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Eifeler in U-Haft wegen Kinderpornografie

Foto: Shutterstock

In der Gemeinde Büllingen wurde ein Mann im Zusammenhang mit Kinderpornografie festgenommen. Die Person sitzt im Gefängnis von Lantin in U-Haft.

Wie das Grenz-Echo berichtete, befand sich der Mann mittleren Alters im Besitz von kinderpornografischem Material, wie Andrea Tilgenkamp, Prokurator des Königs beim Gericht Erster Instanz in Eupen, bestätigt habe.

Im Zuge von Nachforschungen in einer anderen Angelegenheit hätten die Ermittler das kinderpornografische Material im Computer des Mannes entdeckt, hieß es. Nähere Einzelheiten über den Umfang des Materials, das gefunden wurde, wurden nicht mitgeteilt.

Inzwischen hat die Ratskammer den Haftbefehl verlängert. Der Tatverdächtige muss vorerst zwei Monate in U-Haft bleiben.

21 Antworten auf “Eifeler in U-Haft wegen Kinderpornografie”

    • „Pädophilie ist ein ekelhaftes Verbrechen und gehört hart, sehr hart bestraft. Aber welch eine Heuchelei! Gerade hier in Deutschland! Bitte lesen Sie selbst weiter:“

      @ Jens Nitschke,
      Ich kann es nicht nachvollziehen, dass einige hier im Forum Sie wegen Ihrer Anmerkung : “ Gerade hier in Deutschland“ so anfeinden.Bei etwas Nachdenken (wenn dies möglich ist), müsste ein Poster kapieren, dass Sie mit diesem Satz lediglich zum Ausdruck brachten, dass Pädophilie gerade, bzw.auch in Deutschland ein großes Thema ist und Sie nicht wie andere , besonders die Medien in Deutschland, auf Belgien mit dem Finger zeigen. ( Seit der Dutroux-Affäre ist das Usus) Mit „hier in Deutschland“ wollten Sie , so wie ich es verstehe, nicht Ostbelgien nach D „einverleiben“, sondern auf die diesbezügliche Misere in Ihrem Land hinweisen.da Sie schließlich dort wohnen. Deswegen habe ich aus den geschilderten Gründen mit Ihrer Äußerung „hier in Deutschland“ überhaupt kein Problem.

  1. Nietzsche

    Herr Nitschke hat offenbar seit geraumer Zeit die Orientierung verloren. Er wohnt in Deutschland und fühlt sich berufen, in allen ostbelgischen Medienforen den Besserwisser und Moralapostel zu spielen. In der Eifel ist es Herrn Nitschke wohl zu langweilig und wahrscheinlich will dort auch keiner seine einfältigen Einwürfe mehr hören. Ein Tipp: engagieren sie sich ehrenamtlich in einer sinvollen sozialen oder caritativen Einrichtung, statt ihre Zeit mit vergifteten Statements zu vergeuden.

    • Und Sie sollten aufhören, Mitforisten in nationale oder andere Schranken zu verweisen. Wer sind Sie denn? Hier hat jeder die Möglichkeit seine Meinung zu sagen, solange das in einem höflichen Rahmen passiert. Versuchen Sie bitte Ihre Abneigung gegen deutsche Mitmenschen in den Griff zu bekommen. SIe müssten sich vielleicht einer Therapie unterziehen. Ich wünsche Ihnen gute Besserung, Sie Stalker.

      • Nietzsche

        Ich habe nichts gegen deutsche Mitmenschen. Wohl aber gegen Rassisten, reaktionäre Dumpfbacken und Rechtspopulisten, von Faschisten ganz zu schweigen.
        Diese gibt es nicht nur in McPom.

  2. Bürger II

    Hier wird aber total vom Thema abgewischen , was der Herr Nitzschke ,Geografie,Henk … da schreiben ,so ein Kerl gehört für immer eingesperrt . Muss denn ein erwachsener Mann sich mit so etwas begnügen bzw. ergeilen . Einfach Schandhaft !!

    • Jens Nitzschke

      Dann lesen Sie meinen ersten Satz noch einmal: „Pädophilie ist ein ekelhaftes Verbrechen und gehört hart, sehr hart bestraft.“ Es gibt auch eine offizielle Tendenz zur LEGANLISIERUNG dieses Übels – wmoit haben wohl meine Links zu tun? Hmm??????? Ehrlich…

  3. der Enspannnte

    Schade für das Umfeld des Mannes, Frau, Eltern, Geschwister. Jeder kennt jeden. Über alle wird nun getuschelt hinter vorgehaltener Hand. Sie trauen sich ja nicht mehr aus dem Haus. Was hat sich der Mann nur dabei gedacht.

  4. steuermann

    Gilt hier denn nicht die oft beschworene „Unschuldsvermutung“? Falls der Tatverdacht bestätigt wird, bin ich der erste, der für drakonische Maßnahmen eintritt. Dennoch ist eine Vorverurteilung in diesem frühen Stadium der Ermittlungen zweifelhaft.
    Merkwürdig, denn mir scheint, dass Justizia erneut mit verschiedenem Maß urteilt. In ähnlich gelagerten Fällen der sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz an Hochschulen und Zentren wurde alles kleingeredet. Auch Untersuchungshaft kam in diesen Fällen nicht in Frage.

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