeschickt, falls Diebesgut vorhanden und die anderen werden gewarnt.
      Die einzige Möglichkeit ist Täter auf frischer Tat zu erwischen… Aber wie soll das gehen?

      • K-D Michaelis

        Es gilt doch das Strafrechtsprinzip der gesetzlichen Notwehr bei Diebstahl unter Gewaltanwendung oder -androhung gegenüber Personen oder auch bei nächtlichem
        Einbruch in ein bewohntes Haus samt Übersteigung dessen Mauern oder Einfriedungen (= unumstößliche Rechtsprinzip „iuris et de iure“: steht so in den Artikeln 416 & 417 des belgischen „Code pénal-strafwetboek“. Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist in den beiden Fällen sogar gesetzlich ausgenommen) ?!
        D.h.: Leute bewaffnet Euch ! Wie wäre es also statt „Die einzige Möglichkeit ist Täter auf frischer Tat zu erwischen … Aber wie soll das gehen?“ mit „Die einzige Möglichkeit ist Täter auf frischer Tat durch den Bewohner zu erschießen … Das geht garantiert.“ ?! Und ist in einem Rechtsstaat (Betonung liegt auf „rechts“) selbstverständlich legal !
        Frage ist nur, warum unsere Justiz das im Strafgesetzbuch seit jeher verankerte Rechtsprinzip der Notwehr andauernd mit Füßen tritt ?
        Versuch einer Antwort: weil die ab den 80-er Jahren nicht den Rechtsstaat verteidigen will, sondern den Täterklientel-orientierten Sozialistenstaat. Ein weiteres Indiz dafür ist der Kampf der P.S.-Furie gegen den freien Waffenbesitz belgischer Bürger.
        Tatsache ist: irgendwann werden wir europäische Bürger definieren müssen, was wir wollen: nordamerikanische Strenge und „Castle“-Frieden oder sozialistisch geprägte Rechtlosigkeit. Das wird gewiss nicht durch eine Meinungsäußerung wie diese hier in den Foren geschehen. An uns mehrheitlich durch geheime Wahlen zu entscheiden !

  3. Ruhrpottjung

    Ich betreibe auch ein Unternehmen. Da ich direkt hinter mein Geschäft wohne, konnte ich vor einigen Wochen nachts gegen drei Uhr verdächtige Geräsuche hören und bei genauen hinhören konnte ich eine Alarm Anlage hören dann Informierte ich die Polizei.
    Traurig aber wahr, musste ich den Typen geschlagene zehn Minuten das Geräusch beschreiben Mein Alter und andere Infos preisgeben ehe die Info zur Polizei Eupen weitergeleitet wurde. Es wurde meine Telefonnummer genommen und mir angeraten nicht selber ins Geschäft zu gehen. Nach einer halben Stunde wo ich keine Rückantwort erhielt ob nun mal eine Streife vorbei gefahren war meldete ich mich bei der Polizei Eupen. Die bestätigten mir das der erhörte Alarm von der As Eupen wahr aber immer noch keiner bei mir war zur Kontrolle.
    Einfach nur traurig und nach Erzählungen meinerseits auch kein Einzelfall. Ich bitte euch daher sofort die Eupener Polizei anrufen.

  4. Mullefluppet

    Die Geschichte mit den Fritten erzählt man in Eupen gerne.

    Es geht um Polizisten, die während der Dienstzeit Fritten holen gehen. (amerikanisches Donut-Klischee endlich auch in Eupen…und sogar belgisch!)

    Die inoffizielle Antwort der Polizei: Weil die Dienststelle keine Küche hat, muss, falls jemand im Kittchen sitzt, auf Fastfood zurückgegriffen werden. Da wird dann jemand in Uniform losgeschickt…

    Da Eupener in der Regel das Leben vom Sofa aus geniessen und mittlerweile nicht mehr miteinander reden, kreisen solche Klischees wohl bis in alle Ewigkeit durch die Schädel der Bürger(innen).

    Wäre mehr Hirn drin, wäre weniger Platz zum Kreisen.

