Durch einen Regierungserlass vom 6. Dezember 2012 wurde das Arbeitspersonal der Gemeinschaftsschulen in einen Dienst mit getrennter Geschäftsführung (DGG „Service und Logistik im Gemeinschaftsunterrichtswesen“) zusammengeführt. Dieser neue Dienst hängt direkt ab vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Das Personal, das vorher von den jeweiligen Schulen direkt angestellt war, erhielt ab dem 1. Januar 2013 neue Verträge. Die Baremen, die Arbeitszeiten sowie die Urlaubsregelung des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurden auf diese Mitarbeiter angewandt.
Die Sozialvorteile des Personals des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden diesen Mitarbeitern allerdings bis dato verweigert. Dies betrifft hauptsächlich die Malzeitchecks, die Krankenhausversicherung, den Sozialdienst sowie die Erstattung der Fahrtkosten vom Wohnsitz zur Arbeitsstelle mit dem Privatwagen.
Vorteile nicht automatisch anwendbar
Die CSC-Öffentliche Dienste fordert nun bereits seit Anfang des Jahres, dass diese Vorteile auch dem Arbeitspersonal in den Gemeinschaftsschulen gewährt werden. Wir erachten es als inakzeptabel, dieses Personal als Mitarbeiter 2. Klasse einzustufen. Bis heute, und dies trotz mehrmaligen Schreibens, ist uns die Regierung eine Antwort schuldig, wieso bestehende Vorteile nicht automatisch für diese Mitarbeiter anwendbar sind.
Wir fordern, dass die Behörde endlich die vorgesehenen und für die anderen Personalmitglieder angewandten Vorteile auch korrekt auf diese neuen Mitarbeiter anwendet, ohne Wenn und Aber.
Für die CSC-Öffentliche Dienste, Guido Reuter
Ecolo hat 2 Jahre auf eine Antwort gewartet.
Schon jetzt gibt es Lehrer die kündigen wollen weil sie eh schon immer unterbezahlt waren, im vergleich zu ihren wallonischen Kollegen, und jetzt noch weniger bekommen. Eine Sauerei ist das! Wer weiss wie lange die DG sein Bildungsniveau noch halten kann