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E-Bike in Eupen gestohlen – Betrunkener Fahrer rammt im Bellmerin Schilder und Auto

Foto: OD

Den Diebstahl eines E-Bikes und einen Unfall mit Verletzten meldet die Polizeizone Weser-Göhl in ihrem Bericht von Sonntag, 26/09. Über den tödlichen Unfall auf der E40 zwischen Eynatten und Eupen berichten wir an anderer Stelle.

– Diebstahl eines E-Bikes: Am Samstag, 25/09, um 12.50 Uhr meldet man der Polizei den Diebstahl eines E-Bikes. Dieses hat der Kläger gegen 11.30 Uhr am Marktplatz in Eupen mit einem Schloss an einem Baum festgemacht. Als er gegen 12.25 Uhr zurückkehrt, stellt er fest, dass das Fahrrad gestohlen worden ist.

Das E-Bike hat einen weißen Rahmen, einen schwarzen Akku und hinten einen Koffer mit Helm und Jacke drin.

– Verkehrsunfall mit Verletzten: Am Sonntag, 26/09, um 05.24 Uhr wird der Polizei ein Unfall mit Verletzten im Bellmerin in Eupen gemeldet.

Der 21-jährige Fahrzeugführer aus Raeren befährt mit seinem Pkw den Bellmerin in Richtung Schilsweg. Auf Höhe des Hauses Nummer 34 rammt er zuerst die Baustellenbeschilderung, die nun über die gesamte Fahrbahn verstreut liegt. Danach rammt der Wagen den Pfahl eines Schildes, der aus dem Boden gerissen wird. Schlußendlich stößt der Unfallwagen noch gegen ein geparktes Fahrzeug.

Ein Alkoholtest verläuft positiv. Der Führerschein wird sofort eingezogen. Der Fahrer wird am Handgelenk verletzt, die Beifahrerin bleibt unverletzt.

– Sonstiges: Ferner müssen die Beamten für Streitigkeiten, Lärmbelästigungen, etc. ausrücken.

5 Antworten auf “E-Bike in Eupen gestohlen – Betrunkener Fahrer rammt im Bellmerin Schilder und Auto”

  1. Belgofritz

    Da ich auch schon Erfahrungen mit Betrunkenen und Zugekifften machen durfte, kann ich nur nachdrücklich für drastisch(!) höhere Strafen für Fahrten im Rausch (bei Alkohol ab 1,0 Promille) plädieren. Ich rede nicht von dem Bierchen im Restaurant mit einem Ouzo vom Wirt, aber wenn man derart besoffen ist, dass man schon nicht mehr geradeaus fahren kann, dann sollte ein Fahrverbot in der gesamten EU von 3-4 Jahren angeordnet werden, bei Unfall je nach Schwere mindestens das Doppelte. Gleiches für die beknackten „Rennen“ auf öffentlichen Straßen.
    Der total bekiffte Unfallverursacher in meinem Fall verließ übrigens gemeinsam grinsend mit seinem Anwalt (oder Betreuer) die Polizeistation …

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