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Ein Automechaniker aus Sprimont fuhr mit Polizeiauto aus seiner Werkstatt zum Nightshop nach Seraing

Foto: Shutterstock

Einen nicht alltäglichen Vorfall meldet Sudpresse. Die kuriose Geschichte spielte sich am Donnerstag zwischen der Polizeizone Secova (Chaudfontaine, Esneux, Trooz, Sprimont und Aywaille) und der Polizeizone Seraing-Neupré ab.

Um 20 Uhr staunten die Beamten einer Polizeistreife aus Seraing nicht schlecht, als sie vor einem Nightshop ein Polizeifahrzeug der Secova-Zone erblickten, das dort normalerweise nichts zu suchen hatte.

Das machte die Polizisten neugierig. Als sie sich dem Polizeifahrzeug näherten, um eine Kontrolle vorzunehmen, stellten sie fest, dass nicht etwa ein Polizist am Steuer saß, sondern ein Mann in Zivil.

Auf Testfahrt in einer anderen Polizeizone

Wie die Nachfrage ergab, handelte es sich um einen 38-jährigen Mechaniker einer Autowerkstatt in Sprimont.  Er erklärte den staunenden Ordnungshütern, er habe vom Chef seiner Werkstatt die Erlaubnis erhalten, den VW-Kombi der Polizei für „Testfahrten“ zu nutzen. Dabei habe er vor dem Nightshop in Seraing angehalten, um eine Flasche Alkohol zu kaufen…

Tatsächlich befand sich das Polizeifahrzeug zur Wartung in der Werkstatt in Sprimont.

Die Polizei von Seraing verhängte letztlich keine Geldstrafe gegen den Chefmechaniker. „Wir haben gegenüber dem Garagisten in Sprimont unsere Unzufriedenheit über die Situation zum Ausdruck gebracht“, so die Polizeizone Secova: „Es ist wahrscheinlich richtig, dass die Werkstatt ihren Chefmechaniker autorisiert hat, das Polizeifahrzeug für Tests zu benutzen. Aber diese Tests müssen auf dem Gebiet der Polizeizone Secova durchgeführt werden und nicht auf dem der Polizeizone Seraing.“

9 Antworten auf “Ein Automechaniker aus Sprimont fuhr mit Polizeiauto aus seiner Werkstatt zum Nightshop nach Seraing”

  1. delegierter

    der Massen liegt auch nicht auf dem Gebiet der Provinz Lüttich oder der Polizeizone Eifel, trotzdem gehen die Sherifs dort tanken und ihren Imbiss holen.
    Wo liegt da ein Problem ? Ein kurzer Anschiss hätte genügt oder stehen Beförderungen an ?

  2. Na das Gesetz welches besagt, dass diese Testfahrt nur auf dem Gebiet dieser Polizeizone Secova hätte stattfinden dürfen, würde ich doch gerne einmal sehen! Für mich ist der Fall ein bisschen anders: Testfahrt ist Testfahrt und da kann man dem Mechaniker allerhöchstens vorwerfen, dass er die Testfahrt nicht zum Einkaufen nutzen darf. Es wundert mich eher, dass der Mechaniker überhaupt mit dem Fahrzeug eine Testrunde fahren darf… Glücklicherweise war er „nur“ einkaufen, er hätte noch andere Sachen damit tun können.

    • DerPostbote

      Ich kenne nur die deutsche Gesetzeslage, vorwiegend aus der Filmbranche. Dort müssen bei jeglichen außerbehördlichen Fahrten (also dann, wenn das Fahrzeug nicht von Polizisten benutzt wird – etwa beim Transport) Schriftzüge „Polizei“ und die Hoheitszeichen des jeweiligen Bundeslands abgeklebt werden. Beim Blaulicht reicht nicht nur „Aus“, die blauen Kunststoffhauben müssen auch abgedeckt werden.

      Es gibt meines Wissens sogar einen Paragraphen, der allein schon das Ähnlich-Aussehen wie ein Polizeifahrzeug als Verstoß sieht. Aber da bin ich mir nicht sicher.

      Ich denke, dass in Belgien eine ähnliche Gesetzeslage herrscht, sonst könnte ja jeder ein Blaulicht auf sein Auto montieren und sich als Polizei ausgeben…

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