Notizen

Autosteuer: Zahlungsbescheid auf Französisch ungültig?

Die Zahlungsaufforderungen der wallonischen Verwaltung, die in französischer Sprache an Einwohner der neun deutschsprachigen Gemeinden gehen, könnten ungültig sein.

Zumindest gibt es nach Meinung von Manuel Brüls vom Terminologieausschuss der DG eine „juristische Grauzone“, wie dieser gegenüber dem Grenz-Echo erklärte.

Kürzlich erhielten Autofahrer aus dem Gebiet deutscher Sprache den Zahlungsbescheid für die KFZ-Steuer in französischer Sprache.

Ein Gesetz von 1980 schreibe vor, dass Dienststellen der Wallonischen Region mit der Bevölkerung des deutschen Sprachgebiets auf Deutsch kommunizieren müssen, sagte Brüls. Allerdings sei im besagten Gesetz nicht vermerkt, was bei Verstoß gegen diese Regelung geschehen soll. Letztlich komme es darauf an, was ein Richter bei einer Klage entscheide. Brüls: „Hier ist zumindest zu sagen, dass Zweifel bestehen, dass die Forderung der Wallonischen Region vor Gericht Bestand hat.“

11 Antworten auf “Autosteuer: Zahlungsbescheid auf Französisch ungültig?”

  1. gerhards

    Zu meines Vaters Zeiten gab’s die Post vom Amt immer in französisch und wenn der Liebe Herr Schoot sie ihm nicht übersetzt hat gab’s Mahnungen.
    Der Herr Gerhards sen. und der Herr Schoot haben dann jahrzehntelan mit anderen DGlern, also den Begriff DG gab es da noch nicht da hieß es landläufig deutsch-Belgien für die Annerkennung der deutschen Kultur, deshalb auch RdK, gekämpft.
    Gerhards jun., also ich, fühlt sich als Belgier sehr wohl hier und es sollte klar sein das ein Brief, Verkehrsschild etc in jeder Fremdsprache ungültig sind. Es sei denn, es ist mehrsprachig also auch in D. In Brüssel klappt das gut, warum versucht uns die Wallonie noch immer eins auszuwischen??

    • R.A. Punzel

      Meine Empfehlung: Den Herrn Regionalabgeordneten Edmund Stoffels anrufen (Tel. Nr. steht im Telefonbuch). Vielleicht wird er dann keine Fragen mehr stellen, sondern Antworten geben und den inkompetenten Wegelagerern zeigen wo in der Eifel der Hammer hängt ;-))

      • Es reicht!

        Hier geht es um die Einhaltung der Sprachengesetzgebung nicht mehr und nicht weniger. Im Süden der DG gab es einen Bürgermeister der alle Post von der WR welche nicht in deutscher Sprache ankam postwendend zurück schickte!
        Sie vergessen die Gesetze wurden von Politikern verabschiedet. Jetzt beklagt man sich das ein Teil der Bürger auf die Einhaltung der Sprachengesetzgebung pocht.
        @michel wenn man ihre Aussage weiter interpretiert wäre die DG total überflüssig, da wir ja sowie der WR angehören. Aber was machen wir dann mit unseren Parlametariern in Eupen?

        • Malnurso

          Diese Sprachengesetzgebung kostet dem Steuerzhaler enorm viel Geld und bringt wenig.
          Als Belgier ( und vor allem als Ostbelgier) hat man nur Vorteile, wenn man die 3 Landesprachen akzeptiert. Als Europäer schadet Englisch auch nicht.
          Dieser Bürgermeister war bestimmt ein ekelhafter Sprachenfanatiker. Für solche Typen sollte man sich schämen. Im französischspr. und flämischspr. Landesteil gibt es ja auch einige von dieser Sorte.

  2. ich bekam gestern Post der Stadt Eupen, Jedoch steht nicht wirklich ein Absender drauf.
    Mein Ausweis wird ablaufen und ich benötige also einen neuen (das alleine ist m.M. schon Abzocke für 21€50).
    Das kleine Zettelchen ist ausschließlich in Französischer Sprache verfasst….lediglich auf der linken Hälfte stehen die Adresse der Stadt Eupen sowie die Öffnungszeiten.
    Jedoch weiß ich aus, dass die Damen am Empfang der Stadt sehr hilfsbereit sind…. ich nehme an, dieser Vordruck wird (auch) direkt durch die W.R. bzw. den Föderalstaat verschickt. Die Übersetzung würde 30 Minuten dauern (wäre dann jedoch zu beglaubigen..?).

  3. Dr.W. Speckschwarte

    Hallo Ostbelgier,
    Alle die hier ein „verdeutschen“ verlangen sollten sich zusammenschließen, einen Anwalt suchen der das unterstützt und eine Sammelklage gegen die Wallonie einreichen.
    Alles andere ist kalter Kaffee.

  4. Jugendlicher

    Also die französischsprachige Aufforderung ist absolut illegal. Jeder, der eine illegale Rechnung schickt kann nicht erwarten, dass diese rechtsgültig ist. ABER unser Steueramt darf sich ja anscheinend Sachen leisten, für die jeder andere richtig Ärger bekommen würde. Wenn die behaupten, dass jemand mehr verdient als er angibt, muss der Beschuldigte das Gegenteil beweisen. Wenn ich jetzt zur Polizei gehe und behaupte der und der hat mich um X € betrogen, dann muss ich das besser nachweisen können, oder ich komme wegen falscher Verdächtigung oder Verleumdung oder ähnliches in Teufelsküche.
    Fazit: der Bescheid ist absolut illegal also eigentlich nicht gültig, allerdings ist dieses illegale Dokument von den Steuerleuten geschickt worden und die kümmert es nicht, ob etwas illegal ist oder nicht.

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