  5. Frittentüt

    Auch in St. Vith lebt ein polizeinaher Imbiss von Frittenkundschaft aus der nahen Zelle, sowie alle hiesigen Bäckereien sich über Kaffeekundschaft aus dem nahen Präsidium freuen: ja und?

  6. ist doch so!

    @ reiner wetzel, von seiten der Justiz begünstigt man den Täter und nicht das opfer. der bürger darf sich theoretisch selbst verteidigen (klingt gut) aber bei realen Verletzungen des Täters wird er (das opfer) strafrechtlich verfolgt. es gibt Täter, die legen es darauf an, um hohe schmerzensgeldbeträge zu kassieren. ich erinnere: vor einigen jahren wurde das gesetz erlassen, alle waffen abzugeben oder bei der Polizeibehörde registrieren zu lassen. wie viele leute, die aus nachlass eine wertvolle waffe (teure jagdwaffe, Revolver u.ä.) erhalten haben, gaben diese bei den dafür zulässigen Dienststellen ab. ich habe noch nicht gehört, dass diese Dienststellen den leuten einen gegenwert erstattet haben. der Täter darf alles, das opfer darf gar nichts. wir werden mit Sicherheit in Zukunft mit noch mehr einbrüchen rechnen müssen, es sei denn, das Volk lehnt sich gegen die heutige Politik auf, fordert Volksabstimmung, und erlässt erneut Grenzkontrollen, besonders für Oststaaten, damit man das überlaufende fass zum stillstand bringt.

  7. Mischutka

    @ ist doch so ! :
    Hallo und einen guten Morgen !
    Deinen Kommentar habe ich aufmerksam gelesen (wie immer). Das stimmt auch zum Teil. Aber soooo einfach geht das nun auch nicht, dass ein „Opfer“ bei Zufügung von Verletzungen an den Täter strafrechtlich verfolgt wird (bzw. bestraft wird). Denn : Wenn der Einbrecher gerne „Schmerzensgeld“ hätte, dann MUSS er zunächst mal Strafanzeige gegen den „Täter“ stellen UND BEWEISE bringen, dass genau DIESE(R) Frau/Mann ihm die Verletzungen beigebracht hat ! Das bedeutet im Klartext : Der Einbrecher muss zur Staatsanwaltschaft gehen, dann erklären “ Guten Tag. Ich bin bei „X“ eingebrochen. Als ich im Haus beim Klauen war, ist der Eigentümer (oder dessen Hund) gekommen und DER hat mich ABSICHTLICH verletzt. Ich habe sogar 2 (!!) Zeugen dabei, die mit eingebrochen sind (sonst könnten die das ja nicht bezeugen).
    Mal im Ernst : ist ein Einbrecher denn SO blöd ??? Insbesondere, da es wohl keine Anfänger in diesem „Berufszweig“ sind, riskieren die selbst sehr viel…. und könnten u.a. „arbeitslos“ werden…
    Hinzufügen möchte ich noch, dass ich mal beim Innenministerium und beim Justizministerium angerufen habe. Die haben mir beide DAS GLEICHE gesagt : nämlich SO wie ich es geschrieben habe.
    N.B. Ich kann mir denken, dass jetzt ich jetzt wieder auf meinen Mali-Hund „angesprochen“ werde (ist ja auch nicht schlimm), jedenfalls verletzt der niemand, lässt einen Einbrecher auch REIN, aber NICHT mehr RAUS… bis die Polizei da ist.
    MfG.

  8. ist doch so!

    @ mischutka, ich habe zwar keinen mali-Hund, aber meine Rottweiler sind auch nicht zu verachten. so, wie ich das gesezt verstehe, dürfen die aber nur zupacken, wenn sie sich frei in unserem eingezäunten gelände bewegen und unerwünschte Personen dieses gelände (nachts) betreten, um in unser haus einzudringen. die voll ausgebildeten und dressierten Hunde dürfen aber nicht auf mein Kommando „fass“ zupacken, ich bin überzeugt, das gesetz sieht in dem fall eine strafbare Handlung meinerseits.

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