Notizen

Betrunkener Radfahrer fährt „zick zack“ – Einbruch in „Night Shop“

Foto: OD

Von einem betrunkenen Radfahrer und einem versuchten Einbruch in einen „Night Shop“ berichtete die Polizeizone Weser-Göhl am Sonntag. Zudem mussten die Ordnungshüter in der Nacht von Samstag auf Sonntag mehrmals wegen Lärmbelästigung ausrücken.

Betrunkener Radfahrer: Am Samstag, dem 02/04/2016, um 20:00 Uhr fiel der Polizei ein Fahrradfahrer auf, der auf der Lütticher Straße in Kelmis nicht den Radweg benutzte und Schlangenlinien fuhr. Zudem war das Fahrrad nicht beleuchtet und der Fahrer dunkel angezogen.

Als die Beamten den Radfahrer kontrollierten, stellten sie fest, dass dieser sichtbar unter Einfluss stand. Der Atemtest verlief positiv. Anschließend versuchte der Fahrradfahrer jedoch, auf seinem Fahrrad zu „fliehen“. Die Beamten hinderten den Mann daran und hielten das Fahrrad für 6 Stunden zurück.

Bei dem betrunkenen Radfahrer handelte es sich um einen ca. 60-jährigen Mann aus Eupen.

Einbruch in „Night Shop“: Die Tat ereignete sich am Sonntag, dem 3. April, gegen 3.45 Uhr auf der Lütticher Straße in Kelmis.

Der Inhaber des Geschäfts wurde durch den Alarm eines Bewegungsmelders aufmerksam. Er zog die Rollläden hoch und sah, wie drei junge Männer das Weite suchten.

Eine Person beschrieb einen der mutmaßlichen Täter wie folgt: männlich, etwa 20 Jahre alt, 1.65 cm groß, kurze, schwarze Haare. Die Nahbereichsfahndung verlief nach Polizeiangaben negativ.

 

3 Antworten auf “Betrunkener Radfahrer fährt „zick zack“ – Einbruch in „Night Shop“”

  1. Justiziar

    „Glücklicherweise bekommt der Radfahrer kein Problem mit seinem Lappen , weil er nie einen hatte .“

    Das stimmt so nicht, „Siegfried“. Er kann natürlich keinen Führerscheinentzug in Bezug auf ein Fahrrad bekommen, da dafür eben kein „Lappen“ erforderlich ist, da haben Sie natürlich recht. Sollte er aber vor Gericht wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (auch wenn es „nur“ ein Fahrrad war), verurteilt werden,
    wird ihm ein Fahrverbot AUCH für Kraftfahrzeuge auferlegt werden. Mit anderen Worten : sollte der Mann beispielsweise einen PKW besitzen, wird ihm für das Führen desselben sehr wohl ein Fahrverbot
    ausgesprochen werden. Da hat übrigens der eine oder andere „betroffene“ Fahrradfahrer schon sein „blaues“ Wunder erlebt…

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