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Brüsseler Gericht erlaubt ein neues psychologisches Gutachten des Kindermörders Marc Dutroux

30.03.2004, Belgien, Arlon: Der belgische Kindermörder Marc Dutroux trifft zur Verhandlung in der Sicherheitsbox im Gericht ein. Foto: Bauweraerts/epa belga/dpa

Der psychologische Zustand des Kindermörders Marc Dutroux wird neu bewertet. Ein Brüsseler Gericht gab am Montag einem Antrag seiner Anwälte auf ein neues Gutachten des heute 62-Jährigen statt.

Die Dutroux-Anwälte hatten beantragt, dass fünf Psychologen den Zustand ihres Mandanten sowie dessen Rückfallrisiko neu bewerten. Mittelfristig streben sie seine Freilassung an.

Dutroux hatte in den 1990er Jahren sechs Mädchen entführt, gefoltert und vergewaltigt. Vier Opfer tötete er. Seit 1996 ist er in Haft. 2004 wurde er schließlich zu lebenslang verurteilt. Eine lebenslange Haft beträgt in Belgien in der Regel 30 Jahre.

22.05.2000, Belgien, Neufchâteau: Marc Dutroux (M, in Handschellen) wird von Polizeibeamten nach einer Anhörung aus dem Justizpalast geführt. Foto: David Martin/dpa

Dutroux Anwalt Bruno Dayez kämpft seit 2017 für die Entlassung seines Mandaten. Im vergangenen Jahr veröffentlichte er ein Buch mit dem Titel „Pourqoui libérer Marc Dutroux“ (Deutsch: „Warum Marc Dutroux freigelassen werden sollte“).

Eine vorzeitige Entlassung ist möglich, wenn Verurteilte mindestens zwei Drittel ihrer Strafe verbüßt haben. Außerdem müssen andere Kriterien erfüllt sein – Betroffene dürfen etwa kein Risiko für die Gesellschaft mehr sein. Dies müssen die Psychologen im Fall Dutroux nun bewerten, denn im Oktober 2019 gab ein Brüsseler Gericht einem Antrag der Anwälte des Kindermörders auf ein neues Gutachten des heute 63-Jährigen statt.

Bereits 2013 hatte die Brüsseler Haftprüfungskammer einen Dutroux-Antrag abgelehnt, seine restliche Strafe mit einer elektronischen Fußfessel im Hausarrest abzusitzen. „Es gibt überhaupt keine Aussicht auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft“, sagte der Gerichtspräsident Luc Hennart damals. Michel Lelièvre, ein Komplize von Dutroux, war kürzlich hingegen unter Auflagen aus der Haft entlassen worden. (dpa)

19 Antworten auf “Brüsseler Gericht erlaubt ein neues psychologisches Gutachten des Kindermörders Marc Dutroux”

  1. Reuter N

    Sollte Dutroux frei kommen , frage ich mich wo noch Gerechtigkeit herscht . Wenn ich das Wort “ Anwälte “ schon höre , dreht sich mir der Magen schon um , und frage mich wieso so ein Kerl noch mehrere Anwälte braucht . Einer ist noch zu viel …….

  2. Freddy Schmitz (Davos/Schweiz)

    „lebenslang“ bedeutet in Belgien in der Regel „30 Jahre“. Die sollte Dutroux absitzen und dann psychiatrisch verwahrt werden. Eine Freilassung, auch unter Auflagen, würde in Belgien und im Ausland auf sehr grosses Unverständnis stossen : er(!) kann sich die Freiheit nicht verdienen.

  3. ProSecCo

    Abscheulich ist dieses Theater, das um so einen Kerl abgehalten wird. Und den leidenden Familien wird keine Ruhe gewährt. Der gehört weggesperrt in genau den Keller, wo man die Mädchen tot aufgefunden hat! Nur Wasser und Brot und KEIN Internet und keinen Anwalt !

  4. Boris B.

    2nd life; Vielleicht hat er sich gändert. Das Gutachten wird’s zeigen.
    Würden sie das auch sagen, wenn eines der Kinder von ihnen gewesen wäre.
    Für Mörder müsste die Todesstrafe wieder eingeführt werden.Dieser Mann hat schon zuviel gekostet.
    Und was , wenn die Gutachter geschmiert werde?

  5. Jockel F.

    Ist schon praktisch. Will man in Belgien die Aufmerksamkeit von wirklich wichtigen Dingen ablenken, dann braucht man nur laut „Dutroux!“ zu rufen und schwupps, steht der Mob mit Fackel und Mistgabel da, ohne zu bemerken, wie er verarscht wird.
    Der Typ mag ein Monster sein aber er ist nicht der Satan. Vor allem war und ist er die sündenbockige Nebelkerze seiner bis heute in Amt und Würden verbliebenen Auftraggeber.
    Wenn Belgien ein Haufen Mist ist (und das ist es), dann ist Dutroux die Kirsche obendrauf.

