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Welcher Nachname für mein Kind? Gesetz von 2014 verfassungswidrig

Foto: Shutterstock

Die seit dem 1. Juni 2014 in Belgien geltende Nachname-Regelung wird nicht lange Bestand haben. Die neue Gesetzgebung, wonach man für das neugeborene Kind den Namen der Mutter oder auch einen Doppelnamen wählen konnte, bestehend aus den jeweiligen Nachnamen der beiden Eltern, ist verfassungswidrig.

Bis zur Novellierung des Gesetzes im Jahre 2014 hatte man in Belgien keine Wahl. Neugeborene bekamen automatisch den Nachnamen ihres Vaters.

Zungenbrecherische Doppelnamen à la Leutheusser-Schnarrenberger (ehemalige deutsche Justizministerin) oder Kramp-Karrenbauer (amtierende Ministerpräsidentin des Saarlandes) waren in Belgien nicht erlaubt.

Allerdings galt die belgische Regelung als diskriminierend, weil alle Babys nach dem Namen des Vaters benannt wurden. Folglich musste ein neues Gesetz her.

Das Kind kann seit dem 1. Juni 2014 wahlweise den Nachnamen der Mutter oder des Vaters erhalten. Die Eltern können sich aber auch auf eine Kombination aus beiden Nachnamen verständigen.

Wenn sich Eltern nicht einig werden…

Kompliziert wird es, wenn sich Vater und Mutter nicht auf einen Nachnamen einigen können. In diesem Fall sah das Gesetz von 2014 vor, dass das Baby den Nachnamen seines Vaters erhält.

Das wiederum passte nicht dem Institut für die Gleichberechtigung von Männern, das gemeinsam mit einer Mutter vor den Verfassungsgerichtshof zog – mit Erfolg, denn das Gesetz von 2014 wurde gekippt.

Das Gericht verordnete eine Übergangsfrist: Die Föderalregierung hat nun bis zum Ende des Jahres Zeit, um eine neue Regelung auszuarbeiten. Bis dahin bleibt das umstrittene Gesetz in Kraft.

Übrigens: Von der Möglichkeit, den Namen der Mutter oder den des Vaters für das neugeborene Kind zu wählen, wurde bisher wenig Gebrauch gemacht. Im vergangenen Jahr erhielten rund 90% den Nachnamen des Vaters… (cre)

10 Antworten auf “Welcher Nachname für mein Kind? Gesetz von 2014 verfassungswidrig”

    • Kerstges Angela

      sehe ich anders! Ja, bin eine Emanze, warum ich das anders sehe, z.B. die Emanzen-Mama trägt das Baby 9 Monate, darf sich überwiegend auch nach der Geburt um die Baby-Pflege kümmern, ansonsten war’s dann mehr oder weniger. Selbstverständlich bin ich mir der weiteren männlichen Angriffe bewusst, mir egal!!

  1. Ekel Alfred

    Das wird doch noch interessant, wenn ein Kind dann die halsbrecherischen Doppelnamen mütterlicherseits „Leuchtmäuser- Schmarenberg“ und väterlicherseits “ Kannengiesser- Strunz“ aufzählen muss, oder wie….

    • Mischutka

      @ Ekel Alfred :
      Hallo Alfred, „du Ekel“ ☺ :
      …. dieser Meinung bin ich auch…. Stelle dir nur mal den Giovanni Trapattoni am 10. März 1998 vor : Da „sagte“ er noch „Was erlauben Strunz ?“ in seiner „Rede“ . Wenn dieser lustige Trainer nun brüllen müsste : „Was erlauben Kannengiesser-Strunz-Schmarrenmäuser-Bergleuchter ?“ … – wie lang wäre dann seine Rede geworden ?
      MfG.

      • Kerstges Angela

        nur mal so, ein 2. Mal die Emanze von o.e. Scheint mir dass die hier geposteten Mails fast ausschließlich von Machos gepostet worden sind! Wieso? Ganz einfach: Gleichberechtigung: wer sagt denn, dass der Nachkömmling einen Doppelnamen tragen soll? Die „unterdrückte“ Gattin/Mama hat doch auch seit x Jahren ertragen müssen, dass der Sprössling, den sie geboten hatte, lediglich Papas Namen – wie selbstverständlich tragen durfte!

        Ich weiß meine Herren, nun bin ich ganz bekloppt! Übrigens war Alice Schwarzer im TV, sagt euch doch etwas, oder?

        • Es wundert sich, dass in der Deutschen Sprache noch Adjektive wie „herrlich“ und „dämlich“ benutzt werden dürfen. Oder wie Wäre es mit den beiden Substantiven „Scham“ und „Gemächt“. Solche Wörter müssten den Emanzen doch ein viel größerer Dorn im Auge sein. Da sind die Nachnamen von Kindern oder die Namen von Hoch- und Tiefdruckgebieten doch wirklich harmlos gegen.

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