Mehrere Vorfälle meldet die Polizeizone Weser-Göhl in ihrem Bericht von Samstag, dem 24/06.
– Verkehrsunfall mit einem Verletzten am 23/06 um 15.14 Uhr in Lontzen-Busch: Der Fahrer eines Motorrades verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug und stürzt. Der Fahrer wird zum Krankenhaus nach Eupen gebracht, da er über Schmerzen im Hüftbereich klagt. Der Unfallhergang ist unklar, da sich der Fahrer an nichts mehr erinnert. Es sind keine anderen Fahrzeuge oder Personen am Unfall beteiligt.
– Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Fußgänger (Kind von 3 Jahren) am 23/06 um 16.25 Uhr in der Schulstraße in Eupen: Das 3-jährige Kind und seine Geschwister befinden sich in der Schulstraße am Postautomaten. In einem unbeachteten Moment läuft das Kind auf direktem Weg zur Fahrbahn. Die Pkw-Fahrerin fährt in diesem Moment dort vorbei. Sie kann den herannahenden Jungen nicht sehen, da dieser hinter einem geparkten Fahrzeug hervorkommt. Sie trifft ihn dann mittig mit der Frontseite ihres Pkw, worauf der Junge zu Boden fällt. Das Kind erleidet Schürfwunden und eine Schwellung am Kopf, ist jedoch bei Bewusstsein. Es wird sofort zum St. Nikolaus-Hospital abtransportiert.
– Internetbetrug: Die Klägerin wird vorstellig, um einen Internetbetrug zu melden. Sie gibt an, dass es nicht das erste Mal wäre, dass sie Opfer eines Internetbetruges geworden sei. Sie hat ein Telefonat angenommen. Der Anrufer gibt sich als „Card Stop“ aus. Das Opfer gibt seine Bankdaten per Telefon durch. Gesamtschaden 2.372.50 EUro. Ihre Bankkonten werden durch ihre Bank gesperrt.
– Lärmbelästigung: Im Laufe der Nacht wird die Polizei 4 Mal wegen Lärmbelästigung gerufen. In allen Fällen handelte es sich um Lärmbelästigungen durch Privatpersonen. Die Nachtruhe konnte jedes Mal wieder hergestellt werden.
– Fahren unter Einfluss von Alkohol: Bei durchgeführten Verkehrskontrollen erwischt die Polizei insgesamt 4 Alkoholsünder. Bei dritten wird ein Protokoll erstellt und der Führerschein für die Dauer von 6 Stunden eingezogen. Dem vierten Fahrer wird, neben dem erstellten Protokoll, der Führerschein für die Dauer von 15 Tagen vor Ort entzogen.