Notizen

Delphine Boël darf Vaterschaft von Albert II. gerichtlich klären lassen

Im April 2008 erschien Delphine Boëls Autobiographie "Couper le cordon" (Die Nabelschnur zerschneiden). Darin schreibt sie, sie halte sich für das Kind Alberts. Foto: dpa

Die Künstlerin Delphine Boël hat im Rechtsstreit um ihre Anerkennung als uneheliche Tochter von Ex-König Albert II. einen Etappensieg errungen. Boël verlangt schon lange, dass sich das ehemalige belgische Staatsoberhaupt einem DNA-Test unterzieht.

Das Verfassungsgericht entschied, dass die 48-Jährige das Recht habe, die Vaterschaft Alberts gerichtlich klären zu lassen.

Der im Juli 2013 abgetretene Monarch genieße keine Immunität mehr als König. Boëls Anwalt kündigte an, den Kampf um die Anerkennung fortzusetzen. Mit dem Fall muss sich jetzt erneut ein Brüsseler Zivilgericht beschäftigen.

Der 81 Jahre alte Albert hat Boël nie als Tochter anerkannt und hüllt sich seit Jahrzehnten in Schweigen. Er räumte jedoch 1999 öffentlich ein, dass seine Ehe mit Königin Paola zeitweilig in der Krise gewesen sei.

Boël soll die gemeinsame Tochter von Albert und der Adeligen Sybille de Sélys Longchamps sein. Sie sollen ab Mitte der 60er Jahre etwa 18 Jahre lang eine Affäre gehabt haben.

4 Antworten auf “Delphine Boël darf Vaterschaft von Albert II. gerichtlich klären lassen”

  1. Die Zeit rächt sich

    Dieser Mann soll sich glattweg schämen das hier noch Diskussionen aufkommen . Wieso werden sofort bei einem normalen Bürger ohne wenn und aber Vaterschaftsteste vorgenommen und diese werden zur Rechenschaft gezogen , ja diese werden dann gezwungen zu berappen und das zig Jahre lang . Hier sieht man ganz klar wie ekelhaft die Justiz hier in Belgien mit solchen alten Clowns umgeht , die ihr ganzes Leben von der Arbeitenden Bevölkerung durchgefüttert wurden und vorne und hinten alles beigeschustert bekamen . Hoffentlich bekommt diese junge Frau Recht , damit dieser überfüssige Zeitgenosse zur Rechenschaft gezogen wird und zahlen soll wie jeder andere . Es wird ja einem bald schlecht , wenn man zurückdenkt an die 1950 bis 1970ziger Jahren , was dieser Luftikus alles aufgeführt hat und wie er sich mit Ungemach benommen hat . Ein Glück , das die Zeit sich rächt .

  2. Propaganda

    Man braucht sich ja nur mal das Gesicht von dem clown anzusehen und das von Delphine Boël, da gibt es kaum noch Zweifel wer der Vater ist. Was für ein Trauerspiel von der belgischen Justiz. Finde es toll das diese Frau nicht aufgibt damit dieser Clowns endlich dafür zur Rechenschaft gezogen wird.

  3. Axel Kittel

    Anscheinend ist mein erster Text weg :

    Bisher konnte Albert II Delphine Boll nicht als Tochter anerkennen, da das Zivilgesetzbuch einem Kind, das einen gesetzlichen Vater hat, nach Ablauf einer gewissen Frist verbietet, die Vaterschaft aberkennen zu lassen und einen anderen Vater anerkennen zu lassen. Damit ging einher, dass auch ein Mann nach Ablauf derselben Frist die Vaterschaft nicht anerkennen konnte.

    Die Justiz (dritte Macht des Staates) hat hier gewissermassen diese Bestimmungen ausser Kraft gesetzt und dem Parlement (erste Macht des Staates als Gesetzgeber) auferlegt, seine Hausaufgaben zu machen. Aufgrund des Entscheids des Verfassungsgerichtshofes sind also Vaterschaftsanerkennungsklagen (oder -aberkennungsklagen) nunmehr unbefristet möglich.

    Einziges Problem ist die Rechtssicherheit : bisher stand nach Ablauf einer gewissen Frist fest, wer der Vater ist. Nunmehr kann dies jederzeit in Frage gestellt werden. Dies kann u.a. Folgen haben auf Unterhaltspflichten, Erbschaft usw. Versetzen Sie sich einmal in die Lage eines Mannes, der jahrelang für die Kosten seines (vermeintlichen) Kindes aufgekommen ist, wenn plötzlich, Jahre später, ein anderer Mann glücklicher Vater werden will (wenn das Kind keine Kosten mehr mit sich bringt).

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