Nachrichten

34-jähriger Autofahrer rast mit 2,15 Promille durch Eupen und beleidigt die Polizisten

Foto: dpa

In der Nacht von Freitag auf Samstag ist ein 34-jähriger Mann mit zu viel Alkohol und zu viel Tempo durch Eupen gefahren, wie die Polizeizobe Weser-Göhl in ihrem Bericht von Samstag, dem 14/05 meldet.

Am Samstag, 14/05, um 00.50 Uhr fällt einer Polizeistreife in Eupen ein Fahrzeug auf, welches mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch die Stadt rast.

Bei der Fahrzeugkontrolle stellen die Beamten fest, dass nicht nur die drei Mitfahrer, sondern auch der Fahrzeugführer selbst stark alkoholisiert sind. Ein auferlegter Atemtest ergibt ein Resultat von 2,15 %°, weswegen der Führerschein des 34-jährigen Mannes aus Eupen umgehend eingezogen wird.

Zudem müssen sich die Beamten noch zahlreiche Beleidigungen anhören, worauf auch noch ein Protokoll wegen Beamtenbeleidigung erstellt wird.

15 Antworten auf “34-jähriger Autofahrer rast mit 2,15 Promille durch Eupen und beleidigt die Polizisten”

    • Vater der Realist ist

      Eine besorgte Mutter die ihre Kinder den richtigen Umgang mit Alkohol beibringt? Sie sind keine besorgte sondern eine verantwortungslose Mutter. Wenn es nicht so ernst wäre würde ich lachen.

    • ne Hondsjong

      Gestern noch meine „Erziehungspflicht“ übernommen, beim Thekendienst denn Kindern statt Grenadine roten Wodka ins Wasser gemischt, so können sie sich schon mal am Grundalkoholspiegel im Blut gewöhnen.
      Habe diesen Morgen auch nur Dankesschreiben der Eltern erhalten, die Kinder hätten viel besser geschlafen wie sonnst, liegt bestimmt daran das sie weniger Zucker zu sich genommen haben.

    • deuxtrois

      Ja, da haben Sie Recht.

      Man hätte den Kindern von Anfang an ein Bier in die Hand drücken sollen – als so eine Art „kulturelle“ Bereicherung (an dem Punkt sollte man abseits von zynischen Aussprachen wohl bedenken, dass die Satire oft nur von der Lebensrealität übertoffen werden kann).

      So kann man auch davon ablenken, dass der Mensch wohl oftmals am eigenen Willen versagt und dann die Schuld daran bei den anderen sucht.

    • Doch, ich denke das ist Art. 276 Strafgesetzbuch. In Deutschland ist das anders, da gibt es nur den allgemeinen Beleidigungsparagraphen, keinen spezifischen für die Beleidigung von Amtsträgern.

  1. Frank Mandel

    Dass der bei der Promillegrenze gepöbelt hat, ist verständlich.
    Nen Polizisten hat er aber bestimmt nicht erkannt.
    Das war ne Projektion.
    Verpflichtende Teilnahme am Achtsamkeits Projekt des ZFP und die Sache ist aus der Welt geschafft.
    Oder mit den Tibetern in der Eifel eine Selbsthilfe Gruppe ins Leben rufen aber ich würde den jetzt auch nicht zu doll bestrafen.
    Die Vorschläge sind schon schlimm genug.

Antworten

Impressum Datenschutzerklärung
Desktop Version anfordern