Zwei Fälle von einem Versuch, per Internet zu betrügen, meldet die Polizeizone Weser-Göhl in ihrem Bericht von Donnerstag, 10/02.
– FALL 1: Am Dienstag, 08/02, möchte eine Frau aus Raeren Gegenstände über die Internetplattform „Deuxième main“ verkaufen. Es meldet sich ein Interessent und man wird sich schnell einig. Die Bezahlung soll über den Paketdienst GLS abgewickelt werden. Die Frau wird nun anscheinend durch GLS kontaktiert und man erbittet ihre Konto- und Kreditkartenangaben, welche sie dann auch übermittelt. Nun erhält sie aber glücklicherweise einen Warnhinweis von ihrer Bank, die ihr mitteilt, dass jemand versucht hat eine größere Summe von ihrem Konto auf ein Konto ins Ausland zu überweisen. Die Bank hat die Überweisung sofort blockiert.
– FALL 2: Am Montag, 07/02, sucht eine Frau aus Raeren auf der Internetplattform „Ebay Kleinanzeigen“ nach einem Produkt und wird fündig. Sie antwortet auf eine Annonce und wird sich mit der Verkäuferin preislich einig. Man möchte das Geschäft über PayPal abwickeln. Nun bittet die Verkäuferin darum, die Zahlung schnellst möglichst abzuwickeln und die Frau überweist das Geld auf das PayPal-Konto der Verkäuferin. Nun sieht die Frau, dass die gekaufte Ware bei Ebay Kleinanzeigen als verkauft gekennzeichnet ist. Kurz darauf stellt sie jedoch fest, dass die selbe Ware wieder zum Verkauf angeboten wird. Verkäuferin hat denselben Familienname aber einen anderen Vornamen als die Frau, die ihr bereits die Ware verkauft hat. Etwas später ist auch diese Ware als verkauft gekennzeichnet und es wird erneut eine Annonce mit derselben Ware geschaltet. Auch hier wiederum hat die Verkäuferin denselben Familiennamen, aber einen noch anderen Vornamen. Die Frau wird stutzig und nimmt Kontakt mit ihrer Verkäuferin auf und bittet darum, ihr Geld zurückzubekommen. Man teilt ihr mit, dass dies kein Problem sei. Seitdem ist der Kontakt abgebrochen und sie hat weder ihr Geld, noch die Ware erhalten.
Da die Frau im zweiten Fall mit PayPal gezahlt hat, sollte kein Problem PayPal einzuschalten, einen „Fall“ zu eröffnen und mit Geduld das Geld über PayPal zurück zu erlangen