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Autofahrer im Glück: Polizei blitzt Frau mit Kinderwagen

11.11.2019, Nordrhein-Westfalen, Balve: Ein Blitzerfoto der Polizei zeigt ein halb verdecktes Auto, das mit 61 km/h unterwegs war, obwohl nur 50 erlaubt waren. Eine Frau mit Kinderwagen verdeckte genau in dem Moment das Fahrzeug und dessen Kennzeichen, als die Blitzerkamera auslöste. Foto: ---/Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis/dpa

Glück für einen Autofahrer im Sauerland: Genau in dem Moment, als er mit Tempo 61 in einer 50er-Zone geblitzt wurde, schob eine Frau einen Kinderwagen durchs Bild.

Das Foto, das die Polizei am Montagmorgen veröffentlichte, zeigt Mutter und Kind im Buggy – Kennzeichen und Fahrer des Autos im Hintergrund sind verdeckt.

In diesem Fall werde es für den Autofahrer „wohl keine Post nach Hause geben“, notierte die Polizei zu dem ungewöhnlichen Foto, das bereits vor einer Woche in Balve entstanden sei.

Der Fahrer des Wagens kann sich bei der Frau bedanken: 15 Euro Verwarnungsgeld hätte ihn das Blitzerfoto wohl gekostet. (dpa)

9 Antworten auf “Autofahrer im Glück: Polizei blitzt Frau mit Kinderwagen”

  1. Germano-Belgier

    Ähnliches habe ich auch schon mit einem Pferd sowie mit einem Vogel gesehen.
    Ich wäre aber dafür gleichzeitig 2 Fotos (von vorne und hinten) zu machen.
    Zum einen würde so etwas damit verhindert, zum anderen würden dann auch flotte Biker öfter mal Post nach Hause bekommen…

    • Starenkasten

      „Ich wäre aber dafür gleichzeitig 2 Fotos (von vorne und hinten) zu machen.“

      In Deutschland dürfen solche Fotos nur von vorne gemacht werden, da der Fahrer identifiziert werden muss. In Belgien ist das anders, da braucht der Fahrer nicht unbedingt identifiziert zu werden weil nötigenfalls der Fahrzeughalter, also der-/diejenige auf welchem das Vehikel zugelassen ist, zur Rechenschaft gezogen wird.

        • In Deutschland muss man gemäß der Strafprozessordnung den Fahrer nicht angeben, wenn es sich z.B. um einen Familienangehörigen handelt.
          Dann greift das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO.
          Man muss ihnen die Tat immer persönlich nachweisen.

        • Starenkasten

          @ Walter Keutgen,
          Da haben Sie mich missverstanden, ich hatte einleitend in meinem Post nur den Satz von““Germano-Belgier“ zitiert. In Deutschland werden entsprechende Radar-Fotos aus den genannten Gründen NUR von vorne gemacht.

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