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DG: Kindergeld steigt und „Schulprämie“ steht an

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Ab Juli 2020 sieht das Dekret zu den Leistungen für Familien eine Erhöhung der Kindergelds vor. Zeitgleich zahlt das Ministerium den sogenannten Jahreszuschlag aus, besser bekannt als Schulprämie.

– Warum steigen die Familienleistungen? Die Familienleistungen setzen sich aus dem Kindergeld und den Prämien zusammen. Das dazugehörende Dekret sieht vor, dass diese ab Juli 2020 jährlich angeglichen werden. Für die Angleichung orientiert man sich:

– an der definitiv festgelegten Schwankungsrate des durchschnittlichen Verbraucherpreisindexes des vorherigen Haushaltsjahres

– am Prozentsatz von 25% des definitiv festgelegten realen Wachstums des Bruttoinlandsproduktes pro Einwohner – auch hier des jeweiligen Haushaltsvorjahres.

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Rein theoretisch könnte diese Berechnung auch eine negative Angleichung der Familienleistungen zur Folge haben. Dafür sieht das Dekret vor, genauer gesagt Artikel 38, dass die laufenden Beträge dann unverändert bleiben. So schließt die Deutschsprachige Gemeinschaft aus, dass es eine effektive Senkung in der Entwicklung der Werte gibt.

– Wann und wie hoch steigen die Familienleistungen? Das Ministerium zahlt das Kindergeld stets zum 8. des Monates, der dem Anspruchsmonat nachgeht, aus. Die Angleichung von Juli 2020 verspüren die Familien also am 8. August 2020.

– Der monatliche Kindergeld-Basisbetrag steigt infolge der Angleichung von 157 Euro auf 159,63 Euro.

– Der Zuschlag für kinderreiche Familien, der ab dem dritten Kind monatlich zusätzlich zum Basisbetrag gezahlt wird, erhöht sich von 135 Euro auf 137,26 Euro.

– Der Sozialzuschlag, der jedem Kind zukommt, das Anrecht auf eine erhöhte Beteiligung der Gesundheitspflegeversicherung hat, steigt von 75 Euro auf 76,25 Euro.

Hier ein Rechenbeispiel: So würde eine Familie mit drei Kindern ohne Anspruch auf Sozialzuschlag ab Juli 2020 anstelle von 606 Euro einen Gesamtbetrag von 616,15 Euro erhalten. Wir würden der gleichen Familie mit Anspruch auf Sozialzuschlag für alle Kinder fortan 844,90 Euro statt bisherigen 831 Euro gewähren.

DG-Ministerpräsident Oliver Paasch (l) und Sozialminister Antonios Antoniadis (r). Foto: Gerd Comouth

– Für alle Kinder, die nach dem 01.07.2020 geboren werden, beträgt die (neue) Geburtsprämie 1163,14 Euro, was einer Erhöhung von 19,14 Euro entspricht.

Hinweis: Da die Geburtsprämie auch bereits zwei Monate vor der Geburt eines Kindes zahlbar ist, hat das Ministerium bereits in den Fällen, wo aufgrund einer vorliegenden ärztlichen Bescheinigung ihm ein voraussichtliches Geburtsdatum ab dem 01.07.2020 mitgeteilt wurde, die erhöhte Geburtsprämie gewährt.

Alle weiteren Angleichungen (wie Zuschläge für die Beeinträchtigung eines Kindes, Halb- und Vollwaisenzuschlag, Adoptionsprämie) stehen auf www.ostbelgienfamilie.be/kindergeld

– Was genau steckt hinter dem Jahreszuschlag? Am 7. August (da der 8. August auf einen Samstag fällt) zahlt das Ministerium wie jedes Jahr den sogenannten Jahreszuschlag aus. Dieser entstand im vormals föderalen System als „Schulprämie“, um Familien zum Start ins Schuljahr zu unterstützen.

Der Jahreszuschlag wird jedem Kind, das im Juli eines Kalenderjahres Anspruch auf Kindergeld hat, gewährt. Im Rahmen der hierüber beschriebenen Erhöhung steigt auch dieser Zuschlag, der sich nun auf 52,87 Euro beläuft (vorher: 52 Euro).

6 Antworten auf “DG: Kindergeld steigt und „Schulprämie“ steht an”

  1. Da sieht man mal wieder, über welchen Sch…..ß, diskutiert wird!
    Peinlich ist das!
    Davon kann man sich nicht einmal ein kg der hiesigen biologisch angebauten Kartoffeln kaufen!
    Um wieviel steigen denn die Gehälter der Politiker pro Jahr?

  2. Prima, gerade in den schwierigen Zeiten wie jetzt ist das eine gute Botschaft. Klar, es wäre mehr Geld wünschenswert gewesen, aber auch dieses Geld muss erst einmal verdient werden.

    Weiter so!

    • Hausmeister

      Da sollen die Familien wohl vor Freude in die Luft springen, bei diesen 0,nix-Erhöhungen. Ich erinnere daran, dass Herr Miesen, unser unnützer Senator, jeden Monat so um die 10.000,-€ wegsteckt.
      Wie viel Kindergeld der zusätzlich bezieht, entzieht sich meiner Kenntnis.

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