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Damit Sie „falsche“ Polizisten besser erkennen können

Der Dienstausweis der Polizei.

Da es in letzter Zeit in Belgien vermehrt zu Auftritten von „falschen“ Polizeibeamten gekommen ist, möchte die Polizeizone Weser-Göhl die Bevölkerung auf wichtige Dokumente zur Identifizierung von Polizeibeamten hinweisen.

Polizeibeamte haben zwei Möglichkeiten, sich auszuweisen: den Dienstausweis und die Armbinde.

Der Dienstausweis ist das universelle Mittel eines Polizisten, sich auszuweisen, und muss auf Anfrage vorgezeigt werden.

Den Polizeibeamten bietet sich nicht immer ausreichende Gelegenheit, die Legitimationskarte vorzuzeigen, beispielsweise wenn sie in Zivilkleidung eingreifen oder das Risiko besteht, dass Waffen zum Einsatz kommen. In diesen Fällen ist es dem Polizeibeamten erlaubt, sich mittels einer Armbinde, die er über der Zivilkleidung trägt, als Polizeibeamter auszuweisen.

Die Armbinde befreit den Polizeibeamten jedoch nicht davon, seine Legitimationskarte vorzuweisen.

Dienstausweis einer Hilfspolizistin.

Dienstausweis einer Hilfspolizistin.

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