Notizen

Bewohnerin hörte einen Knall und sah den Einbrecher flüchten

Foto: OD

In den meisten Fällen kommt es zu einem Einbruchdiebstahl, wenn die Bewohner des Hauses außer Haus sind. Nicht so am späten Montagabend im Rotenberg in Eupen.

Wie die Polizeizone Weser-Göhl berichtete, hielt sich die Bewohnerin des Hauses im Wohnzimmer auf der ersten Etage auf, als sie kurz vor 22 Uhr einen lauten Knall an der Haustür hörte.

Vom Küchenfenster, welches sich über der Haustür befindet, sah sie den vermeintlichen Täter flüchten. Sie begab sich zur Haustür und stellte fest, dass der Türrahmen an mehreren Stellen Hebelspuren aufwies.

Der Täter gelangte erst gar nicht ins Haus. Folglich wurde auch nichts entwendet.

6 Antworten auf “Bewohnerin hörte einen Knall und sah den Einbrecher flüchten”

  1. Heinz Günter Visé

    Vielleicht hätte sie aus dem Fenster im ersten Stock schnell einen Blick werfen sollen und
    anschließend 1 Eimer auf die ungebetenen
    (Auf) – Einbrecher schütten können. Vielleicht
    mit nicht abwaschbarer Farbe oder gelbem Inhalt,
    braune Masse wäre auch nicht schlecht gewesen.
    So hätten diese „Personen“ ihr „Fett“ abgekriegt.
    Ich finde diese Täter jedenfalls verachtenswert
    und wünsche denen alles Schlechte von oben …!

      • Heinz Günter Visé

        Puffdaddy ! Wohl keinen Sinn für HUMOR ? Heute
        ist der 11.11. Da kann man doch auch mal eine
        verrückte Anregung geben, oder ? Und warum
        „Wertstoffe“ immer ins Klo entsorgen. Vielleicht
        kann man auch mal einen Verbrecher von oben
        herablassend begiessen…… (smile)
        Und nun zurück in Dein Bordello ,,,,,

  2. Vorsicht mit solchen Aktionen, sollte es zum Prozess kommen, wird der Anwalt des « Geschädigten“ Schmerzensgeld für seinen Mandanten fordern. Das Belgische Gesetz verbietet Ihnen jemanden mit Scheiße zu bewerfen, nur weil der ihre Haustüre aufbricht. Sie dürfen die Polizei rufen, und hoffen dass die auch kommen, jede eigene Aktivität gegenüber einem Einbrecher kann dem „braven Bürger“ schnell mehr Ärger einbringen als dem Missetäter selbst. Dieser ist ja nach Ansicht der linken Gesetzgebung das eigentliche Opfer der gesellschaftlichen Ungerechtigkeiten, die ihn erst zum Täter hat werden lassen. Ihr Eigentum provoziert so zu sagen die Tat. Rousseau a écrit : « Le premier qui ayant enclos un terrain s’avisa de dire : Ceci est à moi, et trouva des gens assez simples pour le croire, fut le vrai fondateur de la société civile. Que de crimes, de guerres, de meurtres, que de misères et d’horreurs n’eût point épargnés au genre humain celui qui arrachant le pieux ou comblant les fossés eut crié à ses semblables : Gardez-vous d’écouter cet imposteur ; vous êtes perdus si vous oubliez que les fruits sont à tous et que la terre n’est à personne !
    Schon der Besitz von Pfefferspray ist für einen normalen Bürger in Belgien eine Straftat, man wird praktisch zum Zuschauer der eigenen Hilfslosigkeit degradiert. Steine werfende FGTB Aktivisten sind politisch geduldet, ja manchmal sogar erwünscht, der normale Bürger mit Pfefferspray in der Jackentasche wird hingegen kriminalisiert. So tickt Belgien…

    • Noch einen Nachtrag dazu:

      http://www.justice-en-ligne.be/article462.html

      En effet, tant en France qu’aux Pays-Bas et en Allemagne, les législations relatives au concept de légitime défense étendent celui-ci à la protection des biens.

      Le droit pénal néerlandais — contrairement au nôtre — prévoit explicitement que la défense d’un bien contre une atteinte à celui-ci doit être qualifiée de légitime défense (article 41 du Code pénal). Le Code pénal allemand va plus loin encore et parle de la protection de la vie, du corps, de la liberté, de l’honneur, de la propriété et de tout autre bien juridique (§ 34).

      L’expérience acquise dans les pays concernés a démontré que le fait d’étendre la réglementation de la légitime défense aux biens n’entraîne en pratique aucun excès et n’a d’ailleurs aucunement été sanctionnée par la Cour européenne de sauvegarde des droits de l’homme.

      Georges-Pierre Tonnelier
      Juriste spécialisé en droit des nouvelles technologies

      Man kann sich nur wundern, wessen Geistes Kind die Belgische Gesetzgebung so widerspiegelt.

      • RaymondW

        @ Dax, DANKE für die interessanten Infos! Ich denke dass jede Situation in solchen Fällen verschieden ist und man meistens nicht viel Zeit zum Überlegen hat. Laut Gesetz muss der Bürger sich schon allerhand gefallen lassen. Das wissen wohl auch die Ein- (Ver)brecher. Deshalb sind wir „bevorzugtes“ Gebiet.

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