    Wie geht’s eigentlich Michelle Martin?

    https://youtu.be/sRfEfN1sPRg

    • Jockel F.

      Kleiner Nachtrag:
      Letzte Woche starb Jean-Michel Nihoul im Alter von 78 Jahren. Zwar galt er als Organisator der Kindesentführungen, beweisen konnte (oder wollte) die Justiz das nie. So kam er 2005 nach nur einem Jahr Haft unter Auflagen auf freien Fuß. Er war wegen Drogenhandels eigentlich zu fünf Jahren verurteilt worden. Ob er die 1,2 Millionen Steuerschulden je bezahlt hat, ist so unbekannt wie unwahrscheinlich.

  6. Polarlicht

    Ich wiederhole mich gerne: da der Kerl nicht bereit ist seine Hintermänner preis zu geben, empfindet er keine Reue.
    Auch mit 62 Jahren ist er durchaus in der Lage, da weiter zu machen ,wo er aufgehört hat.
    Im übrigen hat er ja genug Zeit sich zu überlegen, was er bei den Psychiatern so von sich gibt. Wäre nicht das erste Mal, das Sexualmoerder mit einer “ guten Prognose“ frei kommen, und sich das nächste Mädchen greifen!

    • Richard Reiser

      Es liegt im Wesen des Psychopathen keine Reue zu empfinden. Der Psychopath im Allgemeinen ist auf seinen Vorteil bedacht. Deswegen gibt er keine Hintermänner preis (da er dadurch mehr Nachteile erfahren würde).
      Mich würde es persönlich schwer wundern wenn er es schafft einen forensischen Psychiater zu täuschen. Die Erfolgsqutoe ist doch recht hoch zu gunsten der Wissenschaftler. Und dass seine Anwälte 5 von denen fordern halte ich für ein Eigentor. Einen täuschen ok aber direkt alle 5? Keine Chance…
      Ich denke der Kerl wird nach der Haft in Sicherheitsverwahrung oder Ähnliches genommen. Eigentlich kann man den nicht raus lassen, da wäre die nächste Straftat vorprogrammiert. Irgendeiner wird sich – wie schon weiter oben bemerkt wurde – die Hände an ihm schmutzig machen. Und dann wäre das Leben dieses Menschen auch noch ruiniert.

  7. Latzendresser

    Ob das jetzt gut ist lass ich mal komplett außer acht.

    Folgendes stelle ich jedoch fest:

    – Dutroux wurde zu lebenslang verurteilt.
    – Lebenslang sugeriert eine Strafe bis zum Ende der Lebzeit des Insassen.
    – Lebenslang bedeutet in Belgien jedoch generell „nur“ 30 Jahre.
    – Lebenslang *sollte* bis zum Ende des Lebens des Insassen dauern…
    – Im Verfahren ist eine Menge suspekt gewesen. Wie wäre es mal mit einer Untersuchung dazu?

    Und zu guter letzt meine Meinung:

    – Der Fritzi hat das ganze mit Vorsatz getan und mehr als ein Menschenleben gefordert. Deshalb sollte er bis zu seinem Lebensende harte Arbeit (Acker bestellen oder sowas) verrichten. Wenn er das nicht mehr kann sollte er bei einfacher kost in einer kleinen Zelle ohne großen Luxus (TV, Radio, etc.) verrotten.

  8. Alfons van Compernolle

    Dieser Mensch war, ist und bleibt gefaehrlich. Heilung bzw. Therapie wird selbst von den Fachaerzten ausgeschlossen. Diesen Menschen aus der Haft zu entlassen, ist wie Lottospielen, man kann Glueck haben, meistens aber hat man Pech. Hier wird aber nicht Lotto gespielt, sondern um die Sicherheit unserer Kinder gepokert. Gebt ihm innerhalb der Haftanstalt mehr Freiteinen, seine Wohnanschrift sollte aber auf „DAUER“ die einer geschlossenen Justizvollzugsanstalt bleiben !
    Insoweit sind die Kosten fuer eine neue Begutachtung verschwendete Steuergelder , diese an anderer Stelle besser eingesetzt waeren!

  9. Baaschtnecher

    Jetzt wo der feiste Nihoul tiefergelegt ist, kann der Psychopath Dutroux schön alles auf ihn schieben. Hätte er wirklich gefährliches Wissen und Beweise gegen große Hintermänner, wäre er längst wieder draußen … ups … Moment mal …
    Eine unfassbare Justizposse ist auch dass seine Michelle Martin einen Frauenbonus bekommen hat. Nach geltender Ideologie kann ja eine Frau nie Täterin sein, Täter können nur Männer sein. Und deshalb wird sie mit Klosteraufenthalt für das Verhungernlassen von zwei Mädchen belohnt. Welch ein Land.
    Was ist eigentlich mit dem Halbitaliener, dem kleinen Lelièvre? Der soll ja auch schon wieder draußen rumlaufen, aber Nadia Defoy sucht im Internet neue Partner, da kann er dann wohl nicht mehr mitwohnen.

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